Wäschereileistungen Klinikum Solingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000251

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikumsolingen.de/start/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.klinikumsolingen.de/start/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wäschereileistungen Klinikum Solingen

Referenznummer der Bekanntmachung: [removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85112100 Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Wäschereileistungen Städtisches Klinikum Solingen gGmbH.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/01/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/external/deeplink/subproject/202b9b7b-5396-410b-ab9d-738b108748c2

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/external/deeplink/subproject/6bac3fc6-e8fb-4db7-9916-68dfe9965974

Abschnitt Nummer: II.2.9)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Anstatt:
muss es heißen:

Höchstzahl: 5

Abschnitt Nummer: II.2.9)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Anstatt:
muss es heißen:

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern

1. Bewertung des Umsatzes in der Versorgung von Krankenhäusern und Kliniken für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, der über die Mindestanforderung hinausgeht.

2. Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen (Wäschevollversorgung von Krankenhäusern und Kliniken) anhand der Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenden Leistung.

3. Angabe zum Wäschereistandort von dem aus der Auftraggeber versorgt werden soll.

Bewertet wird der über die Mindestanforderung

Mindestanforderung = [Betrag gelöscht] EUR brutto p. a.

Höchstpunktzahl = 10 Mio. EUR brutto p. a.

Hinausgehender spezifischer Umsatz in der Wäschevollversorgung von Krankenhäusern und Kliniken pro Geschäftsjahr für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Ein diesbezüglicher Umsatz wird pro Geschäftsjahr im Wege einer linearen Interpolation ins Verhältnis gesetzt.

Aus den so für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils errechneten Punkten wird ein Gesamtpunktedurchschnitt gebildet.

Dieser wird auf 2 Nachkommastellen gerundet. Es wird nach der kaufmännischen Rundung auf- beziehungsweise abgerundet, d. h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.

Der Auftraggeber berücksichtigt folgende durch die Referenzen und die zugehörigen, von den Bewerbern eingereichten Unterlagen nachgewiesene Erfahrungen bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen zu den hier ausgeschriebenen Leistungen, wobei die Beurteilung jeweils individuell und auch vergleichend mit den von den anderen Wirtschaftsteilnehmern vorgelegten Referenzen/Unterlagen erfolgt:

Mindestkriterium zur Zulassung zur Referenzwertung:

Wäschevollversorgung von Krankenhäusern/ Kliniken mit mindestens 300 Planbetten.

Es ist mindestens eine wertbare Referenz vorzulegen.

— Erfahrungen aus der Erbringung von Aufträgen zur Wäschevollversorgung von Krankenhäusern und Kliniken

Jede Referenz wird nach folgender Punkteskala bepunktet:

Punktevergabe zu Los I:

—— 4 Punkte Wenn es sich um die Wäschevollversorgung (Flachwäsche, Berufswäsche OP- und Funktionswäsche) in Krankenhäusern und Kliniken (Akutkliniken) handelt.

—— 2 Punkte Wenn es sich um die Wäschevollversorgung (Flachwäsche, Berufswäsche OP- und Funktionswäsche) in Krankenhäusern und Kliniken (z. B. Rehakliniken) handelt.

—— 1 Punkt Wenn es sich um die Wäscheteilversorgung (z. B. nur Berufswäsche oder nur OP- und Funktionswäsche) in Krankenhäusern und Kliniken handelt.

Punktevergabe zu Los II:

—— 4 Punkte Wenn es sich um die Vollversorgung mit Reinigungstextilien in Krankenhäusern und Kliniken (Akutkliniken) handelt.

—— 2 Punkte Wenn es sich um die Vollversorgung mit Reinigungstextilien im Gesundheitswesen (z. B. Senioreneinrichtungen) handelt.

—— 1 Punkt Wenn es sich um die Vollversorgung mit Reinigungstextilien in anderen Einrichtungen handelt.

Aus den je Referenz erzielten Punkten wird der Durchschnittswert über alle Referenzen gebildet, der das Ergebnis der Bewertung der Referenzen ist.

Bewertet wird die Entfernung des Wäschereistandorts von dem aus der Auftraggeber versorgt werden soll. Wobei die Wertung der geringsten Entfernung den Höchstpunktwert erhält.

Ausgehend von der geringst möglichen Entfernung wird nachfolgend gewertet:

Punktevergabe:

—— 4 Punkte Für den nächstgelegenen Wäschereistandort;

—— 2 Punkt Für Wäschereistandort innerhalb eines 100 km Radius;

—— 0 Punkte Für Wäschereistandort außerhalb eines 100 km Radius.

Hintergrund der Entfernungsbewertung ist die Möglichkeit zu kurzfristigen Reaktion im Falle von Krisen- oder Fehlerreaktionsanforderungen.

