Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen – Auswahlverfahren Rettungsdienstleistungen 2022 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: 0025-38-20-BA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen – Auswahlverfahren Rettungsdienstleistungen 2022 ff.
Der Auftraggeber beabsichtigt, gemeinnützige Organisationen/Vereinigungen mit der Durchführung von Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes gem. § 2 Abs. 1 RettG NRW für 25 Monate zu beauftragen. Die Beauftragten führen die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Der kurze Beauftragungszeitraum dient der Durchführung eines EU-weiten Verfahrens zur Beauftragung eines mehrjährigen Zeitraums nach Abschluss der aktuell stattfindenden Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst/Krankentransport im Rhein-Sieg-Kreis. Die Auswahl der künftigen Vertragspartner erfolgt in einem transparenten verwaltungsrechtlichen (einstufigen) Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber nimmt die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts; diese sind einschl. des GWB und der VgV nicht Grundlage des Verfahrens.
RW Neunkirchen-Seelscheid
Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Neunkirchen-Seelscheid (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen, insbesondere Anlage 2).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 25 Monate für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf. Es gibt Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen, siehe hierzu Ziff. 11 der Bewerbungsbedingungen.
Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals und die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- sowie Reserverettungsmittel (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los A lautet wie folgt: 1 RTW täglich (ständig, 168,0 Wochenstunden), 1 RTW (auch KTP) täglich (ständig, 168,0 Wochenstunden), 1 KTW täglich (7-18.00 Uhr, 77,0 Wochenstunden), 1 KTW Mo bis Sa (ohne Fe) (8-17.00 Uhr, 54,0 Wochenstunden).
Die Bewirtschaftung und Organisation der Rettungswachenstandorte muss der Auftragnehmer in Eigenregie durchführen. Der Rettungswachenstandort ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Nach eigenen Recherchen des Auftraggebers im Vorfeld des Verfahrens konnte bisher keine geeignete Standortalternative zum bestehenden Rettungswachenstandort ermittelt werden.
Für den Sonderbedarf (Vorlaufzeit mind. 24 Stunden) ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal zur Besetzung der technischen Reserve des Auftraggebers (1 RTW) bzw. der Spitzenbedarfskrankenkraftwagen zu stellen.
Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel (1 KTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu stellen.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, 3 Ausbildungsplätze zu besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
Siehe für nähere Informationen das Dokument Bewerbungsbedingungen und die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
Sollte sich das Verfahren oder die Aufnahme des Verfahrens zur Folgebeauftragung aufgrund eines Rechtsstreits oder eines anderen vom Auftraggeber unvorhergesehenen Umstandes verzögern, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag 2 Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2026, 12.00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum).
1) Siehe Ziff. II.2.7).
2) Gem. Ziff. 5.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3 Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
4) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenstundenanzahl je Los bis zu 15 % zu ändern.
5) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW mit vorheriger Ankündigung anzupassen und zu diesem Zweck die Vorhaltezeit unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenanzahl nach vorne oder hinten zu verschieben.
RW Much und RW Ruppichteroth
Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Much und der Rettungswache Ruppichteroth (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen, insbesondere Anlage 2).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 25 Monate für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf. Es gibt Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen, siehe hierzu Ziff. 11 der Bewerbungsbedingungen.
Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals und die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- und Reserverettungsmittel (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los B lautet wie folgt: RW Much: 1 RTW täglich (ständig, 168,0 Wochenstunden); RW Ruppichteroth: 1 RTW täglich (ständig, 168,0 Wochenstunden), 1 RTW (auch KTP) Mo bis Sa ((8-20:00 Uhr, 72,0 Wochenstunden). Die Bewirtschaftung und Organisation der Rettungswachenstandorte muss der Auftragnehmer in Eigenregie durchführen. Im Los B werden dem Auftragnehmer geeignete Rettungswachenstandorte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, die noch bis zum 31. Dezember 2021 von Dritten im Rahmen von Beauftragungen gemäß §§ 13, 9 RettG NRW betrieben werden. Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB vorliegen, ist ein neuer Auftragnehmer verpflichtet, den Arbeitnehmern des bisherigen Betreibers ein Übernahmeangebot zu unterbreiten. Zur Ermöglichung einer geordneten Übergabe wird der Auftraggeber nach Vertragsschluss auf einen einvernehmlich festgelegten, geringfügig früheren Leistungsausführungsbeginn des künftigen Auftragnehmers bzw. früheres Vertragsende des bisherigen Betreibers z. B. zum 30. Dezember 2021, 12:00 Uhr hinwirken.
Für den Sonderbedarf (Vorlaufzeit mind. 24 Stunden) ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal zur Besetzung der technischen Reserve des Auftraggebers (1 RTW) bzw. der Spitzenbedarfskrankenkraftwagen zu stellen. Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel (1 RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu stellen.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, drei Ausbildungsplätze zu besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
Siehe für nähere Informationen das Dokument Bewerbungsbedingungen und die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
Sollte sich das Verfahren oder die Aufnahme des Verfahrens zur Folgebeauftragung aufgrund eines Rechtsstreits oder eines anderen vom Auftraggeber unvorhergesehenen Umstandes verzögern, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2026, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum).
1) Siehe Ziff. II.2.7).
2) Gem. Ziff. 5.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3 Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
4) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenstundenanzahl je Los bis zu 15 % zu ändern.
RW Eitorf und RW Windeck
Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Eitorf und der Rettungswache Windeck (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen, insbesondere Anlage 2).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 25 Monate für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf. Es gibt Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen, siehe hierzu Ziff. 11 der Bewerbungsbedingungen.
Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals und die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- und Reserverettungsmittel (RTW, NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur den KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los C lautet wie folgt: RW Eitorf: 1 RTW täglich (ständig, 168,0 Wochenstunden), 1 RTW (auch KTP) täglich (ständig, 168,0 Wochenstunden), 1 NEF täglich (ständig, 168,0 Wochenstunden), 1 KTW Mo bis Fr (ohne Fe) (7:00-20:00 Uhr, 65,0 Wochenstunden); RW Windeck: 1 RTW täglich (ständig, 168,0 Wochenstunden), 1 RTW (auch KTP) täglich ((7:00-23:00 Uhr, 112,0 Wochenstunden).
Die Bewirtschaftung und Organisation der Rettungswachenstandorte muss der Auftragnehmer in Eigenregie durchführen. Der Rettungswachenstandort ist ebenfalls vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein geeigneter Rettungswachenstandort je Rettungswachenversorgungsbereich, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den jeweiligen Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Nach eigenen Recherchen des Auftraggebers im Vorfeld des Verfahrens konnten bisher keine geeigneten Standortalternativen zu den bestehenden Rettungswachenstandorten ermittelt werden.
Für den Sonderbedarf (Vorlaufzeit mind. 24 Stunden) ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal zur Besetzung der technischen Reserve des Auftraggebers (1 RTW) bzw. der Spitzenbedarfskrankenkraftwagen zu stellen. Zusätzlich sind für den Sonderbedarf im Los C 1 NEF und 1 KTW, d.h. das Rettungsmittel einschließlich des nichtärztlichen Rettungsfachpersonals zu stellen. Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel (1 RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu stellen.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, vier Ausbildungsplätze zu besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
Siehe für nähere Informationen das Dokument Bewerbungsbedingungen und die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
Sollte sich das Verfahren oder die Aufnahme des Verfahrens zur Folgebeauftragung aufgrund eines Rechtsstreits oder eines anderen vom Auftraggeber unvorhergesehenen Umstandes verzögern, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2026, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum).
1) Siehe Ziff. II.2.7).
2) Gem. Ziff. 5.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3 Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
4) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenstundenanzahl je Los bis zu 15 % zu ändern.
5) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW mit vorheriger Ankündigung anzupassen und zu diesem Zweck die Vorhaltezeit unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenanzahl nach vorne oder hinten zu verschieben.
RW Sankt Augustin
Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Sankt Augustin (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen, insbesondere Anlage 2).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 25 Monate für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf. Es gibt Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen, siehe hierzu Ziff. 11 der Bewerbungsbedingungen.
Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals und die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- und Reserverettungsmittel (RTW) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung.
