2 Lasermessgeräte und Fahrzeuge zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-094-32L
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
2 Lasermessgeräte und Fahrzeuge zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung
Lieferung von 2 Geschwindigkeitsmessanlagen mit entsprechenden ausgestatteten/umgebauten Fahrzeugen.
Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Der Rhein-Erft-Kreis hat den Auftrag für den Kauf zweier Geschwindigkeitsmessanlagen erteilt.
Eine der beiden Geschwindigkeitsmessanlagen ermöglicht Messungen in Richtung Front und Heck gleichzeitig, die andere Anlage in Richtung Heck.
Weiterhin ist der Einbau der Geschwindigkeitsmessanlagen in entsprechend ausgestattete, mitgelieferte Fahrzeuge Bestandteil der Auftragsvergabe. Die mitgelieferten Fahrzeuge sollen für die optimierte Nutzung als Arbeitsplatz umgebaut werden.
Die Lieferung soll bis spätestens Ende des 2. Quartals 2021 erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lasermessgeräte und Fahrzeuge
Postanschrift: Hasengartenstraße 14
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel übermittelt werden dürfen. Dies gilt ebenso für die sonstige Kommunikation.
Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt.Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich — spätestens bis zum 3.11.2020 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.
Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.
Einträge bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen.
Die im Leistungsverzeichnis geforderten Prüfberichte, Prüfzeugnisse, Zertifikate und sonstigen Angaben und Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote wird unabhängig von deren Inhalt bei der Angebotswertung der bis zum 31.12. geltende Umsatzsteuersatz berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUYTLQ
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.