Quartiersmanagement und Betrieb eines Stadtumbaubüros zur Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes Altstadt Lüdenscheid Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement und Betrieb eines Stadtumbaubüros zur Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes Altstadt Lüdenscheid
Quartiersmanagement und Betrieb eines Stadtumbaubüros zur Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes Altstadt Lüdenscheid.
Stadt Lüdenscheid
Luisenstraße 19
58511 Lüdenscheid
Die Stadt Lüdenscheid möchte im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts „Integriertes Handlungskonzept Altstadt Lüdenscheid“ (IHKA) einen externen Auftrag zur Umsetzung des Projektbausteins „Quartiersmanagement“ erteilen. Zur Initiierung von Projekten, zur Unterstützung und Beratung der Grundstücks- und Immobilieneigentümer bei öffentlichen Umbaumaßnahmen, zur Vernetzung der Kultureinrichtungen, Verbesserung der Außendarstellung und des Serviceangebots im Kultur- und Bildungsquartier Altstadt und als allgemeiner Ansprechpartner im Quartier für die Umsetzung des Altstadtkonzeptes soll das bereits bestehende Altstadtbüro in der Altstadt geführt werden. Das Quartiersmanagement soll die operative Arbeit vor Ort unterstützen und dabei als Schnittstelle zwischen Stadtverwaltung und Akteuren, Bewohnern und Eigentümern sowie als zentrale Anlaufstelle in der Altstadt fungieren. Das Stadtumbaugebiet wurde nach § 171 b BauGB festgesetzt. Die Schwerpunkte des Aufgabenspektrums bilden die Aufgabenbereiche Stadterneuerung, Kulturmanagement und Netzwerkarbeit.
Ausführungsfrist: Beginn direkt nach Auftragserteilung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert, Formblatt „Eigenerklärung zum Eignungsnachweis EU-Verfahren“
Erst nach Aufforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (einfache Kopie reicht aus):
— Nachweis der Handwerksrolle, sofern einschlägig,
— Nachweis der Handelskammer (IHK),
— bei Mitgliedsstaaten – Nachweis IHK oder Bescheinigung nach Richtlinie 2014/24/EU.
Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert, Formblatt „Eigenerklärung zum Eignungsnachweis EU-Verfahren“
Erst nach Aufforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (einfache Kopie reicht aus):
— Nachweis über den Mindesumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Jahre,
— Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.
Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert, Formblatt „Eigenerklärung zum Eignungsnachweis EU-Verfahren“
Erst nach Aufforderung sind folgende Nachweise vorzulegen (einfache Kopie reicht aus).
— Technische Ausrüstung: Verfügbarkeit über erforderliche Bilderbearbeitungsprogramme wie bespielsweise Adobe Creative Suite,
— Erklärung zur Beschäftigtenzahl.
— mind. 1 bis max. 4 Referenzen des Unternehmers über vergleichbare Leistungen, umgesetzt in den letzten 6 Jahren ab dem Datum der Angebotsabgabe mit dem Auftragsumfang länger als 1 Jahr. Nachweis anhand des ausgefüllten Bogens „Büroreferenzen“ (Anlage 05) zu erbringen.
— Personelle und technische Mittel/ Fachkräfte sowie Erfahrungen:
Namentliche Benennung und Referenzen von mind. 2 Personen, die die Aufgabe des Quartiermanagements vor Ort übernehmen werden. Folgendes Anforderungsprofil muss erfüllt werden.
Mind. 1 bis max. 1 Referenzprojekten zur Umsetzung von Quartiermanagement / Betreuung eines Quartierbüros im Rahmen Soziale Stadt oder Stadtumbau, die innerhalb der letzten 5 Jahren bis zum Datum der Angebotsabgabe durch die Person als Projektleitung oder in der Projektmitarbeit umgesetzt wurden und deren Auftragsumfang länger als 1 Jahr beträgt. Nachweis ist mit dem Bewerberbogen (Anlage 04) zu erbringen.
Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Diplom/Master/Bachelor) in einer der Fachrichtungen Raumplanung, Stadt- und Regionalplanung, Städtebau oder Architektur mit Schwerpunkt Städtebau, Sozialwissenschaften, Kulturmanagement oder vergleichbar. Nachweis ist mit dem Bewerberbogen (Anlage 04) und per Abschlusszeugnis zu erbringen.
Diese Bedingungen gelten ebenfalls für Nachunternehmer und für jeden Mitglied der Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathausplatz 2 b
Telekomgebäude Raum 269
58507 Lüdenscheid
Da es sich hierbei um ein elektronische Angebotsabgabe handelt ist die Anwesenheit von Bietern bzw. deren Vertretern nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDD93KQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-0
Fax: +49 251 / 411-82525
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de