Breitbandausbau Stadtgebiet Bocholt: Tiefbau- und Kabelzugarbeiten Cluster 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 25-eu B24
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 05 554 008
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46395
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bocholt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46395
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bew-bocholt.de
Die Stadt Bocholt beschafft im Namen und für Rechnung der Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 1, 46395 Bocholt.
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Stadtgebiet Bocholt: Tiefbau- und Kabelzugarbeiten Cluster 8
Die Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH (BEW) – im Folgenden AG genannt – wurde von der Stadt Bocholt mit der Planung und dem Ausbau eines flächendeckenden, passiven Breitbandnetzes im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Projektgebiet beauftragt. Ziel des landesgeförderten Vorhabens ist die Errichtung eines zukunftsfähigen und modernen „Fiber to the Building“ (FttB)-Netzes im Bereich der sogenannten „weißen Flecken“. Zu diesen werden alle Anschlüsse gezählt, denen nicht min. 30 Mbit/s im Downstream zur Verfügung stehen.
Die Gesamtbaumaßnahme aller Cluster soll im April 2019 beginnen und bis Ende 2021 abgeschlossen werden.
Hierzu sind alle dafür erforderlichen Bauleistungen zu erbringen, insbesondere Tiefbauleistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik und Glasfasermontagearbeiten.
Tiefbauarbeiten Cluster 8
Stadtgebiet Bocholt
Cluster 8
46395 Bocholt
Hauptleistungen:
Tiefbau, Herstellung von Oberflächen und Tragschichten, Leitungsgräben, Baugruben, Bohrverfahren, Schächte, Herstellung von Hausanschlüssen.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum – II-B2-0228.22904.03.02 vom 19.4.2016
Kabelzugsarbeiten Cluster 8
Stadtgebiet Bocholt
Cluster 8
46395 Bocholt
Haupleistungen:
Einblasen von Mikrorohren und -kabeln, Montage der gesamten passiven Netzinfrastruktur (Glasfaser Montage PoP NVt, GF-AP und Kabelnetz), Dokumentation und Projektmanagement.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum – II-B2-0228.22904.03.02 vom 19.4.2016
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;
B) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
Eine entsprechende Erklärung ist in dem Angebotsformular eingearbeitet.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung in Textform abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der hier betreffenden Leistungsart, jeweils für die 3 Geschäftsjahre 2018 bis 2020.
Eine entsprechende Erklärung ist in dem Angebotsformular eingearbeitet.
Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
A) Referenzen über erbrachte Leistungen in den vergangenen 3 Jahren, die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind;
B) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Führungskräfte und sonstige Arbeitskräfte), jeweils für die 3 Geschäftsjahre 2018-2020
C) Erklärung, ob und wenn ja, in welchem Umfang beabsichtigt ist, Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtliche Mitgliederihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen;
Eine entsprechende Erklärung ist in dem Angebotsformular eingearbeitet.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Nur für Los 1: Mindestens 1 vergleichbare Referenz in den letzten 3 Jahren über die Durchführung von vergleichbaren Tiefbauarbeiten im öffentlichen Straßenraum mit einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung desTariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsraum, Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46935 Bocholt
Der Termin ist nicht öffentlich; eine Teilnahme somit nicht erlaubt.
Die Submissinsniederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern unverzüglich zugesandt. Dies bedingt eine Anmeldung auf der E-Vergabeplattform in diesem Verfahren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV):
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und/oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Pluginsoder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache und nur über diese E-Vergabeplattform.
D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!
E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel nur über diese E-Vergabeplattform zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS93N2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Stadt Bocholt gerügt werden,
4) der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]