Die Punkte für die jeweiligen Auswahlkriterien werden abschließend addiert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert der Auswahlkriterien insgesamt.

Der Auftraggeber wählt auf dieser Grundlage die Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl entsprechend der in Ziffer 1.5.4 dieser Bewerbungsbedingungen festgelegten Anzahl aus; bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet der höhere Punktwert in der Kategorie „Referenzen“; soweit auch hier eine gleiche Punktzahl besteht, werden beide punktgleichen Bieter aufgenommen.

Die ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf der Verhandlungs- und Angebotsphase können den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase entnommen werden.

Es werden ausschließlich diejenigen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert, die als erfolgreiche Bewerber aus dem Teilnahmeantrag hervorgegangen sind.

Abschnitt Nummer: II.2.9
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Anstatt:
muss es heißen:

Höchstzahl: 5

Abschnitt Nummer: II.2.9)
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Anstatt:
muss es heißen:

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern

1. Bewertung des Umsatzes in der Versorgung von Krankenhäusern und Kliniken für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist, der über die Mindestanforderung hinausgeht.

2. Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen (Wäschevollversorgung von Krankenhäusern und Kliniken) anhand der Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenden Leistung.

3. Angabe zum Wäschereistandort von dem aus der Auftraggeber versorgt werden soll.

Bewertet wird der über die Mindestanforderung

Mindestanforderung = [Betrag gelöscht] EUR brutto p. a.

Höchstpunktzahl = 10 Mio. EUR brutto p. a.

Hinausgehender spezifischer Umsatz in der Wäschevollversorgung von Krankenhäusern und Kliniken pro Geschäftsjahr für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Ein diesbezüglicher Umsatz wird pro Geschäftsjahr im Wege einer linearen Interpolation ins Verhältnis gesetzt.

Aus den so für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils errechneten Punkten wird ein Gesamtpunktedurchschnitt gebildet.

Dieser wird auf 2 Nachkommastellen gerundet. Es wird nach der kaufmännischen Rundung auf- beziehungsweise abgerundet, d. h. ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet, ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.

Der Auftraggeber berücksichtigt folgende durch die Referenzen und die zugehörigen, von den Bewerbern eingereichten Unterlagen nachgewiesene Erfahrungen bei der Erbringung vergleichbarer Leistungen zu den hier ausgeschriebenen Leistungen, wobei die Beurteilung jeweils individuell und auch vergleichend mit den von den anderen Wirtschaftsteilnehmern vorgelegten Referenzen/Unterlagen erfolgt:

Mindestkriterium zur Zulassung zur Referenzwertung:

Wäschevollversorgung von Krankenhäusern/ Kliniken mit mindestens 300 Planbetten.

Es ist mindestens eine wertbare Referenz vorzulegen.

— Erfahrungen aus der Erbringung von Aufträgen zur Wäschevollversorgung von Krankenhäusern und Kliniken

Jede Referenz wird nach folgender Punkteskala bepunktet:

Punktevergabe zu Los I:

—— 4 Punkte Wenn es sich um die Wäschevollversorgung (Flachwäsche, Berufswäsche OP- und Funktionswäsche) in Krankenhäusern und Kliniken (Akutkliniken) handelt.

—— 2 Punkte Wenn es sich um die Wäschevollversorgung (Flachwäsche, Berufswäsche OP- und Funktionswäsche) in Krankenhäusern und Kliniken (z. B. Rehakliniken) handelt.

—— 1 Punkt Wenn es sich um die Wäscheteilversorgung (z. B. nur Berufswäsche oder nur OP- und Funktionswäsche) in Krankenhäusern und Kliniken handelt.

Punktevergabe zu Los II:

—— 4 Punkte Wenn es sich um die Vollversorgung mit Reinigungstextilien in Krankenhäusern und Kliniken (Akutkliniken) handelt.

—— 2 Punkte Wenn es sich um die Vollversorgung mit Reinigungstextilien im Gesundheitswesen (z. B. Senioreneinrichtungen) handelt.

—— 1 Punkt Wenn es sich um die Vollversorgung mit Reinigungstextilien in anderen Einrichtungen handelt.

Aus den je Referenz erzielten Punkten wird der Durchschnittswert über alle Referenzen gebildet, der das Ergebnis der Bewertung der Referenzen ist.

Bewertet wird die Entfernung des Wäschereistandorts von dem aus der Auftraggeber versorgt werden soll. Wobei die Wertung der geringsten Entfernung den Höchstpunktwert erhält.

Ausgehend von der geringst möglichen Entfernung wird nachfolgend gewertet:

Punktevergabe:

—— 4 Punkte Für den nächstgelegenen Wäschereistandort;

—— 2 Punkt Für Wäschereistandort innerhalb eines 100 km Radius;

—— 0 Punkte Für Wäschereistandort außerhalb eines 100 km Radius.

