FE 82.0749/2020 – Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones durch Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü-FE 82.0749/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 82.0749/2020 – Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones durch Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger 2022
FE 82.0749/2020 – Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones durch Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger 2022l.
„Erhebung der Nutzungshäufigkeit von Smartphones durch Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger 2022“
Problem /Ausgangslage
Die Häufigkeit der Smartphone-Nutzung bei Pkw-Fahrern wurde im Projekt FE 82.0713/2018 erstmals für das Jahr 2019 nach einem zuvor entwickelten Erhebungskonzept (FE 82.0670/2016) erhoben. Diese Erhebung soll für das Jahr 2022 wiederholt werden, so dass Veränderungen bei der Smartphone-Nutzung durch Pkw-Fahrer abgebildet werden können. Für die Erfassung der Häufigkeit der Smartphone-Nutzung bei Radfahrern und Fußgängern wurde im Projekt FE 82.0707/2017 ein Erhebungskonzept entwickelt und erprobt, mit dem eine regelmäßige Erhebung der Smartphone-Nutzung bei diesen Verkehrsteilnehmern im Sinne eines Monitorings erfolgen kann.
Ziel / Nutzen
Ziel des Projektes ist eine Zusammenführung der Erhebungen für Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger sowie die Ermittlung der Smartphone-Nutzung aller 3 Verkehrsteilnehmergrup-pen für das Jahr 2022. Dabei sollen die in der Pkw-Erhebung 2019 gewählten acht Erhebungsregionen (FE 82.0713/2018) beibehalten und gemäß der in FE 82.0707/2017 vorgeschlagenen Kriterien um weitere Erhebungsregionen ergänzt werden.
Die Auswahl der neuen zusätzlichen Erhebungsregionen sowie der konkreten Standorte für Pkw-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger soll in einem ersten Schritt in 2021 stattfinden. Hierzu ist ein detailliertes Kompendium zu erstellen, das als Durchführungsanweisung dient, so dass künftige Erhebungen in identischer Weise wiederholt werden können. Die Beobachtungen der Smartphone-Nutzung sollen für alle 3 Verkehrsteilnehmergruppen im Jahr 2022 stattfinden.
Um die Vollständigkeit der Erhebungen sicherzustellen, ist ein Qualitätssicherungskonzept vorzusehen. Dadurch sollen mögliche Erfassungsprobleme sehr zeitnah identifiziert werden, um Datenausfälle zu minimieren oder ggfs. durch Ersatzzählungen auszugleichen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1. Kenntnisse und Erfahrung bei der Durchführung und Auswertung von Beobachtungsstudien zur Ablenkung durch elektronische Geräte im Straßenverkehr
Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1),
2. Kenntnisse und Erfahrung in der Auswahl geeigneter Beobachtungsregionen und -standorte für die Beobachtung unterschiedlicher Verkehrsteilnehmergruppen (Pkw-Radfahrer, Fußgänger)
Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2),
3. Kenntnisse und Erfahrung in der Konzeption und Begleitung von Verkehrszählungen, der zugehörigen Datenprüfung, Datenbereinigung sowie einer wirksamen Qualitätssicherung erhobenen Daten.
Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 3).
4. Kenntnisse und Erfahrung in der statistischen Auswertung der erhobenen Daten sowie von Verfahren zur Hochrechnung der Ergebnisse.
Nachzuweisen durch mindestens ein Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 4).
Technische Ausstattung
Ausreichende technische Ausstattung für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenen Leistung (Tablet-PCs sowie die technischen Voraussetzungen zur Sammlung, Sicherung und Kontrolle der damit erhobenen Daten). Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung (Eigenerklärung 1)
Fachkräfte / personelle Kapazitäten
Ausreichend personelle Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung
Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung (Eigenerklärung 2).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.