Löschgruppenfahrzeug LF 10 Referenznummer der Bekanntmachung: 04/37/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eschweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug LF 10
Lieferung eines Fahrgestells sowie eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10.
Fahrgestell
Feuer- und Rettungswache der Stadt Eschweiler
Florianweg 1
52249 Eschweiler
Die Bezirksregierung hat zum 1.6.2016 eine Umweltzone in Eschweiler eingerichtet.
Auf der Indestraße zwischen Südstraße (im Osten) und Steinstraße (im Westen) ist ein LKW-Fahrverbot ab 3,5 to in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingerichtet (ausgenommen Lieferverkehr mit grüner Plakette, Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen).
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10.
Aufbau
Feuer- und Rettungswache der Stadt Eschweiler
Florianweg 1
52249 Eschweiler
Die Bezirksregierung hat zum 1.6.2016 eine Umweltzone in Eschweiler eingerichtet.
Auf der Indestraße zwischen Südstraße (im Osten) und Steinstraße (im Westen) ist ein LKW-Fahrverbot ab 3,5 to in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingerichtet (ausgenommen Lieferverkehr mit grüner Plakette, Befreiungen und Ausnahmegenehmigungen).
Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF10.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschgruppenfahrzeug
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYNYAAX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen. (Vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden(vgl. § 134 GWB).