Rahmenvertrag Baumpflege 2021 und 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 20126 e VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.troisdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Baumpflege 2021 und 2022
Im Stadtgebiet Troisdorf sind aus Gründen der Verkehrssicherung jährlich zur Zeit ca.100 Bäume an verschiedenen Standorten zu entfernen.
Weiter wird die Kronenpflege von Bäumen vergeben, die zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit zu leisten ist. Die Arbeitsaufträge umfassen sowohl den Einsatz von Hubarbeitsbühnen/Teleskopsteigern als auch Einsätze in Seitlklettertechnik (SKT), jeweils mit gleichzeitig durchzuführenden Häckselarbeiten sowie der Baustellenabsicherung.
Ausgeschrieben werden Leistungen in Troisdorf in 2 Losen. Jedes Los enthält rund 10 000 Bäume. Es ist sicherzustellen, dass über die Vertragslaufzeit ständig bis zu 2 Arbeitskolonnen pro Los gleichzeitig Einzelmaßnahmen abarbeiten können. Unter der
Voraussetzung, dass die in der Leistungsfähigkeit geforderten Arbeitskolonnen gleichzeitig gestellt werden können, wird pro Auftragnehmer maximal ein Einzellos beauftragt.
Altenrath, Friedrich-Wilhelms-Hütte, Spich, Troisdorf-West
Stadtgebiet Troisdorf
53840 Troisdorf
Baumfällungen, Baumpflegemaßnahmen und Beseitigung von Eichenprozessionsspinnern in den Stadtteilen Altenrath, Friedrich-Wilhelms-Hütte, Spich und Troisdorf-West.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung des Auftrags um jeweils ein weiteres Jahr, also längstens bis zum 31.12.2024.
Die Vergabe erfolgt entsprechend den Vergabeunterlagen nach Losen.
Ein Bieter kann maximal den Zuschlag für ein Los erhalten.
Hat ein Bieter für beide Lose das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben, erhält er den Zuschlag auf dasjenige Los, bei dem die Differenz zum nächstgünstigeren Bieter am höchsten ist. Ist die Differenz bei beiden Losen jeweils gleich groß, wird im Losverfahren entschieden.
Bei gleicher Angebotsabgabe entscheidet ebenfalls das Losverfahren.
Bergheim, Eschmar, Kriegsdorf, Müllekoven, Oberlar, Rotter See, Sieglar
Stadtgebiet Troisdorf
53840 Troisdorf
Baumfällungen, Baumpflegearbeiten und Beseitigung von Eichenprozessionsspinnern in den Stadtteilen Bergheim, Eschmar, Kriegsdorf, Müllekoven, Oberlar, Rotter See und Sieglar.
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung des Auftrags um jeweils ein weiteres Jahr, also längstens bis zum 31.12.2024.
Die Vergabe erfolgt entsprechend den Vergabeunterlagen nach Losen.
Ein Bieter kann maximal den Zuschlag für ein Los erhalten.
Hat ein Bieter für beide Lose das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben, erhält er den Zuschlag auf dasjenige Los, bei dem die Differenz zum nächstgünstigeren Bieter am höchsten ist. Ist die Differenz bei beiden Losen jeweils gleich groß, wird im Losverfahren entschieden.
Bei gleicher Angebotsabgabe entscheidet ebenfalls das Losverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Altenrath, Friedrich-Wilhelms-Hütte, Spich, Troisdorf-West
Ort: Overath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bergheim, Eschmar, Kriegsdorf, Müllekoven, Oberlar, Rotter See, Sieglar
Ort: Sankt Augustin
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8YTNQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brkinternet/ve
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.