Hintergrund der Entfernungsbewertung ist die Möglichkeit zu kurzfristigen Reaktion im Falle von Krisen- oder Fehlerreaktionsanforderungen.

Die Punkte für die jeweiligen Auswahlkriterien werden abschließend addiert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert der Auswahlkriterien insgesamt.

Der Auftraggeber wählt auf dieser Grundlage die Bewerber beziehungsweise die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl entsprechend der in Ziffer 1.5.4 dieser Bewerbungsbedingungen festgelegten Anzahl aus; bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet der höhere Punktwert in der Kategorie „Referenzen“; soweit auch hier eine gleiche Punktzahl besteht, werden beide punktgleichen Bieter aufgenommen.

Die ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Weitere Einzelheiten zum vorgesehenen Verfahrensablauf der Verhandlungs- und Angebotsphase

können den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase entnommen werden.

Es werden ausschließlich diejenigen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert, die als erfolgreiche Bewerber aus dem Teilnahmeantrag hervorgegangen sind.

Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Ich/wir versichere(n), dass keine Person (für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines/unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

8. Den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

10. Den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.

Ich bestätige/Wir bestätigen, dass meinem/unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.

Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.

Ich/wir erklären, dass

Mein/unser Unternehmen über folgende Zertifizierungen verfügen:

Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:200 oder vergleichbar.

Unterlagen und Nachweise zur Zertifizierung haben wir zu unserem Angebot hochgeladen.

muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Ich/wir versichere(n), dass keine Person (für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

8. Den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

10. Den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.

Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.

Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.

Ich/wir erklären, dass

mein/unser Unternehmen über folgende Zertifizierungen verfügen:

Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:200 oder vergleichbar.

Unterlagen und Nachweise zur Zertifizierung haben wir zu unserem Angebot hochgeladen.

Zur Prüfung der qualitativen Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind durch die Bieter nachfolgende Konzepte und Anlagen vorzulegen:

— Versicherungsnachweis des Anbieters für den Produktionsbetrieb sowie ggf. für alle Nachunternehmer, dass im Fall eines Schadens die gesetzlich geregelten Haftungen der Haftpflicht-, Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung vorliegt.

Mindestversicherungsvolumen: Personenschäden bis 5 Mio. EUR, Sachschäden bis 2,5 Mio. EUR

— Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. oder vergleichbar;

— Gültiges Hygienezeugnis für die Produktionsstätte nach RAL-GZ 992/2 (Krankenhauswäsche) oder vergleichbar;

— Gültiges Hygienezeugnis für die Produktionsstätte nach RAL-GZ 992/3 (Wäsche aus Lebensmittelbetrieben) oder vergleichbar;

— Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 oder ein vergleichbares System bzw. Begründung, warum ein solches System nicht implementiert ist

— Nachweis über ein bestehendes Umweltmanagementsystem durch Zertifikate DIN ISO 14001, EMAS oder diesen vergleichbare, die durch die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen nachgewiesen werden bzw. Begründung, warum ein solches System nicht implementiert ist;

— Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 11905: „Wäscherei- und Chemiereinigungsmaschinen" bzw. Begründung, warum ein solches System nicht implementiert ist;

— Gültige Desinfektorenanerkennung des staatlich geprüften Desinfektors im Produktionsbetrieb des Bieters.

Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben:
Anstatt:

Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter www.gdekk.de – „Kompetenzzentren“ – „Ausschreibungen und Vergaberecht“ – „Aktuelle Ausschreibungen“.

Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote gehen Sie bitte über folgende Internetadresse: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/

Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung und der Zugang sind Kostenfrei!

Es werden ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zum Verfahren zugelassen! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!

muss es heißen:

Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter www.gdekk.de – „Kompetenzzentren“ – „Ausschreibungen und Vergaberecht“ – „Aktuelle Ausschreibungen“.

Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote gehen Sie bitte über folgende Internetadresse:

https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/

Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung und der Zugang sind Kostenfrei!

Es werden ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zum Verfahren zugelassen! Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!

Mit der Vergaberechtsreform ist ab dem 19.10.2018 ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe vorgegeben. Für die Abgabe elektronischer Angebote sieht das Vergaberecht grundsätzlich die Textform nach § 126b BGB vor (§ 53 Abs. 1 VgV). Hierfür ist es ausreichend, dass die eingereichten Dokumente den jeweiligen Ersteller (Vor- und Zuname) erkennen lassen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, auch keine elektronische Signatur.

Abschnitt Nummer: VI.4.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Anstatt:

Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.

Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.

muss es heißen:

Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.

Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Es wurde in den Anlagen eine Anlage 4 hinzufügt. Zusätzlich wurde die Bekanntmachung in den Punkten II.2.9) je Los und um weitere Eignungskriterien ergänzt.

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich