7944 Ingenieurleistungen für den Neubau eines Wasserwerkes Referenznummer der Bekanntmachung: SW-20-S-7944
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schloß Holte-Stukenbrock
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33758
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
7944 Ingenieurleistungen für den Neubau eines Wasserwerkes
Die Stadtwerke Schloss Holte-Stukenbrock GmbH plant den Neubau eines Wasserwerks mit folgenden wesentlichen Hauptleistungen:
— Bau des Wasserwerksgebäudes mit zugehörigen Nebenanlagen,
— Ausrüstung des Wasserwerks mit erforderlichen verfahrenstechnischen und elektrischen Anlagen,
— Inbetriebnahme des Wasserwerks (Einfahren) Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen der Leistungsbilder: Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Elektro und verfahrenstechnische Anlagen (Anlagengruppen 4 und 7 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI Angebote können für ein Los, mehrere oder für alle Lose abgegeben werden. Der AG behält sich vor, Aufträge für mehrere oder alle Lose an einen Bieter zu vergeben.
Objektplaung Ingenieurbauwerke
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock GmbH, plant die Errichtung eines eigenen Wasserwerks. Aktuell decken die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock den benötigten Trinkwasserbedarf zu 100 % durch eine Fremdbelieferung. Der mit dem Lieferanten abgeschlossene Vertrag sieht eine vollständige Bedarfsdeckung nur noch bis Ende 2022 vor. Das neu zu errichtende Wasserwerk muss daher bis Ende 2022 baulich umgesetzt und in Betrieb genommen sein. Die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 – 3 der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung sind bereits erbracht worden. Gleiches gilt für die Leistungsphasen 1 und 2 der Tragwerksplanung. Die Ergebnisse der 1. Phase der Planung sind über die Vergabeplattform (OWL-Vergabeportal der Deutschen eVergabe) mit den weiteren Vergabeunterlagen abrufbar. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau eines Wasserwerks mit folgenden wesentlichen Hauptleistungen:
— Bau des Wasserwerksgebäudes mit den zugehörigen Nebenanlagen,
— Ausrüstung des Wasserwerks mit den erforderlichen verfahrenstechnischen und elektrischen Anlagen,
— Inbetriebnahme des Wasserwerks (Einfahren) Die im Los 1 ausgeschriebenen Planungsleistungen beziehen sich auf die
—— Objektplanung für ein kombiniertes Gebäude, bestehend aus Trinkwasseraufbereitung, Trinkwasserbehälter und Pumpwerk sowie ein separates Absetzbecken (Ingenieurbauwerk gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 HOAI) Folgende Planungsleistungen werden durch den AG in Eigenleistung erbracht:
—— Planung der neuen Wassergewinnung (Brunnenanlagen) inkl. Rohwasserleitungen und Erdkabel,
—— Planung Trinkwasser-, Klarwasser- und MS-Stromanschluss, Grube für Schmutz-wasser bzw. Anschluss an SW-Kanal,
—— Planung Außenanlagen/Infrastruktur Gegenstand des Loses Nr. 1 sind die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Leistungsphasen 4 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung.
Die Leistungen aller Lose werden stufenweise beauftragt (Los 1 zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 4 und 5), auch wenn die weiteren Leistungsphasen 6 bis 9 von den Bietern anzubieten sind. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeit-punkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (den obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungsphasen 6 bis 9 beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann diese Leistungsphasen gar nicht (z. B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
Tragwerksplanung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock GmbH, plant die Errichtung eines eigenen Wasserwerks. Aktuell decken die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock den benötigten Trinkwasserbedarf zu 100 % durch eine Fremdbelieferung. Der mit dem Lieferanten abgeschlossene Vertrag sieht eine vollständige Bedarfsdeckung nur noch bis Ende 2022 vor. Das neu zu errichtende Wasserwerk muss daher bis Ende 2022 baulich umgesetzt und in Betrieb genommen sein. Die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 – 3 der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung sind bereits erbracht worden. Gleiches gilt für die Leistungsphasen 1 und 2 der Tragwerksplanung. Die Ergebnisse der 1. Phase der Planung sind über die Vergabeplattform (OWL-Vergabeportal der Deutschen eVergabe) mit den weiteren Vergabeunterlagen abrufbar. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau eines Wasserwerks mit folgenden wesentlichen Hauptleistungen:
— Bau des Wasserwerksgebäudes mit den zugehörigen Nebenanlagen,
— Ausrüstung des Wasserwerks mit den erforderlichen verfahrenstechnischen und elektrischen Anlagen,
— Inbetriebnahme des Wasserwerks (Einfahren) Die ausgeschriebenen Planungsleistungen beziehen sich auf die
—— Tragwerksplanung für das o. g. Ingenieurbauwerk (gemäß § 51 HOAI) Gegenstand des Loses Nr. 2 sind die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 6.
Die Leistungen aller Lose werden stufenweise beauftragt (Los 2 zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4), auch wenn die weiteren Leistungsphasen 5 und 6 von den Bietern anzubieten sind. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (den obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungsphasen 5 und 6 beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann diese Leistungsphasen gar nicht (z. B. Eigenleistung) oder anderweitig verge-ben.
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock GmbH, plant die Errichtung eines eigenen Wasserwerks. Aktuell decken die Stadtwerke Schloß Holte-Stukenbrock den benötigten Trinkwasserbedarf zu 100 % durch eine Fremdbelieferung. Der mit dem Lieferanten abgeschlossene Vertrag sieht eine vollständige Bedarfsdeckung nur noch bis Ende 2022 vor. Das neu zu errichtende Wasserwerk muss daher bis Ende 2022 baulich umgesetzt und in Betrieb genommen sein. Die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 – 3 der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung sind bereits erbracht worden. Gleiches gilt für die Leistungsphasen 1 und 2 der Tragwerksplanung. Die Ergebnisse der 1. Phase der Planung sind über die Vergabeplattform (OWL-Vergabeportal der Deutschen eVergabe) mit den weiteren Vergabeunterlagen abrufbar. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau eines Wasserwerks mit folgenden wesentlichen Hauptleistungen:
— Bau des Wasserwerksgebäudes mit den zugehörigen Nebenanlagen,
— Ausrüstung des Wasserwerks mit den erforderlichen verfahrenstechnischen und elektrischen Anlagen,
— Inbetriebnahme des Wasserwerks (Einfahren) Die ausgeschriebenen Planungsleistungen beziehen sich auf die
—— Fachplanung der Technische Ausrüstung für das Wasserwerk, die Trinkwasser-speicherung und Förderung sowie die Spülwasserbehandlung (Anlagengruppen Starkstromanlagen und verfahrenstechnische Anlagen gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 und 7.2 HOAI) sowie elektrotechnische Ausstattung der Brunnenstuben. Gegenstand des Loses Nr. 3 sind die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 3 und 7.2 gemäß § 53 Abs. 2 HO-AI, Leistungsphasen 4 bis 9.
Der Auftrag wird stufenweise erteilt. Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 4 und 5 beauftragt, auch wenn die weiteren Leistungsphasen 6 bis 9 von den Bietern anzubieten sind. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (den obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungsphasen 6 bis 9 beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann diese Leistungsphasen gar nicht (z. B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplaung Ingenieurbauwerke
Ort: Neukirchen-Vluyn
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47506
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Ort: Neukirchen-Vluyn
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47506
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung
Ort: Neukirchen-Vluyn
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47506
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.