Objektplanung ab LPh 5 für den Neubau der KiTa Langebusch in Münster-Kinderhaus Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0018-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung ab LPh 5 für den Neubau der KiTa Langebusch in Münster-Kinderhaus
Die Stadt Münster beabsichtigt den Neubau einer 8-Gruppen-Kindertagesstätte in einem Neubaugebiet auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei am Langebusch in Münster-Kinderhaus zur Deckung des Bedarfs an U3- und Ü3-Betreuungsplätzen in Kinderhaus. Die Objektplanung wird bis einschließlich zur Leistungsphase 4 durch die Stadt als Eigenplanung durchgeführt. Ab der Leistungsphase 5 soll die weitere Planung und Überwachung des Vorhabens an ein externes Planungsbüro übertragen werden.
Das zu bebauende Grundstück hat eine Größe von ca. 3.400 qm und liegt südlich der Straße Langebusch im Bereich des Bebauungsplans Nr. 590. Die Planung sieht ein 2-geschossiges Gebäude in massiver Bauweise mit einem eingeschossigen Anbau, der sich im nördlichen Grundstücksbereich entlang der Straße Langebusch erstreckt, vor.
Bei dem Neubau handelt es sich um eine 8-Gruppen-Kindertagesstätte mit 4 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren, 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren und 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren. Insgesamt sollen ca. 140 bis 150 Kinder in dieser Einrichtung betreut werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Objektplanungsleistungen ab der Ausführungsplanung (LPh 5) zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für die beschriebene Maßnahme.
Münster
Die Vergabe umfasst die Objektplanung ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für den in Abschnitt II.1.4) näher beschriebenen Neubau der KiTa Langebusch in Münster-Kinderhaus.
Beauftragt werden die Leistungsphasen 5 bis 9; eine stufenweise Beauftragung ist nicht vorgesehen.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin, der als Planungs- und Überwachungsziel einzuhalten ist.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen des Büros über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1. allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gemäß Abschnitt III.1.3 Nr. 1 (Gewicht 25 %)
1.2. zusätzlich zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Kindertagesstätte oder eine vergleichbare Kinderbetreuungseinrichtung (Gewicht 20 %),
1.3. zusätzlich zu 1.2: konkreter Gegenstand des Vorhabens war eine KiTa mit mindestens 6 Gruppen (Gewicht 10 %),
1.4. zusätzlich zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 15 %),
1.5. zusätzlich zu 1.1: Höhe des Baukostenvolumens (KG 300+400 entspr. DIN 276) ohne MwSt. (Gewicht 10 %),
1.6. zusätzlich zu 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU-Mitgliedstaats (Gewicht 5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden (Gewicht 5 %),
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5 %),
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %),
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.1.2016) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für den Neubau oder die Erweiterung einer KiTa, einer Grundschule oder einer vergleichbaren Betreuungs- oder Bildungseinrichtung für Kinder, bei denen das Objekt mindestens der Honorarzone III gem. HOAI entsprach und sich die Baukosten in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mindestens 1,5 Mio. EUR (ohne MwSt) beliefen,
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder mit der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell,
3. Angabe der Anzahl aller sonstigen festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 5 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [removed]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [removed]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
— Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung,
— ggf. gültige E-Mail-Adresse,
— Anschrift,
— Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).
Vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
— Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/Ihres Angebots/Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind.
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1. Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten,
2. Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3. Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO,
4. Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen,
5. Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln,
6. Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [removed]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYR14
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html