Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Forschungsreagenzien für die Gen-, Proteien- und Zellananlyse der Firma Promega GmbH.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Röntgenstr.20
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpi-muenster.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Forschungsreagenzien für die Gen-, Proteien- und Zellananlyse der Firma Promega GmbH.
Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Forschungsreagenzien für die Gen-, Protein- und Zellanalyse der Firma Promega GmbH.
Der Sitz aller Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft in Deutschland und den Niederlanden. https://www.mpg.de
Lieferung von Forschungsreagenzien für die Gen-, Protein- und Zellanalyse der Firma Promega GmbH.
Das Lieferspektrum wird im Elektronischem Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt. Auftrags berechtigt aus dieser Ergänzung des Rahmenvertrag sind die Max-Planck-Gesellschaft einschließlich aller ihrer Institute, Arbeitsgruppen und Forschungsstellen, sowie alle Einrichtungen, an denen die MPG beteiligt ist (nachfolgend insgesamt: MPG). Weiterhin sind die Stiftung caesar, Bonn, und das Ernst Strüngmann Institut gGmbH, Frankfurt/Main, welche mit der MPG wissenschaftlich assoziiert sind, Auftrags berechtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
— Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
— nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung:
Produkte unterschiedlicher Hersteller können trotz gleichen Namens und vergleichbarer Zusammensetzung in ihrer Wirkung bei Versuchen unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Gerade daher ist die wissenschaftliche Determinierung der im konkreten Einzelfall für Versuchsreihen zu verwenden Produkte Bestandteil des Experimentenaufbaus und in der Verantwortung des wissenschaftlichen Projektleiters. Die Vorgabe bestimmter Produkte liegt hier auf Grund dieses Umstandes im Leistungsbestimmungsrecht des Bedarfträgers. Ein geäußerter Bedarf an Bio-Rad Laboratoris GmbH Produkten ist deshalb für den Einkauf produktbezogen vorgegeben und kann nicht durch Alternativprodukte ersetzt werden. Den technisch/produktspezifischen Besonderheiten von Bio-Rad Laboratoris GmbH Produkten gerecht werden, dürfen solche Bedarfe auch nur mit entsprechenden Produkten gedeckt werden.
Eine Austauschbarkeit verwendeter Produkte und Materialien ist somit im Bereich einer, an der Grundlagenforschung orientierten Spitzenwissenschaft nicht gegeben. Sämtliche Produkte seiner Eigenmarken bietet der AN ausschließlich selbst an und vertreibt sämtliche Produkte seiner Eigenmarken ausschließlich selbst.
Damit ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung nach § 14 ABs.(4) Nr. 2b) VgV im vorliegendem Fall einschlägig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Gutenbergring 10
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.promega.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr.39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]