Lüftung: Errichtung des InnovationSPIN (Gebäude) Referenznummer der Bekanntmachung: VIS-262/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Johannes-Schuchen-Straße 4
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftung: Errichtung des InnovationSPIN (Gebäude)
Es handelt sich um den Neubau eines 5-geschossigen Gebäudes (UG, EG, 1.–OG) mit aufgesetzten Technikzentralen für die Lüftungstechnischen sowie für die Kältetechnischen Anlagen. Von der Lüftungszentrale aus werden alle Geschosse mit Zu- und Abluft versorgt. Um die einzelnen Versorgungsbereiche bei maximaler Variabilität mit der jeweils gewünschten Zu- und Abluft zu versorgen, werden in den Geschossen diverse Volumenstromregler eingesetzt, die über die bauseitige GLT angesteuert werden. Ergänzend hierzu wird die Abluft mit einem maximalen Volumenstrom von 40 000 m3/h für eine sogenannte Kaltentrauchung eingesetzt. Um hier die notwendige Luftmenge abführen zu können, werden zusätzliche Kanalstutzen mit motorischen Klappen in das Abluftsystem integriert. Somit werden alle Zu- und Abluft-Volumenstromregler und-Klappen motorisch über die GLT angesteuert. Alle Abluft-Brandschutzklappen erhalten ausschließlich eine Auslösung mittels Schmelzlot, während die Zuluft-Brandschutzklappen i. d. R …
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
... mit Motor und Federrücklaufsystem ausgeführt werden. Die Luftnachströmung im Entrauchungsfall erfolgt über bauseitige Fassadenöffnungen, elektr. Fenster etc. Besonderes Augenmerk ist auf die genaue Einhaltung der zulässigen Geräuschemissionen der einzubauenden Komponenten zu legen, da das Gebäude im Wesentlichen über „Open-Space“- Bereiche verfügt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die gesamten Installationen (Heizung/Lüftung/Sanitär/Elektro etc.) mit Ausnahme von Nebenräumen sichtbar unter der Decke montiert wird. Alle Installationen müssen innerhalb einer festgelegten Installationsebene erfolgen. Zu beachten ist hierbei, dass die Decken unterhalb zunächst vollflächig mit einer ca. 10 cm dicken Schalldämmebene ausgekleidet werden, so dass die Befestigungen für die Haustechnischen Anlagen durch diese Ebene geführt werden müssen. Weiterhin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die gesamte Bauphase regelmäßig wöchentliche Baubesprechungen stattfinden und an diesen alle beauftragten Firmen teilnehmen müssen. Hier muss für den örtlichen Bauleiter mit entsprechender Qualifizierung wöchentlich 1 Tag über die Dauer der Baumaßnahme kalkuliert werden. Eine entsprechende LV-Position ist hierfür vorhanden. Montagehöhen bis 7,00m. Mit der Ausführung ist zu beginnen: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum Zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 440 Werktagen nach oben genannter Frist für den Ausführungsbeginn. Es ist ausschließlich die Abgabe eines elektronischen Angebotes zugelassen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist das Leistungsverzeichnis, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebotes genügt die Textform. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist gem. § 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A EU nicht zugelassen.
Europäische Fonds für regionale Entwicklung – EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hüllhorst
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.