Stadt Brakel – Erweiterung des Gewerbegebietes Brakel – West – Riesel Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JD85K
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brakel
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 33034
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brakel.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Brakel – Erweiterung des Gewerbegebietes Brakel – West – Riesel
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
— Objektplanung – Ingenieurbauwerke Kanalisationsanlagen (§§ 41 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistung,
— Objektplanung – Ingenieurbauwerke Wasserversorgungsanlagen (§§ 41 ff. HO-AI), Leistungsphasen 1 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistung,
— Objektplanung – Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistungen,
— Planungsbegleitende Vermessung gemäß Anlage 1 zur HOAI, 1.4.4, Leistungsphasen 1 - 4,
— Bauvermessung gemäß Anlage 1 zur HOAI. 1.4.7, Leistungsphasen 1 - 4,
— Wasserrechtsanträge.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI der Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie die planungsbegleitende Vermessung und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Für den gesamten Kreis Höxter und damit für alle 10 Kommunen ist ein gemeinsames Wirtschaftsflächenkonzept erstellt worden. Hiermit besteht für den Kreis Höxter und für die jeweiligen Kommunen ein wichtiger Baustein zur weiteren Ausrichtung der zukünftigen Gewerbe- und Industriegebietsflächen.
Im Konzept werden nicht nur die jeweiligen kommunalen Erweiterungsflächen betrachtet, sondern insbesondere auch unter dem Aspekt der interkommunalen Zusammenarbeit zusammengefasst. Hierbei wurde beachtet, dass es sich vorrangig um Flächenerweiterungen bereits vorhandener ASB- bzw. GIB-Flächen handelt, die gegenüber möglich Standortausweisungen im Freiraum zu priorisieren sind.
Für die Stadt Brakel wurde auf dieser konzeptionellen Grundlage ein zusätzlicher Flächenbedarf für die nächsten 20 Jahre von ca. 17,7 ha prognostiziert. Durch die zentrale Lage im Kreisgebiet am Kreuzungspunkt der beiden Haupterschließungsstraßen B 64 und B 252 liegen in der unmittelbaren Anbindung an das überörtliche Straßenverkehrsnetz positive Entwicklungspotentiale für gewerbliche und industrielle Nutzungen. Ebenfalls bestehen an diesem Standort weitere Chancen und Möglichkeiten einer späteren interkommunalen Zusammenarbeit.
Als frei ungebundene Reserven im GIB wurde im genannten Wirtschaftsflächenkonzept (2017) für das Stadtgebiet Brakel ein geringer Anteil von nur 8,5 % identifiziert. Die letzten freien städtischen Flächen (rd. 5 500 qm bzw. 4 400 qm) der bisherigen Bauabschnitte 1 und 2 im Gewerbegebiet Brakel-West / Riesel sind in den Jahren 2017 und 2018 veräußert worden. Weitere Flächenpotentiale im Gewerbegebiet "Königsfeld" sind aufgrund der abgeschlossenen Lage und Entwicklung nicht realisierbar.
Somit liegen aktuell und in Bezug auf zukünftige Anforderungen für das Stadtgebiet Brakel keine ausreichenden Entwicklungs- und Industriebetriebe vor. Auf entsprechende Flächengesuche und -anfragen kann derzeit nicht adäquat mit den erforderlichen Grundstücksflächen und -angeboten reagiert werden.
Die Zielsetzungen einer Erweiterung des Gewerbegebiets Brakel-West / Riesel bestehen sowohl für Neuansiedlungen, als auch für die Erweiterung bestehender Unternehmen, in der Sicherung des Flächenangebotes für Gewerbe- und Industriebetriebe. Zudem ist die direkte Anbindung und Inanspruchnahme der bereits verkehrsgünstig gelegenen und gut erschlossenen Flächen des bestehenden Gewerbegebiets ein zentraler Vorteil für diesen Erweiterungsstandort. Insbesondere im ländlichen Raum ist die Sicherung und der Ausbau von Arbeitsplätzen sowie die Bereitstellung und Erfüllung struktureller und versorgungsrelevanter Voraussetzungen für die gewerbliche Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung. Zur Erfüllung dieser Ziele eignet sich das Entwicklungspotential des Standortes Brakel-West/Riesel daher vor allem in Bezug auf die Erschließungsgunst für die örtliche und interkommunale Anbindung und Fortentwicklung sowie die Erweiterungsmöglichkei-ten von Flächen im nördlichen Bereich.
Neben den erforderlichen Flächenankäufen für die Erweiterung erfolgen in den Bauabschnitten 4 und 5 die Errichtung und Herstellung der Kanalisationsanlagen für Regen- und Schmutzwasser und zur Niederschlagswasserbehandlung/-rückhaltung sowie die Wasserleitungsarbeiten. Ebenfalls sind Baustraßen, Löschwasserbehälter, Straßenbeleuchtung und der Straßenendausbau in der Erweiterung inklusive Anbindungsstraßen an die Zufahrt zur B 252 zu berücksichtigen. Im Bauabschnitt 4 ist zudem als Grundlage für die Gesamterweiterung die Errichtung eines Schmutzwasserpumpwerkes sowie der Druckrohrleitungen geplant. Die weiteren Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Die Gesamtherstellungskosten werden auf rund [Betrag gelöscht] EUR brutto (inkl. 20 % BNK) geschätzt:
4. Bauabschnitt: rund [Betrag gelöscht] EUR brutto (inkl. 20 % BNK),
5. Bauabschnitt: rund [Betrag gelöscht] EUR brutto (inkl. 20 % BNK),
Zeitliche Durchführung des Vorhabens
4. Bauabschnitt:
Beginn: April 2021 Beendigung: Frühjahr 2022,
5. Bauabschnitt:
Beginn: im Anschluss (Frühjahr 2022) Beendigung: Frühjahr 2023.
Die Erweiterung des Gewerbegebiets wird mit Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Bestimmungen des Fördermittelbescheids sind bei der Umsetzung des Projekts zwingend zu beachten. Das Projekt muss auf Grund der Fördermittelbestimmungen bis zum 31.10.2023 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI der Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie die planungsbegleitende Vermessung und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bieters (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2. Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebotsschreiben sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1. Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungs-summen:
— mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
2.2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1. Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer/innen bzw. Inhaber/innen
b) Architekten/innen bzw. Ingenieure/innen
c) Technische Zeichner/innen
d) Sonstige Mitarbeiter/innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2. Benennung der/des Projektverantwortlichen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen (mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren
3.3. Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des Büros) in Form der Benennung von Re-ferenzprojekten innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (vorzugsweise Erschließungsplanung).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail, Telefonnummer),
— Kurze Beschreibung des Projekts,
— Gesamtbaukosten (brutto),
— Projektzeitraum (Beauftragung/Bauantrag/Baubeginn/Abnahme),
— Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 1.1.2016) erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen).
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD85K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland