Fraunhofer-Institut IPT 52074 Aachen Referenznummer der Bekanntmachung: 270599
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ipt.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut IPT 52074 Aachen
Das Fraunhofer-Institut für Produktionstechnologie IPT (Kurzform Fraunhofer IPT) ist eine Einrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Das Institut hat seinen Sitz auf dem Gelände des RWTH Aachen Campus in Aachen, seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in den Fächern Ingenieurwissenschaft und Maschinenbau zuzuordnen. Das Institut wurde am 15. Juli 1980 unter der Leitung von Wilfried König gegründet.
Forschungsbereiche: Feinbearbeitung und Optik, Hochleistungszerspanung, Additive Fertigung und Laserstrukturieren, Wasserstrahlbearbeitung und elektroerosives Abtragen sowie Technologieorganisation und -vernetzung Im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung gehört auch die Organisation der Reinigung zu den Bewirtschaftungsaufgaben der Bau- und Haustechnik.
Näheres über die Gebäude und das Fraunhofer-Institut erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.ipt.fraunhofer.de/ Die Reinigungs- und Serviceleistungen für verschiedene Gebäude des Fraunhofer-Insti-tuts werden in 2 Losen ausgeschrieben.
Einzelheiten zum Vergabeverfahren sowie den einzelnen Losen entnehmen Sie dem Leitfaden (Anlage K)
Unterhaltsreinigung
Gebäudeunterhaltsreinigung des Alt- und Neubaus in der Steinbachstr. 17 sowie der von der RWTH angemieteten Dependance am Campus Boulevard 30 im 4.OG.
3x 12 Monate
Für Los 1 (Unterhaltsreinigung) ist keine Objektbesichtigng geplant. Bieter erhalten einerseits vorgegebene, auftragsbezogene Leistungswerte ud andererseits durch die ausführliche Bild- und Textinformation in Anlage J.
Achtung: Im Rahmen der Objektbesichtitung für Los 2 (Fensterreinigung) wird auch das Parkhaus besichtigt!
Fensterreinigung
Steinbachstr.17 in 52074 Aachen
Fensterreinigung miit teilweise nur durch Hubsteigereinsatz zugänglichen Fensterflächen.
3x 12 Monate
Für die Fensterreinigung ist in KW 04 (25. - 29.1.2021) eine Objektbesichtitung vorgesehen. Im Rahmen dieser Objektbesichtigung wird auch das Parkhaus aus Los 1 besichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB