Potenzialanalyse Ridepooling Referenznummer der Bekanntmachung: BV21002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vrr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Potenzialanalyse Ridepooling
Es soll eine Potenzialanalyse für den Einsatz von Ridepooling-Systemen im Ruhrgebiet durchgeführt werden.
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR Augustastr. 1 45879 Gelsenkirchen Zum Untersuchungsgebiet zählen die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim a. d. Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Wesel, Unna und der Ennepe-Ruhr-Kreis mit insgesamt rund 5,1 Mio. Einwohnern. Mit der Stadt Hamm und dem Kreis Unna liegt ein Teil des Ruhrgebiets in der Zuständigkeit des Zweckverbands Ruhr-Lippe (ZRL); der Rest zählt zum VRR.
Im Zeichen der Digitalisierung der Mobilität entstehen seit einigen Jahren sogenannte Ridepooling-Angebote, auch On-Demand-Verkehr genannt.
Es soll nun eine Potenzialanalyse für Ridepooling-Systeme im Ruhrgebiet durchgeführt werden.
Das übergeordnete Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen besteht in einer Verbesserung der Erschließungs- und Verbindungsqualität des ÖPNV, insbesondere auch in Zeiten und Räumen schwacher Nachfrage. Ein Ansatz zur Erreichung dieses Ziels wird in der Einführung von Ridepooling-Angeboten im Ruhrgebiet gesehen.
Die ausgeschriebene Potenzialanalyse verfolgt das Ziel, für Ridepooling-Dienste im Ruhrgebiet geeignete Zeiten und Räume zu untersuchen, verkehrliche und wirtschaftliche Kennzahlen für diese Gebiete zu ermitteln und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von Ridepooling abzuleiten. Die Schwerpunkte der Analyse liegen auf der Betrachtung von Verkehren in ländlichen Räumen, auf kommunalübergreifenden Relationen und in Schwachverkehrszeiten in den Städten. Die Erstellung umsetzungsreifer Planungen für die identifizierten Gebiete ist nicht Gegenstand des Auftrags.
Die Handlungsempfehlungen sollen der Politik als Entscheidungsgrundlage dienen, ob und wie Ridepooling-Dienste im Ruhrgebiet eingesetzt werden könnten und welche Rahmenbedingungen für die Umsetzung geschaffen werden müssen.
Nach der Qualität der geforderten Referenzen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
— Erklärung, dass keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt.
— Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
— Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird (Bitte hier keine Policen vorlegen, sondern nur die Erklärung abgeben).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren:
— Erklärung über die in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
— Erklärung, dass das Unternehmen Erfahrungen im Projektmanagement und insbesondere mit Projekten im ÖPNV hat.
— Erklärung, dass das Unternehmen Erfahrungen mit Modellierungen und der Berechnung von Betriebs- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen besitzt.
— Erklärung, dass das Unternehmen über Erfahrungen und Fachwissen im Bereich der Ergebnisaufbereitung, -darstellung und -präsentation verfügt.
— Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 3 Jahren 2 Projekte mit einer Potenzialanalyse im Bereich Ridepooling oder vergleichbar durchgeführt hat. Die Untersuchungsgebiete der Projekte müssen in der Europäischen Union (EU) liegen.
Dazu sind 2 Referenzen vorzulegen, die Folgendes beinhalten: Name des Auftraggebers (soweit möglich), Bezeichnung des Auftragsgegenstandes, kurze inhaltliche Darstellung des Auftragsgegenstands, Auftragsumfang (in Tagewerken oder Volumen in Euro, sofern freigegeben).
— Erklärung, dass ein Projektleiter eingesetzt wird, der in den letzten 3 Jahren in 2 Projekten mit einer Potenzialanalyse im Bereich Ridepooling oder vergleichbar gearbeitet hat. Die Untersuchungsgebiete der Projekte müssen in der Europäischen Union (EU) liegen.
Dazu sind 2 Referenzen vorzulegen, die Folgendes beinhalten: Name des Auftraggebers (soweit möglich), Bezeichnung des Auftragsgegenstandes, kurze inhaltliche Darstellung des Auftragsgegenstands, Auftragsumfang (in Tagewerken oder Volumen in Euro, sofern freigegeben).
— Erklärung, dass die mit der Auftragsausführung beauftragten Mitarbeiter/innen über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und die gesamte schriftliche wie mündliche Projektkommunikation in deutscher Sprache erfolgt.
— Alle geforderten Daten (z.B. Nachweise/Referenzen und Ausführungen) sind als Anlage beizufügen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCYTQ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die o. g. §§ verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist beim Auftraggeber zu rügen.