Schülerbeförderung in der Gemeinde Engelskirchen vertretn durch die KOPART EG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Engelskirchen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2114 / 3077-105
Fax: +49 2114 / 3077-22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung in der Gemeinde Engelskirchen vertretn durch die KOPART EG
Durchführung der Schülerbeförderung in der Gemeinde Engelskirchen im Ringsystem.
Gemeinde Engelskirchen
Durchführung der Schülerbeförderung in der Gemeinde Engelskirchen im ringsystem.
Mit der Option der 2 x Verlängerung um ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt der Submission bis max. 12 Monate alt). Das Auszugsdatum muss erkennbar sein.
Kleinunternehmen, die nicht verpflichtet sind, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, haben die Gewerbeanmeldung (inkl. eventueller späteren Änderungen) vorzulegen.
Vorzulegen von:
Bieter und allen Dritten.
Bei Bietergemeinschaften: Von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
Erklärung zu Zahlung von Steuern, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, Mindestlohn, Insolvenzverfahren, Tariftreue, Mindestlohn, sozialen Kriterien und Korruptionsverhütung – Eigenerklärung Vorzulegen von:
Bieter oder einem Dritten.
Bei Bietergemeinschaften: Von einem Mitglied einer Bietergemeinschaft Allgemeines Konzept:
Vorzulegen von:
Bieter oder einem Dritten.
Bei Bietergemeinschaften: Von einem Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Personalqualifikation Angabe der Zahl und Qualifikation und Berufserfahrung der beschäftigten Fahrer für Schülerspezialverkehr, jeweils für die letzten 3 Jahre.
Eignungsnachweis ist mindestens vorzulegen von:
Bieter oder einem Dritten.
Bei Bietergemeinschaften: Von einem Mitglied einer Bietergemeinschaft Referenz:
Liste der Referenzen der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im Bereich Schülerspezialverkehr mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie Name und Adresse der Auftraggeber Vorzulegen von:
Bieter oder einem Dritten.
Bei Bietergemeinschaften: Von einem Mitglied einer Bietergemeinschaft Bericht der letzten Hauptuntersuchung der offiziellen technischen Überwachungsorganisation z. B. TÜV, Dekra etc. für exemplarisch für 2 untersuchte Fahrzeuge.
Ist das Unternehmen berechtigt eine Eigenüberwachung gemäß § 29 Straßenverkehrszulassungsverordnung (STVZO) durchzuführen, so werden diese anerkannt.
In diesem Fall sind exemplarisch 2 Berichte von untersuchten Fahrzeugen in Kopie sowie eine Kopie der Anerkennung beizufügen.
Soweit der einzusetzende Bus noch angeschafft wird, muss der Bericht spätestens zum Vertragsschluss vorgelegt werden.
Vorzulegen von:
Bieter, Dritten oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft. Exemplarisch für zwei vorhandene Fahrzeuge).
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Bieter anwesend sein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform – unter der zuvor genannten Nr. kostenlos herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation an zugegen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bewerber, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden.
Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen.
Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers zu jeder geforderten Referenzen mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 6 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden.
Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber und endet mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplatt form darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag – Donnerstag von 8.00-15.30 Uhr, Freitag 8.00-11.30 Uhr, schriftlich(nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind,
Haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben.
Folgende Nachweise werden von der Auftraggeberin bei Präqualifikation anerkannt:
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung.
Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren;
— maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis – Gewerbezentralregisterauszug.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland