Fassadensanierung-Natursteinarbeiten DIN 18332 Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 062-143120
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadensanierung-Natursteinarbeiten DIN 18332
Historisches Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44787 Bochum
Die Fassade des Sanierungsabschnittes von ca. 2 200 qm aus Muschelkalk weist in weiten Teilen starke Oberflächenverschmutzungen durch atmosphärische Einflüsse und biologischen Bewuchs auf. Es bestehen mechanische Schäden in Form von Rostsprengungen, Bausetzungen und Kriegsschäden etc. Die Fassadenflächen sollen im Hochdruck- und Niederdruckrotationsverfahren gereinigt werden. Die Verfugung wird erneuert sowie beschädigte Muschelkalk- und Granitoberflächen ausgetauscht. Zuvor erfolgt das Anlegen von Probeflächen sowie der Schutz von Fenstern und Außentüren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fassadensanierung-Natursteinarbeiten DIN 18332
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45329
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Historisches Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44787 Bochum
Die Fassade des Sanierungsabschnittes von ca. 2 200 qm aus Muschelkalk weist in weiten Teilen starke Oberflächenverschmutzungen durch atmosphärische Einflüsse und biologischen Bewuchs auf. Es bestehen mechanische Schäden in Form von Rostsprengungen, Bausetzungen und Kriegsschäden etc. Die Fassadenflächen sollen im Hochdruck- und Niederdruckrotationsverfahren gereinigt werden. Die Verfugung wird erneuert sowie Beschädigte Muschelkalk- und Granitoberflächen ausgetauscht. Zuvor erfolgt das Anlegen von Probeflächen sowie der Schutz von Fenstern und Außentüren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45329
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.spezi-schultheis.de
Es kam zu weiteren Massenmehrungen gegenüber dem ursprünglich beauftragten Angebot. Die tatsächlichen Massen konnten erst mit Durchführung der bislang ausgeführten Sanierungsmaßnahmen ermittelt werden und waren bei Angebotsabgabe noch nicht vorhersehbar. Die Mehrleistung lässt sich nicht ohne Nachteil von der vergebenen Leistung trennen. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht.
Für den neuen Haupteingang des historischen Rathauses im Bereich des Vorbaus am Südflügel, ist die Demontage von Teilen der Natursteinfassade für die Herstellung der Eingangsöffnung notwendig. Ursprünglich war vorgesehen die demontierten Granitsitzbänke wieder einzubauen. Aufgrund der Beschaffenheit und Gewicht der alten Natursteinblöcke mussten diese bei der Demontage kleinteilig zersägt worden. Eine optische, akzeptable Wieder-Verwendung dieser Natursteinblöcke ist damit leider nicht mehr möglich. Für die Anarbeitung an den neuen Haupteingang wurde deshalb eine beidseitige Bekleidung aus Muschelkalktafeln vorgesehen. Diese Muschelkalktafeln werden an den beiden neu erstellten Mauerwerkspfeilern befestigt und in die Bestandsfassade eingefügt. Zur Herstellung sauberer Ansichtsflächen werden Sturzbereich und Bestandssockel im Kantenbereich nacharbeitetet.