Neubau des Berufskolleg-Campus am Standort Moers – VE 23 – mobile Trennwände Referenznummer der Bekanntmachung: BCM - VE 23 - mobile Trennwände
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-wesel.de
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Berufskolleg-Campus am Standort Moers – VE 23 – mobile Trennwände
Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel, wird der Campus des Berufskolleg Moers, neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk
VE 23 – mobile Trennwände.
Repelener Str. 101
47441 Moers
Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel, wird der Campus des Berufskolleg Moers neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk
VE 23 – mobile Trennwände
Die hier angegebene Laufzeit dient nur einer groben Einschätzung. Die Montage erfolgt gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023. Die frei abrufbaren Vergabeunterlagen enthalten einen detaillierten Zeiträume, die vorrangig gelten.
Einzelheiten können den kostenfrei abrufbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
— Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
— Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Angaben zur Eignung abgegeben werden.
— Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung).
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister (auf Verlangen Nachweis).
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
— Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre.
— Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
— Eigenerklärung, dass die für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (auf Verlangen Aufgliederung).
— Eigenerklärung, dass Referenzen von abgeschlossenen Projekten vergleichbarer Größe und Aufgabenstellung einschließlich Benennung der Auftraggeber, seiner Kontaktdaten und den angefallenen Gesamtbaukosten vorliegen (auf Verlangen Nachweis).
Ferner: Vorlage eines gültigen Nachweises über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) des Herstellers der mobilen Trennwände.
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insbesondere aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu die Ausführungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Düsseldorf, s. Kontaktstelle
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3) Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
5) Von den Bietern ist ferner eine Eigenerklärung gemäß §§ 4, 5, 6 und 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG NRW) sowie gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVD8AK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.