Wäschereileistungen Klinikum Solingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000251
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/start/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.klinikumsolingen.de/start/
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereileistungen Klinikum Solingen
Wäschereileistungen Städtisches Klinikum Solingen gGmbH.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/external/deeplink/subproject/202b9b7b-5396-410b-ab9d-738b108748c2
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/external/deeplink/subproject/6bac3fc6-e8fb-4db7-9916-68dfe9965974
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
1. Bewertung des Umsatzes in der Versorgung von Krankenhäusern und Kliniken für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, der über die Mindestanforderung hinausgeht.
2. Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen (Wäschevollversorgung von Krankenhäusern und Kliniken) anhand der Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenden Leistung.
3. Angabe zum Wäschereistandort von dem aus der Auftraggeber versorgt werden soll.
Bewertet wird der über die Mindestanforderung
Mindestanforderung = [Betrag gelöscht] EUR brutto p. a.
Höchstpunktzahl = 10 Mio. EUR brutto p. a.
Hinausgehender spezifischer Umsatz in der Wäschevollversorgung von Krankenhäusern und Kliniken pro Geschäftsjahr für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Ein diesbezüglicher Umsatz wird pro Geschäftsjahr im Wege einer linearen Interpolation ins Verhältnis gesetzt.
Aus den so für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils errechneten Punkten wird ein Gesamtpunktedurchschnitt gebildet.
Dieser wird auf 2 Nachkommastellen gerundet. Es wird nach der kaufmännischen Rundung auf- beziehungsweise abgerundet, d. h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Der Auftraggeber berücksichtigt folgende durch die Referenzen und die zugehörigen, von den Bewerbern eingereichten Unterlagen nachgewiesene Erfahrungen bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen zu den hier ausgeschriebenen Leistungen, wobei die Beurteilung jeweils individuell und auch vergleichend mit den von den anderen Wirtschaftsteilnehmern vorgelegten Referenzen/Unterlagen erfolgt:
Mindestkriterium zur Zulassung zur Referenzwertung:
Wäschevollversorgung von Krankenhäusern/ Kliniken mit mindestens 300 Planbetten.
Es ist mindestens eine wertbare Referenz vorzulegen.
— Erfahrungen aus der Erbringung von Aufträgen zur Wäschevollversorgung von Krankenhäusern und Kliniken
Jede Referenz wird nach folgender Punkteskala bepunktet:
Punktevergabe zu Los I:
—— 4 Punkte Wenn es sich um die Wäschevollversorgung (Flachwäsche, Berufswäsche OP- und Funktionswäsche) in Krankenhäusern und Kliniken (Akutkliniken) handelt.
—— 2 Punkte Wenn es sich um die Wäschevollversorgung (Flachwäsche, Berufswäsche OP- und Funktionswäsche) in Krankenhäusern und Kliniken (z. B. Rehakliniken) handelt.
—— 1 Punkt Wenn es sich um die Wäscheteilversorgung (z. B. nur Berufswäsche oder nur OP- und Funktionswäsche) in Krankenhäusern und Kliniken handelt.
Punktevergabe zu Los II:
—— 4 Punkte Wenn es sich um die Vollversorgung mit Reinigungstextilien in Krankenhäusern und Kliniken (Akutkliniken) handelt.
—— 2 Punkte Wenn es sich um die Vollversorgung mit Reinigungstextilien im Gesundheitswesen (z. B. Senioreneinrichtungen) handelt.
—— 1 Punkt Wenn es sich um die Vollversorgung mit Reinigungstextilien in anderen Einrichtungen handelt.
Aus den je Referenz erzielten Punkten wird der Durchschnittswert über alle Referenzen gebildet, der das Ergebnis der Bewertung der Referenzen ist.
Bewertet wird die Entfernung des Wäschereistandorts von dem aus der Auftraggeber versorgt werden soll. Wobei die Wertung der geringsten Entfernung den Höchstpunktwert erhält.
Ausgehend von der geringst möglichen Entfernung wird nachfolgend gewertet:
Punktevergabe:
—— 4 Punkte Für den nächstgelegenen Wäschereistandort;
—— 2 Punkt Für Wäschereistandort innerhalb eines 100 km Radius;
—— 0 Punkte Für Wäschereistandort außerhalb eines 100 km Radius.
Hintergrund der Entfernungsbewertung ist die Möglichkeit zu kurzfristigen Reaktion im Falle von Krisen- oder Fehlerreaktionsanforderungen.
Die Punkte für die jeweiligen Auswahlkriterien werden abschließend addiert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert der Auswahlkriterien insgesamt.
Der Auftraggeber wählt auf dieser Grundlage die Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl entsprechend der in Ziffer 1.5.4 dieser Bewerbungsbedingungen festgelegten Anzahl aus; bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet der höhere Punktwert in der Kategorie „Referenzen“; soweit auch hier eine gleiche Punktzahl besteht, werden beide punktgleichen Bieter aufgenommen.
Die ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf der Verhandlungs- und Angebotsphase können den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase entnommen werden.
Es werden ausschließlich diejenigen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert, die als erfolgreiche Bewerber aus dem Teilnahmeantrag hervorgegangen sind.
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
1. Bewertung des Umsatzes in der Versorgung von Krankenhäusern und Kliniken für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, der über die Mindestanforderung hinausgeht.
2. Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen (Wäschevollversorgung von Krankenhäusern und Kliniken) anhand der Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenden Leistung.
3. Angabe zum Wäschereistandort von dem aus der Auftraggeber versorgt werden soll.
Bewertet wird der über die Mindestanforderung
Mindestanforderung = [Betrag gelöscht] EUR brutto p. a.
Höchstpunktzahl = 10 Mio. EUR brutto p. a.
Hinausgehender spezifischer Umsatz in der Wäschevollversorgung von Krankenhäusern und Kliniken pro Geschäftsjahr für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Ein diesbezüglicher Umsatz wird pro Geschäftsjahr im Wege einer linearen Interpolation ins Verhältnis gesetzt.
Aus den so für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils errechneten Punkten wird ein Gesamtpunktedurchschnitt gebildet.
Dieser wird auf 2 Nachkommastellen gerundet. Es wird nach der kaufmännischen Rundung auf- beziehungsweise abgerundet, d. h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Der Auftraggeber berücksichtigt folgende durch die Referenzen und die zugehörigen, von den Bewerbern eingereichten Unterlagen nachgewiesene Erfahrungen bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen zu den hier ausgeschriebenen Leistungen, wobei die Beurteilung jeweils individuell und auch vergleichend mit den von den anderen Wirtschaftsteilnehmern vorgelegten Referenzen/Unterlagen erfolgt:
Mindestkriterium zur Zulassung zur Referenzwertung:
Wäschevollversorgung von Krankenhäusern/ Kliniken mit mindestens 300 Planbetten.
Es ist mindestens eine wertbare Referenz vorzulegen.
— Erfahrungen aus der Erbringung von Aufträgen zur Wäschevollversorgung von Krankenhäusern und Kliniken
Jede Referenz wird nach folgender Punkteskala bepunktet:
Punktevergabe zu Los I:
—— 4 Punkte Wenn es sich um die Wäschevollversorgung (Flachwäsche, Berufswäsche OP- und Funktionswäsche) in Krankenhäusern und Kliniken (Akutkliniken) handelt.
—— 2 Punkte Wenn es sich um die Wäschevollversorgung (Flachwäsche, Berufswäsche OP- und Funktionswäsche) in Krankenhäusern und Kliniken (z. B. Rehakliniken) handelt.
—— 1 Punkt Wenn es sich um die Wäscheteilversorgung (z. B. nur Berufswäsche oder nur OP- und Funktionswäsche) in Krankenhäusern und Kliniken handelt.
Punktevergabe zu Los II:
—— 4 Punkte Wenn es sich um die Vollversorgung mit Reinigungstextilien in Krankenhäusern und Kliniken (Akutkliniken) handelt.
—— 2 Punkte Wenn es sich um die Vollversorgung mit Reinigungstextilien im Gesundheitswesen (z. B. Senioreneinrichtungen) handelt.
—— 1 Punkt Wenn es sich um die Vollversorgung mit Reinigungstextilien in anderen Einrichtungen handelt.
Aus den je Referenz erzielten Punkten wird der Durchschnittswert über alle Referenzen gebildet, der das Ergebnis der Bewertung der Referenzen ist.
Bewertet wird die Entfernung des Wäschereistandorts von dem aus der Auftraggeber versorgt werden soll. Wobei die Wertung der geringsten Entfernung den Höchstpunktwert erhält.
Ausgehend von der geringst möglichen Entfernung wird nachfolgend gewertet:
Punktevergabe:
—— 4 Punkte Für den nächstgelegenen Wäschereistandort;
—— 2 Punkt Für Wäschereistandort innerhalb eines 100 km Radius;
—— 0 Punkte Für Wäschereistandort außerhalb eines 100 km Radius.
Hintergrund der Entfernungsbewertung ist die Möglichkeit zu kurzfristigen Reaktion im Falle von Krisen- oder Fehlerreaktionsanforderungen.
Die Punkte für die jeweiligen Auswahlkriterien werden abschließend addiert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert der Auswahlkriterien insgesamt.
Der Auftraggeber wählt auf dieser Grundlage die Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl entsprechend der in Ziffer 1.5.4 dieser Bewerbungsbedingungen festgelegten Anzahl aus; bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet der höhere Punktwert in der Kategorie „Referenzen“; soweit auch hier eine gleiche Punktzahl besteht, werden beide punktgleichen Bieter aufgenommen.
Die ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf der Verhandlungs- und Angebotsphase
können den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase entnommen werden.
Es werden ausschließlich diejenigen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert, die als erfolgreiche Bewerber aus dem Teilnahmeantrag hervorgegangen sind.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ich/wir versichere(n), dass keine Person (für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines/unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. Den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. Den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Ich bestätige/Wir bestätigen, dass meinem/unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Ich/wir erklären, dass
Mein/unser Unternehmen über folgende Zertifizierungen verfügen:
Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:200 oder vergleichbar.
Unterlagen und Nachweise zur Zertifizierung haben wir zu unserem Angebot hochgeladen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Ich/wir versichere(n), dass keine Person (für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. Den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. Den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.
Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Ich/wir erklären, dass
mein/unser Unternehmen über folgende Zertifizierungen verfügen:
Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:200 oder vergleichbar.
Unterlagen und Nachweise zur Zertifizierung haben wir zu unserem Angebot hochgeladen.
Zur Prüfung der qualitativen Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind durch die Bieter nachfolgende Konzepte und Anlagen vorzulegen:
— Versicherungsnachweis des Anbieters für den Produktionsbetrieb sowie ggf. für alle Nachunternehmer, dass im Fall eines Schadens die gesetzlich geregelten Haftungen der Haftpflicht-, Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung vorliegt.
Mindestversicherungsvolumen: Personenschäden bis 5 Mio. EUR, Sachschäden bis 2,5 Mio. EUR
— Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. oder vergleichbar;
— Gültiges Hygienezeugnis für die Produktionsstätte nach RAL-GZ 992/2 (Krankenhauswäsche) oder vergleichbar;
— Gültiges Hygienezeugnis für die Produktionsstätte nach RAL-GZ 992/3 (Wäsche aus Lebensmittelbetrieben) oder vergleichbar;
— Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 oder ein vergleichbares System bzw. Begründung, warum ein solches System nicht implementiert ist
— Nachweis über ein bestehendes Umweltmanagementsystem durch Zertifikate DIN ISO 14001, EMAS oder diesen vergleichbare, die durch die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen nachgewiesen werden bzw. Begründung, warum ein solches System nicht implementiert ist;
— Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 11905: „Wäscherei- und Chemiereinigungsmaschinen" bzw. Begründung, warum ein solches System nicht implementiert ist;
— Gültige Desinfektorenanerkennung des staatlich geprüften Desinfektors im Produktionsbetrieb des Bieters.
Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter www.gdekk.de – „Kompetenzzentren“ – „Ausschreibungen und Vergaberecht“ – „Aktuelle Ausschreibungen“.
Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote gehen Sie bitte über folgende Internetadresse: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung und der Zugang sind Kostenfrei!
Es werden ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zum Verfahren zugelassen! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter www.gdekk.de – „Kompetenzzentren“ – „Ausschreibungen und Vergaberecht“ – „Aktuelle Ausschreibungen“.
Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote gehen Sie bitte über folgende Internetadresse:
https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung und der Zugang sind Kostenfrei!
Es werden ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zum Verfahren zugelassen! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
Mit der Vergaberechtsreform ist ab dem 19.10.2018 ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe vorgegeben. Für die Abgabe elektronischer Angebote sieht das Vergaberecht grundsätzlich die Textform nach § 126b BGB vor (§ 53 Abs. 1 VgV). Hierfür ist es ausreichend, dass die eingereichten Dokumente den jeweiligen Ersteller (Vor- und Zuname) erkennen lassen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, auch keine elektronische Signatur.
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.
Es wurde in den Anlagen eine Anlage 4 hinzufügt. Zusätzlich wurde die Bekanntmachung in den Punkten II.2.9) je Los und um weitere Eignungskriterien ergänzt.