Beratungsleistung für die Gesamtevaluation der Regelungen und Rahmenbedingungen der Pensionsrücklage Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/0623-000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung für die Gesamtevaluation der Regelungen und Rahmenbedingungen der Pensionsrücklage
Beratungsleistung für die Gesamtevaluation der Regelungen und Rahmenbedingungen der Pensionsrücklage.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Beratungsleistung für die Gesamtevaluation der Regelungen und Rahmenbedingungen der Pensionsrücklage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Haftpflichtversicherung
Es ist eine Erklärung (s. Vordruck Nr. 1.7.) hinsichtlich einer Versicherungsscheins einer bestehenden Haftpflichtversicherung bzw. die Vorlage einer Eigenerklärung, eine bestehende Haftpflicht-versicherung im Falle der Zuschlagserteilung an den geforderten Versicherungsumfang/an die geforderten Versicherungssummen anzupassen oder eine derartige Haftpflichtversicherung abzuschließen und der Auftraggeberin eine Kopie des Versicherungsscheins spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorzulegen (s. Vordruck Nr. 1.7).
Wird dem Angebot bereits eine Kopie des Versicherungsscheins einer bestehenden Haftpflichtversicherung beigelegt, so müssen entweder aus der Kopie des Versicherungsscheins oder aus weiteren beigelegten Dokumenten die Angaben zur Laufzeit der Versicherung erkennbar sein.
Die Haftpflichtversicherung wird während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Haftpflichtversicherung
Die Mindestversicherungssumme muss für jeden Versicherungsfall 1 Mio. EUR und für alle Versicherungsfälle eines Jahres 3 Mio. EUR betragen.
Anzahl der Beschäftigten
Es ist eine Erklärung (s. Vordruck Nr. 1.8.) abzugeben, wie viele Beschäftigte des Bieters die nachfolgenden Qualifikationen besitzen, so dass die Vertretung bei Ausfall der verantwortlichen Person/en gewährleistet ist.
— Qualifikationen auf dem Gebiet der Versicherungsmathematik, der Berechnung von Pensionsrückstellungen oder vergleichbarer versicherungsförmiger lebenslanger Leistungen, des Kapitalanlage- und des Aktiv-Passiv-Managements langfristiger Verpflichtungen sowie des öffentlichen Rechts – insbesondere des Beamtenversorgungsrechts,
— Durchführung der vertragsgegenständlichen oder gleichwertigen Leistungen in den letzten 3 Jahren (2018 bis 2020),
— gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveaustufe B2 CEFR).
Referenzen
Es ist eine Erklärung (s. Vordruck Nr. 1.8) zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen aus den vergangenen drei Jahren (2018 bis 2020) mit folgenden Angaben abzugeben:
— Leistungsgegenstand,
— Name und Anschrift des Auftraggebers sowie Ansprechpartner mit Telefonnummer,
— Größe des beauftragenden Unternehmens (Anzahl Mitarbeiter),
— Komplexität (beinhaltet die Referenz die Beratung zu allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung oder nur Teilbereiche? Sofern nur Teilbereiche abgedeckt sind, sind diese zu benennen).
Bei mehr als zwei Referenzen werden die besten zwei gewertet. Es besteht die Möglichkeit, dass die BaFin Auskünfte über den Verlauf der Aufträge einholt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt.
3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Weiter ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG, § 21 AentG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG abzugeben.
Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als „Anlage zum Formblatt „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen"" zu bezeichnen.
Rechtslage
Es sind vollständige „Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GD8MU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]