Und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die KTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los D lautet wie folgt: 1 RTW täglich (ständig, 168,0 Wochenstunden), 1 RTW (auch KTP) täglich (ständig, 168,0 Wochenstunden), 1 RTW (auch KTP) täglich (ständig, 168,0 Wochenstunden), 1 KTW täglich (7:00-20:00 Uhr, 91,0 Wochenstunden), 1 KTW Mo bis Fr (ohne Fe) (8:00:00-18:00 Uhr, 50,0 Wochenstunden).
Die Bewirtschaftung und Organisation der Rettungswachenstandorte muss der Auftragnehmer in Eigenregie durchführen. Der Rettungswachenstandort ist ebenfalls vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Nach eigenen Recherchen des Auftraggebers im Vorfeld des Verfahrens konnten zwei geeignete Grundstücke für alternative Rettungswachenstandorte in Kommunal-/Privatbesitz zu dem bestehenden Rettungswachenstandort ermittelt werden. Die Kontaktdaten des kommunalen Fachbereichs sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Für den Sonderbedarf (Vorlaufzeit mind. 24 Stunden) ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal zur Besetzung der technischen Reserve des Auftraggebers (1 RTW) bzw. der Spitzenbedarfskrankenkraftwagen zu stellen. Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel (1 RTW) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu stellen.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, vier Ausbildungsplätze zu besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
Siehe für nähere Informationen das Dokument Bewerbungsbedingungen und die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
Sollte sich das Verfahren oder die Aufnahme des Verfahrens zur Folgebeauftragung aufgrund eines Rechtsstreits oder eines anderen vom Auftraggeber unvorhergesehenen Umstandes verzögern, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2026, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum).
1) Siehe Ziff. II.2.7).
2) Gem. Ziff. 5.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3 Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
4) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenstundenanzahl je Los bis zu 15 % zu ändern.
5) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW mit vorheriger Ankündigung anzupassen und zu diesem Zweck die Vorhaltezeit unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenanzahl nach vorne oder hinten zu verschieben.
RW Rheinbach
Rettungswachenversorgungsbereich der Rettungswache Rheinbach (siehe Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen, insbesondere Anlage 2).
Kraft öffentlich-rechtlichen Vertrages soll die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports einer geeigneten gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung nach § 13 Abs. 1 RettG NRW für 25 Monate für den Rettungswachenversorgungsbereich gegen eine pauschale jährliche Vergütung übertragen werden. Die Aufgabendurchführungsübertragung umfasst auch eine Mitwirkung im Spitzen- sowie im Einzelfall im Sonderbedarf. Es gibt Kostenpositionen, die gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und daher nicht in die pauschale Vergütung einkalkuliert werden dürfen, siehe hierzu Ziff. 11 der Bewerbungsbedingungen.
Der Auftragnehmer ist für das Zurverfügungstellen des für die Auftragsdurchführung notwendigen nichtärztlichen Rettungsfachpersonals und die Durchführung der von der Kreisleitstelle zugewiesenen Einsätze und Transporte zu festgelegten Zeiten verantwortlich. Die zur Leistungsdurchführung notwendigen Rettungs- und Reserverettungsmittel (RTW, NEF) werden inklusive der jeweils nötigen medizintechnischen Ausstattung und Geräte vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt; nur die beiden KTW und den S-RTW muss der Auftragnehmer einschließlich der Reserve vollumfänglich selbst zur Verfügung stellen.
Der Vorhalteumfang für den Grundbedarf im Los E lautet wie folgt: 1 RTW täglich (ständig, 168,0 Wochenstunden), 1 RTW täglich (7:00-20:00 Uhr, 91,0 Wochenstunden), 1 S-RTW (auch KTP) täglich(ständig, 168,0 Wochenstunden), 1 NEF täglich (ständig, 168,0 Wochenstunden), 1 KTW Mo bis Fr (ohne Fe) (7:00:00-19:00 Uhr, 60,0 Wochenstunden), 1 KTW Mo bis Sa (ohne Fe) (7:00-14:00 Uhr, 42,0 Wochenstunden).
