Anlagenbau für den Neubau des BHKWs Schwarzer Weg Referenznummer der Bekanntmachung: 20200610 KBB-Wi
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Lombardenstraße 12-22
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stawag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anlagenbau für den Neubau des BHKWs Schwarzer Weg
Neubau eines Gasblockheizkraftwerkes (BHKW/Anlagenbau) mitsamt anschließender Wartung und Instandhaltung. Das BHKW soll aus 5 Modulen bestehen und eine Gesamt-Feuerungswärmeleistung von ca. 49,9 MW, eine elektrische Leistung von ca. 22 MW(el) und eine thermische Leistung von ca. 23 MW(th) erbringen.
Das Projekt wird nach KWKG gefördert.
BHKW Schwarzer Weg
Schwarzer Weg 19
52070 Aachen
Neubau eines Gasblockheizkraftwerkes (BHKW), u. a. bestehend aus 5 Modulen, zur Erzeugung von Strom und Wärme mit einer Gesamt-Feuerungswärmeleistung von ca. 49,9 MW, einer elektrischen Leistung von ca. 22 MW(el) und einer thermischen Leistung von ca. 23 MW(th) sowie die erforderlichen Nebeneinrichtungen wie insbesondere Gasversorgung, Lüftungsanlage, Elektroversorgung, Schmierölbevorratung, Abgasbehandlungsanlage und Ad-Blue-Lager. Der Wärmespeicher mit einem geplanten Gesamtvolumen von voraussichtlich 2 500 m3 und das Gebäude für die BHKW-Anlage wird bauseits neu errichtet. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Auftrags.
Der Auftragnehmer soll das BHKW nicht nur errichten, sondern auch warten und instand halten. Die STAWAG beabsichtigt die Auftragsvergabe im 4. Quartal 2020, einhergehend mit einer Inbetriebnahme im 3. Quartal 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anlagenbau für den Neubau des BHKWs Schwarzer Weg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Auf § 135 Abs.2 GBW wird hingewiesen.