Hochschulentwicklungsplan (HSPE) Referenznummer der Bekanntmachung: 071-2020-08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hochschulentwicklungsplan (HSPE)
Eine umfassende planerische Grundlage für die anstehende Baumaßnahme lag in Form einer bestehenden Hochschulstandort-Entwicklungsplanung, kurz HSEP, vor. Diese ermöglichte für die Universität Bielefeld eine vollständige Einschätzung der beschriebenen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen.
Mit dieser Ausschreibung ist eine Aktualisierung des Planunginstruments beabsichtigt.
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld
Eine umfassende planerische Grundlage für die anstehende Baumaßnahme lag in Form einer bestehenden Hochschulstandort-Entwicklungsplanung, kurz HSEP, vor. Diese ermöglichte für die Universität Bielefeld eine vollständige Einschätzung der beschriebenen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen.
Mit dieser Ausschreibung ist eine Aktualisierung des Planunginstruments beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis bezüglich der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer:
Die Wertung der Angebote wird anhand der Netto-Preise vorgenommen.
Die Abrechnung der Leistung erfolgt mit dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
Bitte beachten Sie bei der Eintragung Ihres Gesamtpreises, dass im Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 16 % gilt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHDMYT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland