Planungsleistungen „Neubau Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße in Essen" Referenznummer der Bekanntmachung: 20-105-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen „Neubau Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße in Essen"
Gesucht wird ein Auftragnehmer, der Planungsleistungen der nachstehenden Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erbringt:
— Ingenieurbauwerke, §§ 41 ff. HOAI,
— Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI,
— sowie weitere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung.
Die Planung beinhaltet den Neubau eines barrierefreien Übergangs. Die umzusetzende Vorzugslösung sieht ein 9-feldriges integrales Bauwerk mit doppelt gekrümmter Linienführung vor.
45327 Essen
Die ehemalige Fußgängerüberführung Josef-Hoeren-Straße quert die Köln-Mindener-Bahnstrecke und verbindet die Stadtteile Stoppenberg, Altenessen-Süd und Katernberg.
Die überspannte Gleisanlage ist dabei im Besitz der Deutschen Bahn sowie des RVR.
Aufgrund des sehr schlechten Bauwerkzustandes war eine wirtschaftliche Sanierung ausgeschlossen, weshalb der Abbruch des Bauwerks beschlossen wurde. Die Durchführung dieser Maßnahme ist für das 1. Quartal 2021 geplant.
Im Rahmen eines vorangegangenen Planungsauftrages wurden barrierefreie Lösungsmöglichkeiten entwickelt, wobei sich eine Rampenlösung als Vorzugsvariante der Verwaltung und Politik erwiesen hat. Diese Variante sieht die zusätzliche Querung der Köln-Mindener-Straße sowie den Anschluss an das Fahrradnetz im Bereich Graitengraben vor.
Neben der Realisierung eines barrierefreien Übergangs und Sicherstellung der Stadtteilvernetzung soll diese Wegeverbindung einen wesentlichen Baustein, den Modalsplit im Essener Nord-Osten zugunsten des Umweltverbundes zu verändern, darstellen. Gemäß der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (2010) wird der Neubau daher mit einer nutzbaren Breite von 4 Metern ausgestattet. Aufgrund der erheblichen Entwicklungslängen bedingt durch die vorhandene Topographie sollen zudem an den jeweiligen Erdrampen Treppen für mobile Verkehrsteilnehmer angeordnet werden.
Die umzusetzende Vorzugslösung sieht ein 9-feldriges integrales Bauwerk mit doppelt gekrümmter Linienführung vor. An den Aufgängen sind jeweils Erdbauwerke vorgesehen. Die Brückenkonstruktion sollte sich dabei optisch in die Umgebung einfinden. Da sich die Brücke in unmittelbarer Nähe zum Gelände Zeche Zollverein befindet, ist die Ausführung in Corten-Stahl beabsichtigt.
Da es sich bei dem geplanten Bauwerk nicht um einen 1:1 Ersatzneubau handelt, sind umfassende Vorbereitungsmaßnahmen notwendig. Die Brücke weicht von dem aktuell festgesetzten Bebauungsplan ab. Darin sind u. a. Waldflächen ausgewiesen, welche vom Vorhaben betroffen sind. Auch befinden sich derzeit nicht alle Grundstücke im städtischen Besitz.
Zur Realisierung des Bauwerkes wurde der Genehmigungsprozess daher bereits angestoßen. Aufgrund der erforderlichen Waldeingriffe wurden eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung und eine Artenschutzprüfung erstellt (siehe Anlage). Diese haben gezeigt, dass keine erheblichen negativen Auswirkungen für den Naturhaushalt zu erwarten sind. Seitens der unteren Naturschutzbehörde bestehen daher keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die vorgegebenen Rahmenbedingungen sind in der Planung zu berücksichtigen.
In den aktuellen Planunterlagen ist entlang des Erdbauwerks sowie des Anschlusses Graitengraben ein Entwässerungsgraben dargestellt, dieser soll nach Möglichkeit im Zuge der weiteren Planung entfallen, insbesondere um Eingriffe in die bereits festgesetzte Kompensationsfläche zu verhindern.
Durch das neue Brückenbauwerk wird der Waldrand an der Josef-Hoeren-Straße aufgerissen. Um langfristig hier hinter dem neuen Bauwerk einen stabilen und im Randbereich (entlang der Straße bzw. der neuen Brücke) pflegearmen Waldbestand zu entwickeln, sollte ein entsprechend breiter, gestufter Waldrand aufgebaut werden. Dazu sind die Fällung weiterer Gehölze und Neupflanzungen auf einem breiteren Streifen erforderlich.
Die geplante Maßnahme wurde ebenfalls bereits im Beratungsgremium Zollverein vorgestellt, um die Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutzobjekt Zollverein festzustellen. Das Vorhaben ist in Anlehnung an die Kriterien einer Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung (KVP) bewertet worden. Die Einschätzung zeigt, dass der außergewöhnliche universelle Wert (OUV) des Welterbes Zollverein durch das Projekt nicht negativ beeinträchtigt wird. Von den Mitgliedern des Beratungsgremiums wurden einige Anregungen für die Planung vorgetragen. U. a. wird eine Handlaufbeleuchtung empfohlen. Mögliche Konzepte sind dabei außerdem in Hinblick auf eine artenschutzfreundliche Beleuchtung zu prüfen.
Für das voraussichtlich betroffene Gebiet wurden bereits Luftbildauswertungen angefordert und erstellt.
Für das Bauwerk ist eine Bohrpfahlgründung geplant, d.h. es erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen. In diesen Bereichen ist eine Sicherheitsdetektion erforderlich.
Da es sich bei der ausgewerteten Fläche um ein sog. Bombenabwurfgebiet handelt, ist zudem grundsätzlich eine Flächendetektion erforderlich, soweit ein Bodeneingriff, der keine erhebliche mechanische Belastung beinhaltet, geplant wird.
Sollte daher, z.B. vor Auffüllung des Geländes für die Erdrampen, die Fläche abgeschoben und verdichtet werden, könnte eine Flächendetektion in Betracht kommen. Dies ist dann sinnvoll, wenn bis auf den gewachsenen Boden-Geländeniveau 1945- abgeschoben wird und sich zudem keine Störfaktoren einschl. eines Überlappungsbereichs von 5m im Erdreich befinden.
Soll auf der Fläche jedoch kein Bodeneingriff vorgenommen werden, sondern der Boden aufgeschüttet werde,n ist eine Flächendetektion hier entbehrlich.
Im Rahmen der Planung ist darüber hinaus zu beachten, dass sich konkrete Blindgängerverdachtspunkte auf dem Gelände befinden. Es ist das Merkblatt für Baugrundeingriffe in der aktuell gültigen Fassung zu beachten.
Der Leistungsumfang umfasst sowohl die Objektplanung (Ingenieurbauwerk) als auch die Fachplanung (Tragwerksplanung) sowie einige besondere Leistungen, die im Leistungverzeichnis näher bestimmt sind. Die bereits vorliegende Planung (HOAI Lph 2) ist unter Berücksichtigung der oben und im Leistungsverzeichnis näher spezifizierten Rahmenbedingungen anzupassen und fortzuschreiben.
Der Bauablauf einschließlich der jeweiligen Bauphasen ist detailliert zu planenund Eingriffe in die Umgebung auf ein Minimum zu beschränken. Der Bauablauf ist mit einem detaillierten Terminplan zu hinterlegen, sodass unter Berücksichtigung von Reservezeiten Sperrzeiten der Gleisanlage beantragt werden können.
Bauoberleitung gem. §§ 43 ff. HOAI 2021 (LPH 8) i. V. m. mit Anlage 12 und örtliche Bauüberwachung für das Ingenieurbauwerk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Die Auftraggeberin behält sich vor, noch vor der Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von dieser bzw. jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff III.1.1) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Eigenerklärungsformulare 1 und 3) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
1. Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister, Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens (Eigenerklärungsformular 1),
2. Im Falle einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigen Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Eigenerklärungsformular 2),
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, § 124 Abs. 1 GWB, der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlusssgründe und denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Eigenerklärungsformular 3),
Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit dem Angebot einzureichen.
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Eigenerklärungsformular 4),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe (Eigenerklärungsformular 11),
6. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Eigenerklärungsformular 12),
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen – soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können (müssen aber nicht) von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärungsformular 5),
2. Eigenerklärung(en) über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 (vollständig) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017 - 2019) (Eigenerklärungsformular 6).
1. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssumme pro Versicherungsfall aufweisen: Für Personen- und Sachschäden je [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden je [Betrag gelöscht] EUR.
2. Der Umsatz bezogen auf die letzten 3 (vollständig) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017 - 2019) muss folgende Mindestvorgaben erfüllen:
— Gesamtumsatz: Hier muss ein Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto im Jahresmittel erreicht sein.
Hinweis zu Ziff. 1 und 2: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft aus dem Verfahren.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter oder der Bietergemeinschaft als solcher bzw. getrennt von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen – soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können (müssen aber nicht) von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten allgemein und die durchschnittliche Anzahl der Fachkräfte in den Bereichen Planung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung jeweils bezogen auf die letzten 3 (vollständig) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) (Eigenerklärungsformular 7),
2. Eigenerklärung zur allgemeinen personellen Leistungsfähigkeit (Eigenerklärungsformular 8)
3. Eigenerklärung zu den Referenzen über die Planung von Ingenieurbauwerken (Brücken), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 9),
4. Eigenerklärung zu den Referenzen über Planungsleistungen aus dem Bereich der Tragwerksplanung von Brücken, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Eigenerklärungsformular 10).
Folgende Mindeststandards werden zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert:
1. Jeweils mindestens 6 Fachkräfte im Planungsbereich Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung in den letzten 3 (vollständig) abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Mindestens eine und maximal 4 Referenzen über die Erbringung von Planungsleistungen aus dem Bereich Objektplanung von Brücken. Zwingend erforderlich ist, dass
— mindestens ein Referenzobjekt angegeben wird, das eine Überführung über eine Schienenverkehrsanlage des Streckennetzes darstellt und insgesamt die Leistungsphasen 5, 6 und 8 umfasst. Diese Anforderung kann durch maximal 2 Referenzen nachgewiesen werden, wobei dann eine Referenz mindestens kumulativ die Leistungsphasen 5 und 6 und die andere Referenz mindestens die Leistungsphase 8 umfassen muss,
— ein Referenzobjekt angegeben wird, das ein semi-integrales oder integrales Brückenbauwerk darstellt und kumulativ die Leistungsphasen 5 und 6 umfasst (insgesamt maximal eine Referenz),
— ein Referenzobjekt angegeben wird, das eine gekrümmte Linienführung aufweist und kumulativ die Leistungsphasen 5 und 6 umfasst (insgesamt maximal eine Referenz),
— Die Referenzbauwerke müssen mind. in der Honorarzone (HZ) III eingestuft sein,
— Die Referenzen müssen jeweils ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. [Betrag gelöscht] EUR netto betreffen,
— Die Referenzaufträge müsen bei Ablauf der Angebotsfrist in Bezug auf diejenigen Leistungsphasen, zu deren Nachweis die jeweilige Referenz dient, bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der zeitlich letzten Leistungsphase, zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf zudem bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
3. Mindestens eine und maximal 4 Referenzen über die Erbringung von Fachplanungsleistungen aus dem Bereich der Tragwerksplanung von Brücken. Zwingend erforderlich ist, dass
— mindestens ein Referenzobjekt angegeben wird, das kumulativ ein semi-integrales oder integrales Brückenbauwerk darstellt und insgesamt die Leistungsphasen 3, 4 und 5 umfasst. Diese Anforderung kann durch maximal 2 Referenzen nachgewiesen werden, wobei dann eine Referenz mindestens kumulativ die Leistungsphasen 4 und 5 und die andere Referenz mindestens die Leistungsphase 3 umfassen muss,
— mindestens ein Referenzobjekt angegeben wird, das kumulativ eine gekrümmte Linienführung aufweist und insgesamt die Leistungsphasen 3, 4 und 5 umfasst. Diese Anforderung kann durch maximal 2 Referenzen nachgewiesen werden, wobei dann eine Referenz mindestens kumulativ die Leistungsphasen 4 und 5 und die andere Referenz mindestens die Leistungsphase 3 umfassen muss,
— Die Referenzbauwerke müssen mind. in der HZ III eingestuft sein,
— Die Referenzen müssen jeweils ein Mindestinvestitionsvolumen von insg. [Betrag gelöscht] EUR netto betreffen,
— Die Referenzaufträge müsen bei Ablauf der Angebotsfrist in Bezug auf diejenigen Leistungsphasen, zu deren Nachweis die jeweilige Referenz dient, bereits abgeschlossen sein. Der Abschluss der zeitlich letzten Leistungsphase, zu deren Nachweis die vorgelegte Referenz dient, darf zudem bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Hinweis zu Ziff. 1 - 3: Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren.
Hinweis zu Ziff. 2 + 3: Mehrfachnennungen von Referenzen in den unterschiedlichen Eigenerklärungsformularen sind möglich.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetze des jeweiligen Landes berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur" oder „Ingenieur" zu tragen oder wer nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome (RL 2005/36/EG), berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass ein Bachelorabschluss nicht ausreichend ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechende/mehrere entsprechende Ingenieur/e benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das von der Auftraggeberin durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe des Vierten Teils des GWB und der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
3. Die Angebote sind bis zum 9.2.2021, 12.00 Uhr (Eingang!) elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Der rechtzeitige Upload der Unterlagen liegt im Verantwortungsbereich des Bieters.
4. Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument „Angebotsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
5. Auskunftsersuchen des Bieters zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRGN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 211/ 4750
Fax: +49 211/ 4752671
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/wirtschafts_arbeitsmarkt_foerderung/Das_oeffentliche_Auftragswesen.html
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insb. nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, das ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]