Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 2 400 Stück Freileitungsleuchten einschließlich Zubehör im Zeitraum 1.10.2020 bis 31.12.2022 nach Rückversetzung auf den Stand vor Veröffentlichung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-4876 II EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 2 400 Stück Freileitungsleuchten einschließlich Zubehör im Zeitraum 1.10.2020 bis 31.12.2022 nach Rückversetzung auf den Stand vor Veröffentlichung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 2 400 Stück Freileitungsleuchten einschließlich Zubehör im Zeitraum 1.10.2020 bis 31.12.2022.
Diese Leistung wurde bereits unter der Vergabe-Nummer 100.31-4876 bzw. unter der Identifikationsnummer CXPWYDZ9S6Z dieser Vergabeplattform mit Bekanntmachung im Amtsblatt der EU unter der Bekanntmachungsnummer 2020/S[removed], am 27.3.2020 veröffentlicht und wird hiermit in den Stand der Veröffentlichung zurückversetzt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird um einen Monat verkürzt.
Es ist eine erneute Angebotsabgabe für dieses Verfahren erforderlich. Ein abgegebenes Angebot aus dem Vergabeverfahren 100.4876 mit Veröffentlichung am 27.3.2020 wird in diesem neuen Verfahren 100.31-4876 II nicht gewertet.
Amt für Verkehr – Verkehrsplanung und Straßenverkehrsbehörde, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld,
Bauhof Ost, Am Wiehagen 75, 33607 Bielefeld
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 2 400 Stück Freileitungsleuchten einschließlich Zubehör im Zeitraum 1.10.2020 bis 31.12.2022.
Im Rahmenvertragszeitraum werden voraussichtlich 30 Teilaufträge à 80 Leuchten plus Zubehör auf Euro-Paletten erteilt.
Die erste Anlieferung erfolgt spätestens innerhalb von 42 Werktagen nach Auftragserteilung. Die Termine für weitere Anlieferungen werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgestimmt.
Die Lieferung erfolgt an eine nicht ebenerdige Laderampe. Ein geeignetes Lieferfahrzeug und Gerät zur Entladung der Europaletten (zum Beispiel sogenannte "Ameise") ist mitzuführen.
Angebotswertung:
Als höchste Wertungszahl kann jede Leuchte insgesamt 100 Wertungspunkte erreichen.
Preis:
Der wertungsrelevante Angebotspreis entspricht dem angebotenen Gesamtpreis für die ausgeschriebenen Mengen je Artikel.
Die Wertungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Prozentpunktzahl (hier: 50) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlicher Angebote.
Bemessungsleistung der Leuchte:
Für das Kriterium Bemessungsleistung der Leuchte können maximal 25 Wertungspunkte erzielt werden. Der geringste Energieverbrauch entspricht der besten Bemessungsleistung aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Die Wertungspunktzahl für die Erfüllung dieses Kriteriums wird wie folgt ermittelt: Energieverbrauch Bestbieter / Energieverbrauch Bieter * 25.
Wartung und lichttechnische Eigenschaften der Leuchte: Die Kategorie Produktqualität und lichttechnische Eigenschaften untergliedert sich in die beiden Teilkategorien Wartung sowie lichttechnische Eigenschaften der Leuchte.
Wartung:
Die Wertungspunkte für die Wartung werden in Abhängigkeit zu der Wartungsfreundlichkeit für die angebotenen Leuchten vergeben. Hierbei sind maximal 5 Punkte zu erreichen
Die Wertungspunkte für die Wartung sind wie folgt gestaffelt:
— 5 Punkte: werkzeuglose Öffnung (Öffnen und Schließen müssen ohne zusätzliche Hilfsmittel wie z.B. Münze der Schraubendreher möglich sein),
— 3 Punkte: 1 zentrale Verschraubung,
— 2 Punkte: mehrere unverlierbare Schrauben,
— 0 Punkte: Einwegleuchte,
Lichttechnische Eigenschaften der Leuchte
Die lichttechnischen Eigenschaften der Leuchte untergliedern sich in 3 Teilkategorien. Diese sind die Spannungsstoßfestigkeit (L1 – N) [Angabe in kV], die Farbtemperatur der Leuchte [Angabe in Kelvin] sowie der Farbwiedergabeindex [CRI]. Hierbei sind maximal 5 Punkte je Teilkategorie zu erreichen.
Die Wertungspunkte für die Spannungsstoßfestigkeit (L1 – N) sind wie folgt gestaffelt:
— 5 Punkte: >8 kV,
— 2 Punkte: 6-8 kV,
— 0 Punkte: < 6kV,
Die Wertungspunkte für die Farbtemperatur sind wie folgt gestaffelt:
— 5 Punkte: 3.900-4.100 Kelvin,
— 2 Punkte: < 3.900 Kelvin,
— 0 Punkte: > 4.100 Kelvin.
Die Wertungspunkte für den Farbwiedergabeindex sind wie folgt gestaffelt:
— 5 Punkte: CRI > 75,
— 2 Punkte: CRI 70 bis 75,
— 0 Punkte: CRI < 70.
Bei den Kriterien Wartung und lichttechnische Eigenschaft der Leuchte müssen in Summe mindestens 15 Wertungspunkte erreicht werden. Werden 14 oder weniger Wertungspunkte erreicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Garantie der Leuchte:
Bei der Kategorie Garantie der Leuchte sind maximal 5 Punkte zu erreichen. Die Punkte ergeben sich auf Grund folgender Bewertung.
Die Wertungspunkte für die Garantie sind wie folgt gestaffelt.
— 5 Punkte: > 5 Jahre,
— 3Punkte: 5 Jahre,
— 1 Punkt: weniger als 5 Jahre und mehr oder gleich 2 Jahre,
— 0 Punkte: < 2 Jahre,
Bei der Garantiezeit der Leuchte müssen mindestens 3 Wertungspunkte erreicht werden. Werden weniger als 3 Wertungspunkte erreicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 2 400 Stück Freileitungsleuchten einschließlich Zubehör im Zeitraum 1.10.2020 bis 31.12.2022
Ort: Zielona Gora
NUTS-Code: PL431 Gorzowski
Land: Polen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot soll auch eine Ersatzteilliste mit aktuellen Preisen eingereicht werden. Ersatzteile sind insbesondere Dichtung, DALI-Schnittstelle und sonstige elektronische Komponenten.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ93Z0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]