VE 026 Kunststofffenster und Alu-Haustüranlage Referenznummer der Bekanntmachung: X-GTW-2020-0016
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hoefstr. 35
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwg-wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 026 Kunststofffenster und Alu-Haustüranlage
Tischlerarbeiten DIN 18355 Kunststofffenster und Alu-Haustüranlage
Wuppertal
Neubau eines Gebäudekomplexes mit Kindertagesstätte und 30 Wohneinheiten auf der Unter Lichtenrather Str./Heidter Berg, Wuppertal. Für diese Arbeiten ist der Einbau von Kunststofffenstern und einer Alu-Haustüranlage erforderlich. Hinzu kommen die Wartung und Inspektion der Neuanlage. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis sowie dem Vertrag über Wartung und Inspektion.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch einen Einzelnachweis der Versicherungsgesellschaft.
Angabe von drei Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Auftraggeber berücksichtigt auch einschlägige Bauleistungen, die mehr als 5 Jahre zurückliegen.
Für diese drei Ausführungsleistungen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen.
Der Nachweis kann mit den in §§ 6b; 6c VOB/A-EU vorgesehenen Mitteln geführt werden.
Siehe Leistungsverzeichnis und sonstige Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
GWG mbH Wuppertal, Hoeftstr. 35, 42103 Wuppertal
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam am 5.2.2021 unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter sind zu diesem Termin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.