Strunde hoch 4 – Teil 2_ZSt Referenznummer der Bekanntmachung: FB 7-683200-40
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.strundeverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strunde hoch 4 – Teil 2_ZSt
Zur Komplettierung des Hochwasserschutzes entlang der Strunde müssen weitere Maßnahmen bis zum Rechtsrheinischen Kölner Randkanal durchgeführt werden. Dieser Streckenabschnitt hat, bezogen auf den aktuellen Gewässerlauf, eine Länge von ca. 2,2 km. Er beginnt oberhalb der Cederwaldstraße und endet am ersten Abschlagsbauwerk zum Rechtsrheinischen Kölner Randkanal. Die bisherige Konzeption sieht Ausweitungen von Gewässerabschnitten und Straßendurchlässen, sowie Hochwasserüberleitungen und Gewässerverlegungen vor. Ausbauziel ist jeweils das HQ100 bzw. HQ50.
Die Herstellkosten ohne KG700 sind mit 9,25 Mio. EUR netto projektiert.
Strundeverband
Wilhelm-Wagener-Platz 1
51429 Bergisch Gladbach
Ingenieurleistungen HOAI T3.2, T3.3 und T4.1 für Maßnahmen zum Hochwasserschutz entlang der Strunde:
1. Leistungen für Freianlagen gem. HOAI, Teil 3, Abs. 2, Leistungsphase 1-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
2. Leistungen für Ingenieurbauwerke gem. HOAI, Teil 3, Abs. 3, Leistungsphase 1-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
3. Leistungen für die Örtliche Bauüberwachung gem. HOAI – Anlage 12 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
4. Leistungen für Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 1-6 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
5. Geotechnische Beratungsleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Nr. 1.3,
6. Bodenkundliches Bodenmanagement gem. DIN 19639 (2019-09) und DIN 18915 (2018-06)..
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragt werden die LPH 1-2. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar zunächst die LPH 2-3 und im Weiteren die Leistungsphasen 5-7 bzw. 8/9. (Näheres siehe II.2.11).
Ingenieurleistungen HOAI T3.2, T3.3 und T4.1 für Maßnahmen zum Hochwasserschutz entlang der Strunde:
1. Leistungen für Freianlagen gem. HOAI, Teil 3, Abs. 2, Leistungsphase 5-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
2. Leistungen für Ingenieurbauwerke gem. HOAI, Teil 3, Abs. 3, Leistungsphase 5-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
3. Leistungen für die Örtliche Bauüberwachung gem. HOAI – Anlage 12 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
4. Leistungen für Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 4-6 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
5. Geotechnische Beratungsleistungen gem. HOAI, Anlage 1, Nr. 1.3, ab LPH 5,
6. Bodenkundliches Bodenmanagement Stufe 2-5 (ab LPH 5) gem. DIN 19639 (2019-09) und DIN 18915 (2018-06).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragt werden die LPH 1-2. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar zunächst die LPH 3-4 und im Weiteren die Leistungsphasen 5-7 bzw. 8/9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LPH 1-4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFYTSD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren gem. Ziffer IV.2.2, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle erteilen.