Erneuerung Energiezentrale Verwaltung am Abdinghof; Heizungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 0348
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.paderborn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Energiezentrale Verwaltung am Abdinghof; Heizungsanlage
Die Heiz- und Energiezentrale der Liegenschaft Stadtverwaltung am Abdinghof wird vollständig erneuert und entsprechend den Klimaschutzzielen der Stadt Paderborn auf überwiegend erneuerbare Energien umgestellt. Es wird eine Wasser/Wasser-Wärmepumpeanlage mit 300 KW, ein BHKW mit 20 kW elektrisch und Erdgas-Spitzenlastkessel installiert.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Heiz- und Energiezentrale der Liegenschaft Stadtverwaltung am Abdinghof wird vollständig erneuert und entsprechend den Klimaschutzzielen der Stadt Paderborn auf überwiegend erneuerbare Energien umgestellt. Es wird eine Wasser/Wasser-Wärmepumpeanlage mit 300 KW, ein BHKW mit 20 kW elektrisch und Erdgas-Spitzenlastkessel installiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.