Titan-Saphir-Verstärker Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/215
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 231 / 755-1
Fax: +49 231 / 755-5224
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Titan-Saphir-Verstärker
Kauf, Lieferung und Inbetriebnahme eines Titan-Saphir-Lasers.
Technische Universität Dortmund
44227 Dortmund
Die Technische Universität Dortmund beabsichtigt ein Verstärkerlasersystem auf der Basis von Titan-Saphir Technologie zu kaufen, mit dem starke Terahertz-Strahlung erzeugt werden und eine große Vielfalt an Materialklassen durch vielfältige zeitaufgelöste optische Methoden untersucht werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU),
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (nicht älter als 12 Monate),
— gültige Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— nur bei Bewerbergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU),
— nur bei Unteraufträgen mit Eignungsleihe: Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (Formular 532 EU) und
Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (Formular 533 EU).
Referenz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zu mindestens einer nach Art und Umfang vergleichbaren Referenz
1. detaillierte Beschreibung des Gerätes/detailliertes Angebot und Auflistung aller technischen Komponenten,
2. ausgefüllter Kriterienkatalog.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD5YY3B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.