Lieferung von MS Office 2019 Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-28
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kruppstr. 82-100
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esh-essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von MS Office 2019 Lizenzen
Lieferung von MS Office 2019 Volumen-Lizenzen mit Zweitnutzungsrecht (mit und ohne Software Assurance) für die Stadtverwaltung Essen.
Die Stadt Essen ist aktuell bezugsberechtigt aus folgenden MS Select-Verträgen:
— BMI Select Plus Vertrag mit der Nr. 7492930,
— EDU Select Plus Vertrag mit der Nr. S2005746.
Lieferung von Microsoft Office 2019 Lizenzen ohne Software Assurance
Stadt Essen — Essener Systemhaus
Kruppstr. 82-100
45145 Essen
Lieferung von MS Office 2019 Lizenzen ohne Software-Assurance:
— 413 Lizenzen — OfficeProPlus 2019 SNGL MVL (SKU: 79P-05746),
— 6 074 Lizenzen — MS Office Standard BMI (SKU: 021-10626),
— 122 Lizenzen — OfficeProPlus 2019 SNGL MVL (SKU: 79P-05746),
— 1 688 Lizenzen — MS Office Standard EDU (SKU: 021-10626).
Es wird darauf hingewiesen, dass anstelle der MS Office Standard Lizenzen auch die Lieferung von OfficeProPlus 2019 SNGL MVL Lizenzen unter Aufrechterhaltung der sonstigen an die Lizenzen gestellten Bedingungen zulässig ist.
Lieferung von Microsoft Office 2019 Lizenzen mit Software Assurance
Stadt Essen — Essener Systemhaus
Kruppstr. 82-100
45145 Essen
Lieferung von Microsoft Office 2019 Lizenzen mit Software-Assurance:
— 44 Lizenzen — OfficeProPlus SNGL LicSAPk MVL (SKU 269-05557),
— 393 Lizenzen — OfficeStd SNGL LicSAPk MVL (SKU 021-05339),
— 3 Lizenzen OfficeProPlus SNGL LicSAPk MVL (SKU 269-05557),
— 30 Lizenzen — OfficeStd SNGL LicSAPk MVL (SKU 021-05339).
Es wird darauf hingewiesen, dass anstelle der OfficeStd SNGL LicSAPk MVL Lizenzen auch die Lieferung von OfficeProPlus SNGL LicSAPk MVL Lizenzen unter Aufrechterhaltung der sonstigen an die Lizenzen gestellten Bedingungen zulässig ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MS Office 2019 Lizenzen ohne Software Assurance
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22087
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MS Office 2019 Lizenzen mit Software Assurance
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04158
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter II.1.7 und V.2.4 angegebene Gesamtwert der Beschaffung ist fiktiv. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekannt gegeben. Dem stehen die Gründe aus § 39 Abs. 6 VgV entgegen.
Insbesondere würde eine Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen der Unternehmen schaden sowie den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLYT3N
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.