Die Bewirtschaftung und Organisation der Rettungswachenstandorte muss der Auftragnehmer in Eigenregie durchführen. Der Rettungswachenstandort ist ebenfalls vom Auftragnehmer bereitzustellen. Derzeit existiert bereits ein geeigneter Rettungswachenstandort, dessen Betreiber aber nicht dazu verpflichtet ist, den Standort einem Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Nach eigenen Recherchen des Auftraggebers im Vorfeld des Verfahrens konnten zwei geeignete Grundstücke für alternative Rettungswachenstandorte in Kommunal-/Privatbesitz zu dem bestehenden Rettungswachenstandort ermittelt werden. Die Kontaktdaten des kommunalen Fachbereichs sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Für den Sonderbedarf (Vorlaufzeit mind. 24 Stunden) ist nichtärztliches Rettungsfachpersonal zur Besetzung der technischen Reserve des Auftraggebers (1 RTW) bzw. der Spitzenbedarfskrankenkraftwagen zu stellen. Zusätzlich ist für den Sonderbedarf im Los E 1 KTW, d.h. das Rettungsmittel einschließlich des nichtärztlichen Rettungsfachpersonals zu stellen. Für den Spitzenbedarf (30 Minuten nach Alarmierung) sind Rettungsmittel (1 RTW und 1 NEF) und das erforderliche nichtärztliche Rettungsfachpersonal zu stellen.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, vier Ausbildungsplätze zu besetzen und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durchzuführen. Die Kosten hierfür sowie für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern werden gesondert gegen Rechnungsvorlage erstattet und sind der Höhe nach auf den jeweiligen Maximalbetrag der jeweils gültigen aktuellen Erlasslage beschränkt (Kostenobergrenze).
Siehe für nähere Informationen das Dokument Bewerbungsbedingungen und die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen (insbesondere Anlage 2).
Sollte sich das Verfahren oder die Aufnahme des Verfahrens zur Folgebeauftragung aufgrund eines Rechtsstreits oder eines anderen vom Auftraggeber unvorhergesehenen Umstandes verzögern, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zwei Mal für einen anschließenden Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2026, 12:00 Uhr, zu verlängern (Optionszeitraum).
1) Siehe Ziff. II.2.7).
2) Gem. Ziff. 5.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags behält sich der Auftraggeber vor, Ausstattung, Ausrüstung, Wartung und Hygiene gem. § 3 Abs. 4 RettG NRW den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsverzeichnis nebst Anlagen zu ändern.
3) Gem. Ziff. 7.1.1 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel je Los unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
4) Gem. Ziff. 7.1.3 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Gesamtwochenstundenanzahl je Los bis zu 15 % zu ändern.
5) Gem. Ziff. 7.1.2 des Öffentlich-rechtlichen Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Dienstzeiten der KTW mit vorheriger Ankündigung anzupassen und zu diesem Zweck die Vorhaltezeit unter Beibehaltung der Gesamtwochenstundenanzahl nach vorne oder hinten zu verschieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind gemäß Anlage Übersicht der mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
— Ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Gültiger Freistellungsbescheid (§§ 52 ff. AO)/gültiger Feststellungsbescheid (§ 60a AO). Es dürfen alternative Nachweise vorgelegt werden, wenn daraus insgesamt hervorgeht, dass das Ziel des Bieters in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, dieser nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne zur Zielerreichung reinvestiert,
— Eigenerklärung gemäß § 6 der Anlage Integritätsvertrag, in der der Bieter versichert, dass keine früheren Verfehlungen in den letzten 3 Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten (Bestandteil des Integritätsvertrages),
— Eigenerklärung gemäß Ziffer 10 des Formblattes Angebot (Bestandteil des Formblattes Angebot).
Hinweise: Der Auftraggeber wird außerdem für die für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bieter zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister ziehen sowie eine Auskunft beim Vergberegister des Landes Nordrhein-Westfalen einholen und diese in seine Prüfung der Eignungsanforderungen einbeziehen. Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ist Ziff. 7 und 8 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind gemäß Anlage Übersicht der mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes/Bescheinigung in Steuersachen aus der hervorgeht, dass keine Steuerrückstände bestehen (PDF-Datei),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, bei dem Mitarbeiter des Bieters versichert sind, aus der hervorgeht, dass keine Rückstände bestehen (PDF-Datei),
— Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers für den konkreten Leistungsbereich (PDF-Datei). Alternativ kann der Nachweis durch Bestätigung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Falle der Beauftragung auf den geforderten Umfang angepasst werden, erbracht werden,
— Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr oder bei bestehender Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz; Auszug) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr, (PDF-Datei).
Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ist Ziff. 7 und 8 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
— Die Unbedenklichkeitsbescheinigung/Bescheinigung in Steuersachen darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein,
— Die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein,
— Das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung muss für den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nachgewiesen bzw. für den Fall der Beauftragung bestätigt werden werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abdecken: [Betrag gelöscht] EUR gegen Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR gegen Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR gegen Vermögensschäden. Die 3 Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine zweifache Maximierung pro Versicherungsfall und Jahr ist ausreichend.
Mit dem Angebot sind gemäß Anlage Übersicht der mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
— Ausgefüllte Eigenerklärung Transportaufkommen/Referenzen unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblattes. Bezogen auf das Transportaufkommen (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport) ist die Anzahl der Transporte/Einsätze in den Jahren 2018, 2019, 2020 anzugeben. Bezogen auf die Referenzen ist anzugeben der Öffentliche oder private Auftraggeber/Genehmigungsbehörde nebst Kontaktdaten, der Standort der Rettungswache/Rettungsdienst- oder Betriebsbereich, der Leistungszeitraum (von, bis), die Anzahl der Rettungsdienstfahrzeuge im Grundbedarf (RTW, KTW) und die durchschnittliche Anzahl der Transporte/Einsätze pro Jahr aufgeteilt in Notfalleinsätze und qualifizierte Krankentransporte,
— Nachweis über eine gültige QM-Zertifizierung des Bieters für den konkreten Leistungsbereich gem. DIN EN ISO 9001, in Kopie.
Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ist Ziff. 7 und 8 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
— Es muss ein Transportaufkommen bezogen auf die Transporte im qualifizierten Krankentransport und den Einsätzen in der Notfallrettung insgesamt im Durchschnitt der letzten 3 Jahre in Höhe von mindestens 3 000 Transporten/Einsätzen nachgewiesen werden,
— Die Referenzen müssen sich auf die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen im Rahmen des Betriebs einer Rettungswache beziehen, sie muss sich auf einen unterbrechungsfreien Zeitraum von mindestens einem Jahr erstrecken und muss innerhalb des Referenzzeitraums von 3 Jahren (2018, 2019, 2020) erbracht worden sein. Bitte die ergänzenden Erläuterungen auf dem Formblatt beachten!
Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das Not-SanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO).
1) Als Vertragspartner kommen nur gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen in Betracht, siehe Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung. Eine Beteiligung nicht gemeinnütziger Anbieter auch für einen Einsatz als Nachunternehmer ist unzulässig.
2) Nach Vertragsschluss sind dem Auftraggeber erstmalig bis 2 Monate vor Leistungsausführungsbeginn für die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter zum Nachweis ihrer Fachqualifikationen Dokumentationen über die Kontrolle der in der Anlage Leistungsverzeichnis genannten Anforderungen (siehe Ziff. 4.5.9 und Ziff. 8.1) zur Einsicht vorzulegen. Diese Pflicht hat keinen Einfluss auf die Eignung des Bieters im Auswahlverfahren.
3) Mitarbeiter mit Eintragungen im Führungszeugnis über strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellung nach § 17 Abs. 2 BZRG dürfen nicht eingesetzt werden. Gleiches gilt für Mitarbeiter als Fahrer, deren regelmäßige Teilnahme am Fahrersicherheitstraining nicht nachgewiesen werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte bei der Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen, die - unter Zuhilfenahme des Bietertools - über die Vergabeplattform www.vmp-rheinland.de eingreicht werden. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf Merkblatt zur elektronischen Angebotsabgabe verwiesen.
2) Siehe Ziff. II.1.4) Es handelt sich um ein einstufiges verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren in Anlehnung an eine öffentliche Ausschreibung, da vorliegend gemäß § 26 Abs. 1 KomHVO besondere Umstände eine Ausnahme von der Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung oder beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb rechtfertigen. Der Auftraggeber nimmt für das Verfahren die Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB in Anspruch. Es handelt sich vorliegend auch im Hinblick auf die wenigen KTW um Notfalldienste, die zudem untrennbar mit den Leistungen der Notfallrettung verbunden sind.
