Lieferung persönliche Schutzausrichtung PSA für die Feuerwehr der Stadt Meerbusch
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meerbusch
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 40668
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung persönliche Schutzausrichtung PSA für die Feuerwehr der Stadt Meerbusch
Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Feuerwehr der Stadt Meerbusch Die Stadt Meerbusch beabsichtigt für die Feuerwehr in der Stadt neue Brandschutzbekleidung zu beschaffen. In der Beschaffungsanforderung sind insgesamt 300 Einsatzgarnituren, bestehend aus Hose und Jacke zu beschaffen.
40668 Meerbusch
Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Feuerwehr der Stadt Meerbusch Die Stadt Meerbusch beabsichtigt für die Feuerwehr in der Stadt neue Brandschutzbekleidung zu beschaffen. In der Beschaffungsanforderung sind insgesamt 300 Einsatzgarnituren, bestehend aus Hose und Jacke zu beschaffen. Details gemäß Vergabeunterlagen.
Siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung PSA Feuerwehr Stadt Meerbusch
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland