Breitbandausbau im Kreis Düren, hier: Sonderaufruf Gewerbegebiete Referenznummer der Bekanntmachung: 77/2020
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bismarckstr. 16
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau im Kreis Düren, hier: Sonderaufruf Gewerbegebiete
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in Gewerbegebieten im Wege der weiteren Verdichtung des Breitbandausbaus über ein NGA-Netz erschlossen werden. Insgesamt ca. 102 Teilnehmer/Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten des Kreises Düren sollen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur versorgt werden.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben.
Das Los 6 ist ein Sammellos, das die Lose 1, 2, 3, 4 und 5 umfasst. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos vor, sofern die in den Vergabebedingungen enthaltenen Bedingungen erfüllt sind.
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Düren.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Kreis Düren, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Insgesamt sind ca. 45 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Düren mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbausin der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 („Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland".
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Düren.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Kreis Düren, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Insgesamt sind ca. 9 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Heimbach mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbausin der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 („Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland".
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Düren.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Kreis Düren, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Insgesamt sind ca. 21 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Hürtgenwald mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbausin der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 („Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland".
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Düren.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Kreis Düren, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Insgesamt sind ca. 12 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Gemeinde Merzenich mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbausin der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 („Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland".
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Düren.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Kreis Düren, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Insgesamt sind ca. 15 Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten der Stadt Nideggen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu erschließen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbausin der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 („Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland".
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Kreis Düren.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Kreis Düren, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Das Los 6 ist ein Sammellos, das die Lose 1, 2, 3, 4 und 5 umfasst. Es sind ca. 102 Gewerbebetriebe im Kreis Düren mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch anzuschließen. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe auf das Sammellos vor, sofern ein Angebot für Los 6 vorliegt, das in Bezug auf die Wirtschaftlichkeitslücke wirtschaftlicher als die Summe der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücken der Lose 1, 2, 3, 4 und 5 ist oder auf einzelne der Lose 1, 2, 3, 4 und 5 keine Angebote eingegangen sein sollten und, soweit ein Angebot für das Sammellos 6 vorgelegt wird, im Rahmen des Angebots für das Sammellos 6 für jedes der Lose 1, 2, 3, 4 und 5 informatorisch ein Ausweis der auf das jeweilige Los entfallenden Wirtschaftlichkeitslücke durch den Bieter erfolgt. Details sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbausin der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 („Bundesförderrichtlinie") und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, s. Anlage 4 zu den Vergabebedingungen),
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (s. Anlage 5 zu den Vergabebedingungen),
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen (s. Anlage 5 zu den Vergabebedingungen),
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs. 1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungsoder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte (s. Anlage 5 zu den Vergabebedingungen),
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten 3 Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist (s. Anlage 5 zu den Vergabebedingungen),
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen (s. Anlage 5 zu den Vergabebedingungen),
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen einhält und im Auftragsfall einhalten wird (s. Anlage 5 zu den Vergabebedingungen); sowie
— Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme des dem Kreis Düren erteilten Zuwendungsbescheides des Bundes in vorläufiger Höhe vom 31.08.2020 und der darin enthaltenen Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen (s. Anlage 18 zu den Vergabebedingungen).
Soweit zum Nachweis der Eignung Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint.
— Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 3 Mio. EUR für Personenschäden und über 1 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird (s. Anlage 5 zu den Vergabebedingungen),
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein (s. Anlage 5 zu den Vergabebedingungen),
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (s. Anlage 5 zu den Vergabebedingungen),
— Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
Soweit zum Nachweis der Eignung Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint.
— Vorlage von mind. 3 Referenzen abgeschlossener Projekte oder abgeschlossener eindeutig abgrenzbarer Teilprojekte im Ausbau von NGA-Netzen mit
—— Mind. 45 Teilnehmern pro Projekt für ein Angebot auf Los 1,
—— Mind. 9 Teilnehmern pro Projekt für ein Angebot auf Los 2,
—— Mind. 21 Teilnehmern pro Projekt für ein Angebot auf Los 3,
—— Mind. 12 Teilnehmern pro Projekt für ein Angebot auf Los 4,
—— Mind. 15 Teilnehmern pro Projekt für ein Angebot auf Los 5,
—— Mind. 102 Teilnehmern pro Projekt, für ein Angebot auf Los 6,
Deren Ausbau jeweils innerhalb von höchstens 24 Monaten ab Projektbeginn abgeschlossen worden ist (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
— Vorlage von mind. 3 Referenzen von Projekten oder abgrenzbarer Teile (z. B. aufgrund von Teilinbetriebnahmen) von Projekten im Betrieb von NGA-Netzen mit
—— Mind. 45 Teilnehmern pro Projekt für ein Angebot auf Los 1,
—— Mind. 9 Teilnehmern pro Projekt für ein Angebot auf Los 2,
—— Mind. 21 Teilnehmern pro Projekt für ein Angebot auf Los 3,
—— Mind. 12 Teilnehmern pro Projekt für ein Angebot auf Los 4,
—— Mind. 15 Teilnehmern pro Projekt für ein Angebot auf Los 5,
—— Mind. 102 Teilnehmern pro Projekt, für ein Angebot auf Los 6,
In denen der Betrieb bereits mind. 12 Monate und auch aktuell läuft (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Soweit zum Nachweis der Eignung Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint.
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren entsprechend § 12 KonzVgV i. V. m. § 15 VgV durchgeführt. Das bedeutet, es sind verbindliche Angebote einzureichen, die entsprechend den Vergabebedingungen gewertet werden.
Siehe Vergabebedingungen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYN61
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr
Rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.