Vergebener Auftrag - Rahmenvertrag über Laborleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2020_0268_VhV_53
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergebener Auftrag - Rahmenvertrag über Laborleistungen
Vergebener Auftrag
Rahmenvertrag für Laborleistung - PCR für Sars-CoV-2
Für einen Rahmenvertrag mit 2 Auftragnehmern für die Dauer von 6 Monaten zuzüglich einer Verlängerungsoption von weiteren 6 Monaten.
Stadt Bochum
44777 Bochum
— Laboruntersuchung PCR auf Sars-CoV-2 inkl. Lieferung der Teststäbchen, Röhrchen, Behältnisse (Testkits) für Abstriche Drive In, mobile Teams sowie Screenings.
— Tägliche Abholung (Montag - Freitag) der Proben durch das Labor um ca. 16.00 Uhr (bei Bedarf auch andere Abholzeiten möglich / nach Vereinbarung und mindestens 24 Stunden Vorlaufzeit).
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Dringlichkeitsvergabe Corona
Verhandlungsverfahren mit mehreren Bietern
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über Laborleistungen
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über Laborleistungen
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSYTG4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).