Projekt 463 TP2: Nationale und Internationale Standardisierung Biometrie (BioNorm)“ Referenznummer der Bekanntmachung: P 463 TP2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 463 TP2: Nationale und Internationale Standardisierung Biometrie (BioNorm)“
Die Anforderungen an hoheitliche biometrische Systeme und Komponenten werden in Deutschland durch die BSI TR-03121 geregelt. Um hier die aktuellen Entwicklungen zeitnah und vollständig abbilden zu können, besteht daher speziell für das BSI ein hoher Bedarf, aktiv an der internationalen Standardisierung im Bereich der Biometrie mitzuwirken.
Um die Erkenntnisse und Neuerungen, die in diesen Gremien entwickelt werden, zeitnah und effektiv in die technischen Richtlinien des BSI transportieren zu können, ist es entscheidend, dass ein Vertreter des BSI an den Sitzungen der verschiedenen Arbeitsgruppen teilnimmt. Dies erfordert insbesondere fachlicher Expertise im Bereich Biometrie sowie Erfahrung mit der Arbeit und den Prozessen dieser nationalen und internationalen Gremien.
Beim Auftragnehmer
s. Punkt II.1.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer (siehe Kapitel 6.2.1.1 und 6.2.1.2) Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal (siehe Kapitel 6.2.1.1 und 6.2.1.2).
Bitte mit „Ja" oder „Nein“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise bei einer Verpflichtung gegenüber oder Kooperation mit einer in den relevanten Themen aktiven Firma im Biometrie-Umfeld vor.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
II. Referenzen: Fachliche Eignung
Weisen Sie mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt „Biometrie-Standardisierung“ nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern (siehe Kapitel 6.2.1.1 und 6.2.1.2) innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht. Aus allen genannten Referenzen muss hervorgehen, dass die genannten Unternehmen Erfahrungen im Bereich der aktiven Mitarbeit in unterschiedlichen nationalen und internationalen Gremien sowie der aktiven Mitarbeit an entsprechenden Dokumenten gesammelt haben. Darüber hinaus muss aus allen genannten Referenzen hervorgehen, dass die genannten Unternehmen dabei eine kontinuierliche und qualifizierte Besetzung der relevanten Arbeitsgruppen über die gesamten Projektlaufzeiten hinweg gewährleisteten.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
— Auftraggeber inkl. Fachbereich,
— (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit,
— Umfang,
— Dauer,
— Auftragsvolumen.
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) (siehe Kapitel 6.2.1.1 und 6.2.1.2) bei Projekten mit oben genanntem Schwerpunkt ziehen lassen. Zudem müssen sich daraus Rückschlüsse ziehen lassen, dass die genannten Unternehmen die Fähigkeit besitzen, die deutsche Position in den Gremien zu vertreten. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer geeigneten Referenz.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.
III. Vorlage der Bescheinigung über die Mitgliedschaft
Die genannten Unternehmen müssen eine Bescheinigung vorlegen, aus der eindeutig hervorgeht, dass sie- bereits mit Abgabe des Angebots für das zu Grunde liegende Projekt- zur Teilnahme an den genannten Gremien berechtigt sind, dass sie Mitglied der entsprechenden Gruppen sind, und dass sie zur Sitzungsteilnahme zugelassen sind.
Mindestanforderung: Die gewünschten Belege wurden vorgelegt.
IV. Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.