Supportunterstützung VMware, Nutanix & Microsoft Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-09EU2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Supportunterstützung VMware, Nutanix & Microsoft

Referenznummer der Bekanntmachung: 3.3-09EU2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Zentrum für Informations- und Medientechnologie (ZIMT) an der Universität Siegen ist verantwortlich für die Bereitstellung und den Betrieb von IT-Infrastruktur und Anwendungen sowie für den IT-fachlichen und technischen Support der MitarbeiterInnen.

Zur Bereitstellung von zentral betriebenen Anwendungen und IT-Systemen durch das ZIMT gehört auch der Betrieb von Rechenzentrumsinfrastruktur und Plattformen zum Betrieb virtualisierter Server, in deren Umfeld derzeit Technologie der Hersteller VMware zur Virtualisierung und Nutanix als technologische Plattform zum Einsatz kommen.

Für die Kommunikation und Kollaboration der Mitarbeiter der Universität Siegen und der Zusammenarbeit in den Fachbereichen werden dazu ergänzend unterschiedliche Lösungen des Herstellers Microsoft verwendet.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72220000 Systemberatung und technische Beratung
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Hauptort der Ausführung:

Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str. 2a

57076 Siegen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen die unterschiedlichen Bedarfe an externer Unterstützung im Rahmen des Bezuges von Dienstleistungen ausgeschrieben werden, die zum laufenden Support, der Betriebsunterstützung der MitarbeiterInnen des ZIMT und zur fallweisen Unterstützung bei größeren Änderungen und Technologieprojekten im Umfeld der heute bereits eingesetzten Software Lösungen „VMware vSphere" und „VMware Horizon", der Plattform Technologie „Nutanix Hyper-Converged Infrastruktur" sowie der führenden Microsoft Anwendungen und Infrastrukturlösungen „Microsoft Windows", „Microsoft Server", „Microsoft Exchange", „Microsoft SharePoint", der Datenbanktechnologie „Microsoft SQL Server" und die neuen Technologien rund um „Microsoft 365" benötigt werden, konkret für die:

— Unterstützung der MitarbeiterInnen des ZIMT bei Störungen und Problemen mit den benannten Produkten durch die Bereitstellung eines 2nd Level Support und Zugang zum Last Level Support,

— Beratung und Unterstützung der MitarbeiterInnen des ZIMT bei der Evaluation und Einführung von Neuen Updates, Upgrades und Funktionen, insbesondere durch Beistellung von Erfahrungswissen,

— Regelmäßige Durchführung erforderlicher Updates und Upgrades im Auftrag des ZIMT,

— Unterstützung der MitarbeiterInnen des ZIMT bei betrieblichen Tätigkeiten im Rahmen eines flexiblen Abrufkontingentes an Vor-Ort zu erbringenden weitergehenden Dienstleistungen

Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag mit einem qualifizierten Bieter, der über mehrere erfahrene und zertifizierte Mitarbeiter verfügt, mit einer Laufzeit von zwei Jahren und einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, ausgeschrieben werden.

Der Bieter soll zu diesem Zweck 2 Fachgruppen erfahrener Spezialisten anbieten, die zu einen die Technologien der „Virtualisierung" mit Produkten von VMware und Nutanix und zum anderen die Anwendungen der „Infrastruktur" mit Lösungen des Herstellers Microsoft unterstützen.

Die Leistungen des Rahmenvertrages bestehen insoweit aus einer kontinuierlichen und vorrangig „remote" zu erbringenden Supportdienstleistung und einer fallweise und vorrangig „vor-Ort" zu erbringenden Beratungs- und Unterstützungsdienstleistung. Die Abrechnung der Leistungen soll ebenso unterteilt aus einer geringeren laufenden Basisvergütung und einer fallweisen Aufwandsvergütung bestehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskriterien / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 3.3-03EU2020
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Supportunterstützung VMware, Nutanix & Microsoft

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/09/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNY56D5BQ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.

Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/01/2021

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