Quartiersmanagement Westerfilde und Bodelschwingh Referenznummer der Bekanntmachung: F014/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement Westerfilde und Bodelschwingh
Das ausgeschriebene QM soll die Arbeit des seit 2016 und noch bis Ende 2020 tätigen QM fortführen und durch den Baustein der Umsetzung des InnovationCity roll outs ergänzen. Die vorgesehene Vertragslaufzeit ist zunächst vom 1.1.2021 bis zum 30.6.2023 (30 Monate) begrenzt. Bei weiterer Förderung aus Städtebauförderungsmitteln und dem Wunsch nach weiterer Zusammenarbeit, werden eine oder mehrere Vertragsverlängerungen bis zum Ende der Programmlaufzeit (maximal 2028) angestrebt. Das QM nimmt unter den Projekten, die das InHK formuliert, eine Schlüsselstellung ein. Es übernimmt als Ansprechpartner und Koordinator vor Ort wichtige Steuerungsfunktion für den gesamten Prozess und ist strategischer Partner der Verwaltung in Hinblick auf die Umsetzung der einzelnen Teilmaßnahmen, den Programmfortschritt und dessen Weiterentwicklung.
Stadt Dortmund
44135 Dortmund
Das Soziale Stadt Gebiet Westerfilde & Bodelschwingh gehört zum Stadtbezirk Mengede. In diesem Gebiet leben derzeit rund 9 300 Menschen.
Bereits seit 2010 ist ein städtischer Aktionsraumbeauftragter/eine städtische Aktionsraumbeauftragte im Einsatz, der/die insbesondere als Ansprechpartner*in vor Ort und Koordinator*in fungiert.
Ende 2014 hat der Rat der Stadt Dortmund den Grundsatzbeschluss zum Integrierten Handlungskonzept (InHK) gefasst.
Das „Soziale Stadt Gebiet Westerfilde & Bodelschwingh“ deckt den Bereich ab, in dem der größte Interventionsbedarf besteht und in dem die öffentlichen Gelder konzentriert eingesetzt werden sollen.
Seit März 2016 ist ein Quartiersmanagement (QM) im Rahmen des Programms „Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh“ mit einem Umfang von 60 Wochenstunden im Quartier tätig. Zwischenzeitlich ist die Stadt Dortmund gemeinsam mit ihren Partnern mit zahlreichen Anlaufstellen und Initiativen im Quartier vertreten.
Die im Dezember 2018 vom Rat der Stadt Dortmund beschlossene Fortschreibung des InHK bietet eine gute Übersicht über die Aktivitäten und Planungen der Stadterneuerung und weiterer Akteure und dokumentiert die enge Zusammenarbeit der Partner im Quartier.
Dabei enthält das InHK Maßnahmen, die dezernatsübergreifend zahlreiche Fachbereiche der Stadt Dortmund betreffen. Neben einer Finanzierung aus Städtebauförderungsmitteln sind weitere Finanzierungsquellen für die Umsetzung zu erschließen und auch bereits erschlossen worden.
Die bereits 2014 im InHK für das Quartier formulierten Leitlinien haben über die Jahre nicht an ihrer Bedeutung verloren und gliedern die Fortschreibung des InHK:
— Das Gemeinwesen stärken, Inklusion fördern, Wir-Gefühl aufbauen,
— Den Wohnungsbestand sichern, entwickeln und zukunftsfähig machen,
— Den öffentlichen Raum aufwerten und in seiner Nutzbarkeit verbessern,
— Die lokale Ökonomie stärken und zukunftsfähig machen,
— Das Image des Quartiers nach innen und außen verbessern.
Die Stadterneuerungsstrategie bündelt städtebauliche, soziale und imagefördernde Projekte, um den Stadtteil zu stabilisieren und aufzuwerten. Als eines von 20 Quartieren hat sich Westerfilde & Bodelschwingh am Prozess Innovation City roll out beteiligt. Die Konzeptentwicklungsphase ist abgeschlossen, die Umsetzung soll u. a. mithilfe eines energetischen Quartiersmanagement erfolgen.
Ziele sind die Entwicklung von klimagerechten Stadtquartieren, die CO2-Reduktion und die Unterstützung der Energiewende von unten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 — IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen. Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYTQZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Ort: Münster
Land: Deutschland