Hör- und Sprechanlagen Miete Referenznummer der Bekanntmachung: RVS-011-25-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Hör- und Sprechanlagen Miete
Laufende Vermietung von Hör- und Sprechanlagen und Durchführung von Serviceleistungen.
LWL-Schulverwaltung Münster
Vermietung von Hör- und Sprechanlagen und Durchführung von Serviceleistungen.
LWL-Schulverwaltung Bochum
Vermietung von Hör- und Sprechanlagen und Durchführung von Serviceleistungen.
LWL-Schulverwaltung Olpe
Vermietung von Hör- und Sprechanlagen und Durchführung von Serviceleistungen.
LWL-Schulverwaltung Bielefeld
Vermietung von Hör- und Sprechanlagen und Durchführung von Serviceleistungen.
LWL-Schulverwaltung Paderborn
Vermietung von Hör- und Sprechanlagen und Durchführung von Serviceleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind folgende Angaben zu tätigen:
— zum Unternehmen (Name, Straße, PLZ, Ort, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail, Rechtsform, Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, Amtsgericht, Handelsregister-Nr., Vertretungsberechtigte Person, Geburtsname, -datum und -ort sowie Nationalität bei natürlichen Personen),
— zu Subunternehmen (Name, Anschrift, Bezeichnung der Teilleistung, Unterschrift),
— zur Bietergemeinschaft (Bezeichnung der Teilleistung, Name, Anschrift, Unterschrift, Name des bevollmächtigten Vertreters),
— zu Insolvenzverfahren (Insolvenzverfahren eröffnet, befindet sich Liquidation).
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter:
— sein Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Angaben zu dem Umsatz für den Geschäftsbereich „Hör- und Sprechanlagen“ für die Jahre 2017, 2018 und 2019.
Referenzen aus dem Bereich „Hör- und Sprechanlagen“.
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart möglichst vergleichbar sein mit dem ausgeschriebenen Auftrag.
Gemäß § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Falle nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist bereits mit dem Angebot zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform des LWL (www.lwl.org/eVergabe) erhältlich und stehen dort kostenlos zum Download zur Verfügung.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten „Holschuld“.
Der Auftraggeber weist darüber hinaus darauf hin, dass Bieter im Falle von Fragen nur informiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Soweit eine Registrierung nicht erfolgt,
Können keine Informationen übermittelt werden. Registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich in der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten eingegangen sind. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des
Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies auch, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell
Eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist das kostenlose Bietertool „AI Bietercockpit“ zu verwenden. Dieses steht ebenfalls kostenlos auf der Vergabeplattform des LWL zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit, die elektronische Angebotsabgabe mit dem AI Bietercockpit vorab zu testen und zu überprüfen, ob die IT-Systeme vor Ort (beim Bieter) kompatibel sind. Für diesen Zweck steht auf der LWL-Vergabeplattform eine Testausschreibung zur Verfügung.
Fragen zu den Unterlagen können schriftlich (über das AI Bietercockpit oder per E-Mail) bis zum 8.2.2021 an die angegebene Ansprechperson gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber für den Bieter/die Bietergemeinschaft eingeholt wird, der /die den Zuschlag erhalten soll.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.