Vergabe von Busverkehrsleistungen im Gebiet der Stadt Rheine Referenznummer der Bekanntmachung: EWR-2021-01-05/001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-rheine.de/de/Stadtbus-und-Parken/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Busverkehrsleistungen im Gebiet der Stadt Rheine
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Erbringung der Fahrleistungen auf den städtischen Linien C 1 bis C 12 und 269 sowie den Linien MS-A, MS-B, MS-C und MS-D sowie die Erbringung der Linien G1 und G2. Die Fahrleistungen erfordern den Einsatz von ca. 30 Bussen.
48431 Rheine
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Erbringung der Fahrleistungen auf den städtischen Linien C 1 bis C 12 und 269 sowie den Linien MS-A, MS-B, MS-C und MS-D sowie die Erbringung der Linien G1 und G2. Die Fahrleistungen erfordern den Einsatz von ca. 30 Bussen.
Die Stadt Rheine ist als Aufgabenträgerin für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG und § 3 Abs. 1 ÖPNVG-NRW auf ihrem Stadtgebiet zuständig. Die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Rheine GmbH, deren Anteile wiederum zu 100 % durch die Stadt Rheine gehalten werden.
Ausschreibende Stellen sind die Stadt Rheine und die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Betriebsführerschaft für die von diesem Vertrag umfassten Verkehre auf die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH zu übertragen. Das Nähere hierzu regeln die Vergabeunterlagen
Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der Auftraggeber. Er kann mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellungen oder Umbestellungen im Umfang von bis zu 25 % der Verkehrsleistung verlangen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter das Dokument „Teil B, Vordruck 5" – Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auszufüllen und einzureichen. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber schriftlich in einem gesonderten Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. In der zuvor benannten Eigenerklärung hat der Bieter zudem zu erklären, dass er keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB, sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
— Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist das Dokument „Teil B, Vordruck 6" zu verwenden,
— Eigenerklärung des Bieters, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bieter erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch den Auftraggeber über die Einreichung entsprechender Unterlagen analog § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist das Dokument „Teil B, Vordruck 5" zu verwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im straßengebundenen ÖPNV erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
a) Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre 2017, 2018, 2019) oder Fahrplanjahre ab 1.1.2017 vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Busverkehrsleistung. Für die Darstellung der Referenzen ist das Dokument "Teil B, Vordruck 4" zu verwenden.
— Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
Aa) Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt.
Bb) Unterscheidung zwischen Regional- und Stadt- oder sonstigen Linien- sowie Bedarfsverkehren.
— Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten:
Aa) Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde,
Bb) jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer,
cc) Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung.
Dd) Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden.
b) Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie zudem wahlweise
Aa) durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung", § 4 „Fachkundeprüfung", § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen", § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit"). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor.
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Oder
Bb) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG;
Oder
cc) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
c) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach der Ziffer III.1.1) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a) Der Referenzverkehr nach III.1.3) a) muss folgende Mindestkriterien erfüllen:
1. Leistungsumfang: Einsatz von mindestens 15 Fahrzeugen (Midibusse oder größer),
2. Leistungsmenge: mindestens 750 000 Fahrplankilometer/Jahr,
3. vollständige und tagedurchgängige Erbringung durch den Bieter mit eigenen Fahrzeugen,
4. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
§ 3 ff. PBZugV
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG-NRW ergebenden speziellen Vertragsbedingungen sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weiterer Auftraggeber ist die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, Hafenbahn 10, 48431 Rheine.
Interessierte Unternehmen sind gehalten jegliche Kommunikation mit der Vergabestelle über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals abzuwickeln. Die in dieser Bekanntmachung unter Punkt I. 1) angegebene E-Mail-Adresse ist lediglich aus technischen Gründen eingerichtet und wird nicht überwacht.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHMYYRJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Verfahrensbedingungen, die Formularvorlagen, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Münster
Land: Deutschland