Verpachtung einer Fläche zum Bau und Betrieb einer Tankselle
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-huerth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verpachtung einer Fläche zum Bau und Betrieb einer Tankselle
Die Stadtwerke Hürth AöR beabsichtigen, eine Fläche zu verpachten mit der Auflage, dass der Bieter dort eine Tankstelle für Wasserstoff auf eigene Kosten und eigenes Risiko betreibt. Der Auftraggeber will bevorzugt tanken können.
Die Betankung soll öffentlich möglich sein für Fahrzeuge mit einem Betankungsdruck von 350 bar und 700 bar. Bei Fahrzeugen mit 350 bar (Nutzfahrzeuge) müssen abwärtskompatibel mindestens Typ 4-Tanks betankt werden können.
Der Pächter hat dem Auftraggeber eine Preisstaffel gemäß der Abnahmestaffel pro KG Wasserstoff anzubieten. Die Tankstelle muss im Nutzfahrzeugbereich in der Lage sein, mindestens 16 bis 24 Busse zu betanken sowie weitere 8 Müllfahrzeuge mit einem Betankungsdruck von 700 bar; dies ist täglich und vorrangig für den Auftraggeber bereit zu stellen.
Der Bieter hat anzugeben, wie angeliefert werden soll, und ob er grünen oder grauen Wasserstoff liefern wird.
Die Tankstelle ist mindestens 7 Jahre mit Verlängerungsoption zu betreiben.
Hürth
Stadtwerke Hürth AöR sucht einen Pächter, der auf einer Flächen des AG eine Tankstelle für Wasserstoff errichtet und dauerhaft betreibt.
Vorgeschaltet wird ein Teilnahmewettbewerb. Nach Eingang der Teilnahmeanträge werden die Bieter kurzfristig zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Nach Eingang der verbindlichen ersten Angebote wird die Stadtwerke Hürth AöR mit einem ausgesuchten Kreis von Teilnehmern ein Verhandlungsverfahren durchgeführen.
Im Verhandlungsverfahren werden innovative Lösungen zum möglichst bestmöglichen Betrieb der Tankstelle für Wasserstoff von den Teilnehmern erwartet.
Stadtwerke Hürth AöR behält sich den Zuschlag auf ein erstes Angebot vor.
Den Stadtwerken Hürth AöR ist eine Verlängerungsoption von 3 Jahren zu gewähren. Einzelheiten sind dem Verhandlungsverfahren vorbehalten.
Im Verhandlungverfahren wird die Stadtwerke Hürth AöR die Teilnehmerzahl auf maximal 3 begrenzen.
Im Verhandlungsverfahren wird über Verlängerungsoptionen sowie über weitere vertragliche Konditionen gesprochen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Zuverlässigkeit im Sinne von § 123 ff GWB (vgl. Art. 57 RL 2014/24/EU). Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung i. S. von § 125 GWB sind im Formblatt „einheitliche europäische Eigenerklärung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrundaus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung i. S. des §125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium),
2. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsstaates verzeichnet; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedsstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
3. bestimmte Berechtigung erforderlich:
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat erbringen zu können, hat diese vorzuliegen (Ausschlusskriterium).
Nachweise zu 1. bis 3.: Eigenerklärung sowie Auszug aus dem Handels- oder Gewerbezentralregister oder vergleichbares Dokument (zum Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate); auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen.
Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten E-mail-Adresse einzureichen.
1. Jahresumsatz:
Der Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3 Geschäftsjahren muss angegeben werden.
Weiter sind die Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Projekten, die mit dem vorliegenden grundsätzlichvergleichbar sind, anzugeben.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Geschäftsabschlüsse mit Prüfberichten.
2. Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung/Pflichtversicherungen:
Der Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende Versicherung mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss der Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten:
Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen mindestens für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache derDeckungssumme beträgt.
Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Vorlage der Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.
3. Bei Nennung von Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmern) hat der Wirtschaftsteilnehmer möglichst nachzuweisen, dass ihm die Mittel des Drittunternehmens für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Zu 1.bis 3.: Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Email-Adresse einzureichen.
1. In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens 4 Tankstellen für Wasserstoff errichtet und betrieben (Nachweis erforderlich). Alternativ kann der Wirtschaftsteilnehmer die Projektentwicklung und den Betrieb von Tankstellen für Wasserstoff vergleichbarerGrößenordnung oder vergleichbare Referenzen vorlegen.Es ist vom Wirtschaftsteilnehmer ferner eine Liste der vom Wirtschaftsteilnehmer erbrachten Projekte, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind,vorzulegen. Die Liste hat möglichst die Projekte anzugeben, die Kosten, den Auftraggeber, die Leistungsarten und Leistungszeiträume sowie die Referenzen von Ansprechpartnern,
2. Der Wirtschaftsteilnehmer muss für die Ausführungen der Leistungen über die erforderliche Fachkundeverfügen (Nachweise, ua. auch über Erfahrungen in BImSchG/BetrSichV-Planungsverfahren),
3. Angabe der Beschäftigtenanzahl mit Qualifizierungsangaben,
4. Angabe der ständigen Erreichbarkeit.
Zu 1. bis 4.: Sämtliche Unterlagen sind elektronisch bei der vorstehend genannten Email-Adresse einzureichen.
Siehe Beschaffungsunterlage, die bei der o. g.Stelle unter der vorstehend genannten Email-Adresse angefordert werden kann.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind für diese die o. g. Nachweise zu III. 1) bis III.3) ebenfalls zu erbringen.
Pachtkaution oder vgl. Sicherheit (u.a.für Rückbau) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
GmbH, AG oder vergleichbare europäische Rechtsform
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Stadtwerke Hürth AöR behält sich vor, den Wettbewerb aufzuheben, wenn das Verfahren kein ausreichend wirtschaftliches Ergebnis hat und/oder die Gremien der Stadtwerke Hürth der Realisierung des Projekts nicht zustimmen.
Die Beschaffungsunterlage kann bei der Stadtwerke Hürth AöR unter der o. g. E-Maill-Adresse angefordert werden.
Auf Wunsch können interessierte Unternehmen einen Lageplan der Flächen unter der vorstehend angegebenen E-Mail-Adresse anfordern.
Für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen wird keine Vergütung gewährt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Unterauftragnehmer sind zwingend anzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Stadtwerke Hürth AöR weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin.
Es sind anzuwenden:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Weiter:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.