Angebotsphase: Beschaffung eines SPECT-CT für das Johannes Wesling Klinikum Minden Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/401135/10.12.2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Nolte-Str. 1
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muehlenkreiskliniken.de/mkk.html
Abschnitt II: Gegenstand
Angebotsphase: Beschaffung eines SPECT-CT für das Johannes Wesling Klinikum Minden
Beschaffung eines SPECT-CT für das Johannes Wesling Klinikum Minden. Lieferung, Installation, Konfiguration und Schulung, mit Instandhaltungsvertrag mit einer Laufzeit von 8 Jahren.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb Lieferung, Montage, Inbetriebnahme eines SPECT-CT. 1 Stück SPECT-CT mit 16 zeiligen diagnostischen CT. Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir Sie nach der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs, zu der Angebotsphase des Verfahrens einladen und zur Abgabe eines Angebotes auffordern möchten. Alle notwendigen Informationen finden Sie in den Vergabeunterlagen. Ihre Vergabestelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wurde die falsche Vergabeart ausgewählt. Eine Korrektur wird erfolgen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.