Generalplanungsleistungen für die brandschutztechnische Sanierung des Alice-Salomon-Berufskollegs in Bochum
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für die brandschutztechnische Sanierung des Alice-Salomon-Berufskollegs in Bochum
Es handelt sich um Generalplanungsleistungen zur Weiterführung der brandschutztechnischen Sanierung der Aula und Zugänge des Alice-Salomon-Berufskollegs in Bochum.
Alice-Salomon-Berufskolleg
Akademiestraße 46-48
Bochum
Es handelt sich um Generalplanungsleistungen zur Weiterführung der brandschutztechnischen Sanierung der Aula und Zugänge des Alice-Salomon-Berufskollegs in Bochum.
Kommunales Investition Brandschutz in Schulen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4, Nr. 2b und Nr. 5 während der bereits laufenden Sanierung sind weitere notwendige Maßnahmen ersichtlich geworden. Durch die bestehenden Schnittstellen der alten Beauftragung zu der zu erfolgenden Beauftragung eine weitere Ausschreibung würde dazu führen, dass die Aula der Schule mindestens noch ein Jahr leerstehen wird. Es wurde zudem ein wirtschaftliches sowie preiswertes Angebot eingereicht.
Durch die zusätzlich erforderlichen Maßnahmen ergeben sich mehrere Schnittstellen zwischen der ursprünglich geplanten K-IV Maßnahme und der nun erforderlichen Komplett-Sanierung, welche nicht ohne weiteres voneinander getrennt werden können.
Aufgrund des Alters der Lüftungsanlage kann diese nicht mehr auf den aktuellen Stand der Technik, vor allem unter Berücksichtigung aktuelle Hygieneanforderungen, ertüchtigt werden.
Hier ergeben sich gleich mehrere Schnittpunkte. Zum einen wird das Aufstellen eines Lüftungsgerätes auf dem Dach der Aula erforderlich. Der genaue Standort wird in Abhängigkeit der Statik und der Art der Lüftungsanlage festgelegt. Dies hat Auswirkungen auf die geplante Dachsanierung. Ist der Standort nicht vor Beginn der Dacharbeiten bekannt, muss nachträglich eine Öffnung in die gerade erst sanierte Dachhaut erstellt werden, weitere Anpassungs- und Abdichtungsarbeiten folgen, zusätzliche Kosten entstehen.
Zum anderen hat die Lüftungsanlage Auswirkungen auf die Innendecke der Aula. So müssen z. B. Luftauslässe der Lüftungsanlage, die neue Beleuchtung, die Brandmeldeanlage sowie auch die neue Bühnentechnik mit dem Deckensystem abgestimmt werden.
Der Einbau der RWA Anlage in der Fassade sowie die weiteren notwendigen Brandschutzmaßnahem, führen zum Erlöschen des Bestandschutzes. Somit wird die Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes notwendig, wodurch weitere notwendige Brandschutzmaßnahmen erforderlich werden könnten. Es besteht die Gefahr, dass durch ein neues Brandschutzkonzept, bereits über die K-IV Maßnahme ausgeführte Brandschutzmaßnahmen, nachträglich noch einmal ergänzt oder angepasst werden müssen.
Aus Brandschutzgründen muss die Wandbekleidung in der Aula erneuert werden. Dies war im Rahmen der K-IV Maßnahme geplant.
Durch die weitere Planung und nach Erkenntnissen von Abstimmungsgesprächen, muss die gesamte Elektrik in der Aula, da teilweise noch zweiädrige Elektroleitungen vorliegen, komplett ertüchtigt werden, da andernfalls die notwendige BMA etc., nicht ausgeführt werden kann. Dies hat auf die gesamte Aula Auswirklungen. So kann z. B. die Wandbekleidung an den Aulawänden erst nach erfolgter Elektrosanierung erneuert werden.
Weiterhin können bei einer Beauftragung des Generalplaners Synergieeffekte genutzt werden. Zu nennen sind hier z. B. das Raumgerüst im inneren der Aula. Dieses wird für beide Maßnahmen benötigt.
Bei 2 namentlich unterschiedlichen Generalplanern mit ggfls. unterschiedlichen Fachplanern ist eine Abgrenzung der Leistungsbereiche für die Fachplanungsleistungen Brandschutz, TGA, Statik und Architektur nicht möglich und umsetzbar. Die Schnittpunkte der einzelnen Sanierungsbereiche können nicht klar und eindeutig voneinander getrennt werden. Damit ist gegeben, dass sich eine doppelte Anzahl von Fachplanern sich untereinander abstimmen müssten.
Bei der Vergabe der zusätzlichen brandschutztechnischen Leistungen an einen Generalplaner können alle Leistungen des Brandschutzes u.a. titelweise in einem Leistungsverzeichnis ausgeschrieben und dadurch günstigere Angebotspreise erzielt werden. Es ergeben sich sowohl Baukostenersparnisse sowie eine große EInsparung bezüglich der Honorarkosten.
Aus diesen technischen, wirtschaftlichen sowie sparsamen Gründen wird eine Auftragsvergabe an das bereits mit der Maßnahme vertraute Büro als erforderlich gesehen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Generalplanungsleistungen brandschutztechnische Sanierung Alice-Salomon-Berufskolleg, Bochum
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Derr Vertrag nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB darf nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung, abgeschlossen werden. Innerhalb dieser Frist haben potentielle Bewerber die Möglichkeit, im Wege eines Nachprüfungsverfahrens Rechtsschutz gegen die angekündigte Direktvergabe zu ersuchen.
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).