3) Anforderung an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter, siehe Bewerbungsbedingungen.
4) Die Veröffentlichung und die Verfahrensunterlagen sind unverzüglich auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Unterbleibt ein Hinweis auf Rechtsverstöße bis zum Angebotsfristablauf, verzichtet der Bieter auf eine spätere Geltendmachung (siehe Bewerbungsbedingungen).
5) Neben den gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweisen sind mit dem Angebot folgende weitere Unterlagen vorzulegen:
— Ausgefülltes Formblatt Angebot
— Ausgefüllte Anlage Preisblatt (nur die Tabellenblätter der Lose, für die ein Angebot abgegeben werden soll, im Excel und zusätzlich im PDF-Format, bei Abweichung zwischen Excel-Dokument und PDF-Dokument gilt das PDF-Dokument) sowie
— Erläuterungen (vom Bieter auf einem Beiblatt selbst zu erstellen) zu folgenden Kostenpositionen der Anlage Preisblatt: Overhead je Los und Rettungswache:
— Grundbedarf Pos. A.3
— Sonderbedarf Pos. B.3
— Spitzenbedarf Pos. C.5
— Unterlagen/Angaben zur Personalkalkulation gem. Ziff. 6.2 des Dokuments Bewerbungsbedingungen bezogen auf den Grundbedarf für das erste Betriebsjahr:
a. Darlegung der angebotenen Personalstruktur (Vollzeit/Teilzeit/geringfügig Beschäftigte/Andere) unter Verwendung der Anlage Tabelle zur Personalkalkulation und des Qualifikationsmix unter
Verwendung des Tabellenblattes: Personalmix je Rettungsmittel (siehe Anlage Preisblatt, vorletztes Tabellenblatt)
b. zugehörige tabellarische Personalbedarfsrechnung
c. Darlegung der Ausfallsicherheit des Personals
d. Darlegung der geplanten Ausfallzeiten des bemessenen Personalbedarfs
e. Darlegung der regelmäßigen Arbeitszeit, ggf. auch Arbeitszeit-Verlängerung, wenn so bemessen
f. Darlegung der Zuständigkeit von Personalfunktionen
g. Darlegung der Personalgewinnung nach Leistungsbeginn über die Vertragslaufzeit
— Ausgefülltes Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" (nur für Bietergemeinschaften)
— Ausgefülltes Formblatt "Unteraufträge" (nur beim Einsatz von Nachunternehmern)
6) Für den Fall, dass der Bieter einen neuen Rettungswachenstandort (eingerichtet oder ein vorhandener Standort erweitert) anbietet, oder Rettungsmittel nicht auf dem Standortareal der Rettungswache untergebracht werden, sind mit dem Angebot eine Objektbeschreibung (vom Bieter selbst zu erstellen) zu den Rettungswachenstandorten (je Los) mit folgenden Angaben einzureichen (1) Standortbeschreibung, (2) Notwendige bauliche Maßnahmen (sofern zutreffend), (3) Vorläufige Verfügbarkeits- und Realisierbarkeitsnachweise, dies beinhaltet auch den Nachweis über die rechtzeitige und vollständige Einreichung der Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde (z. B. auf Erteilung eines Bauvorbescheides). Nähere Angaben zur Objektbeschreibung sind den Bewerbungsbedingungen (Ziff. 6.3) und der Anlage Übersicht der mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (Ziff. 5) zu entnehmen.
7) Mit Angebotsabgabe ist außerdem zwingend die Anlage Integritätsvertrag vorzulegen. Mit dem Integritätsvertrag vereinbaren der Auftraggeber und der Bieter u.a. Verhaltenspflichten für das laufende Vergabeverfahren zur Wahrung des Wettbewerbs.
8) Rückfragen zum Ablauf des Verfahrens, zu inhaltlichen Fragen der Leistungsausführung und/oder Vertragsgestaltung sowie zu den vorzulegen Erklärungen und Nachweisen sind bevorzugt über das Vergabeportal (Tool "Bieterkommunikation") zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYTBT
Postanschrift: Appellhofplatz (Eingang Burgmauer)
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.vg-koeln.nrw.de/
Ort: Köln
Land: Deutschland
Ort: Köln
Land: Deutschland