Rahmenvertrag Gasfeuerungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-506
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenallee 68
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 201 / 88-60132
Fax: +49 201 / 88-60136
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Gasfeuerungsanlagen
Rahmenvertrag über die Wartung und Instandsetzung von Gasfeuerungsanlagen.
Der Zuschlag je Bieter ist auf ein Los aus dem Bereich Kleinkesselanlagen und ein Los aus dem Bereich Kessel ab 50 kW begrenzt.
Kleinkesselanlagen BV I; II und III
Liegenschaften im Stadtgebiet Sammelausschreibung
45127 Essen
Rahmenvertrag über die Wartung und Instandsetzung von ca. 250 Gasfeuerungsanlagen im Bestand der Immobilien der Stadt Essen.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Gasbrennerinspektion,
— Gashausschau,
— Störungsbeseitigung,
— Kesselinspektion,
— Brenner- und Kesselreinigung,
— Sicherheitsprüfung der Heizungszentrale,
— Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten.
Wenn der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, maximal kann der Vertrag dreimal verlängert werden. Nach insgesamt 4 Jahren wird der Bedarf erneut ausgeschrieben, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kleinkesselanlagen BV IV, V; VI
Liegenschaften im Stadtgebiet Sammelausschreibung
45127 Essen
Rahmenvertrag über die Wartung und Instandsetzung von ca. 250 Gasfeuerungsanlagen im Bestand der Immobilien der Stadt Essen.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Gasbrennerinspektion,
— Gashausschau,
— Störungsbeseitigung,
— Kesselinspektion,
— Brenner- und Kesselreinigung,
— Sicherheitsprüfung der Heizungszentrale,
— Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten.
Wenn der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, maximal kann der Vertrag dreimal verlängert werden. Nach insgesamt 4 Jahren wird der Bedarf erneut ausgeschrieben, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kleinkesselanlagen BV VII; VIII; IX
Liegenschaften im Stadtgebiet Sammelausschreibung
45127 Essen
Rahmenvertrag über die Wartung und Instandsetzung von ca. 250 Gasfeuerungsanlagen im Bestand der Immobilien der Stadt Essen.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Gasbrennerinspektion,
— Gashausschau,
— Störungsbeseitigung,
— Kesselinspektion,
— Brenner- und Kesselreinigung,
— Sicherheitsprüfung der Heizungszentrale,
— Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten.
Wenn der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, maximal kann der Vertrag dreimal verlängert werden. Nach insgesamt 4 Jahren wird der Bedarf erneut ausgeschrieben, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kesselanlagen ab 50 kW-300 kW Nord
Liegenschaften im Stadtgebiet Sammelausschreibung
45127 Essen
Rahmenvertrag über die Wartung und Instandsetzung von ca. 250 Gasfeuerungsanlagen im Bestand der Immobilien der Stadt Essen.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Gasbrennerinspektion,
— Gashausschau,
— Störungsbeseitigung,
— Kesselinspektion,
— Brenner- und Kesselreinigung,
— Sicherheitsprüfung der Heizungszentrale,
— Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten.
Wenn der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, maximal kann der Vertrag dreimal verlängert werden. Nach insgesamt 4 Jahren wird der Bedarf erneut ausgeschrieben, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kesselanlagen ab 50 kW-300 kW Süd
Liegenschaften im Stadtgebiet Sammelausschreibung
45127 Essen
Rahmenvertrag über die Wartung und Instandsetzung von ca. 250 Gasfeuerungsanlagen im Bestand der Immobilien der Stadt Essen.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Gasbrennerinspektion,
— Gashausschau,
— Störungsbeseitigung,
— Kesselinspektion,
— Brenner- und Kesselreinigung,
— Sicherheitsprüfung der Heizungszentrale,
— Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten.
Wenn der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, maximal kann der Vertrag dreimal verlängert werden. Nach insgesamt 4 Jahren wird der Bedarf erneut ausgeschrieben, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gemäß § 6a, 6b EU VOB/A
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben gemäß § 6a EU VOB/A zum Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das ausgefüllte Formblatt „VHB 124 – Eigenerklärung zur Eignung“ in der aktuellen Fassung (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter „Vergabeunterlagen – Vom UnternehmenAuszufüllende Dokumente“ beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen, auch für die vorgesehenen Nachunternehmen, abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind Präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung, mit dem Angebot gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
— Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, die aufgeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen. Darüber hinaus kann von einem öffentlichen Auftragnehmer auch weitere ihm geeignete Nachweise, wie den der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (gem. Pkt. 7. – Haftpflicht – der städtischen Angebotsseiten mit Ausweisung der notwendigen Haftungshöhen für Personen- und Sachschäden) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern verlangt werden.
Nachweise/ Erklärungen Bietergemeinschaften, Nachunternehmer
— Das Formularblatt „VHB 233 -Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter „Vergabeunterlagen – Vom Auftragnehmer Auszufüllende Dokumente“ beigefügt und mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, vor Zuschlagserteilung, ausgefüllt vorzulegen.
— Bieter und andere gemeinschaftliche Bieter, Arbeitsgemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Nachweise/
Erklärungen zu übergeben:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des Bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Einzureichende Unterlagen:
— Eignungsnachweise, Fachkunde, Leistungsfähigkeit (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bewerber hat, gem. § 6 Abs.3 Nr.2 VOB/A, zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Anforderung der Vergabestelle die nachfolgende Angaben nachzuweisen/ zu bestätigen:
a) Angaben zum Bewerber (Allgemeine Beschreibung des Bewerbers, Tätigkeitsfelder, Anzahl Mitarbeiter)
b) Belege bzgl. der Unfall- und Haftpflichtversicherung, in Höhe von mind. 1,5 Mio. für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden (auch für Unternehmen mit PQ-Qualifizierung),
c) Freistellungsbescheinigung gem. § 48 EStG,
d) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
e) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen über das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen
f) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG mit Angabe der Lohnsummen,
g) die Gewerbeanmeldung,
h) die Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer und/oder Landwirtschaftskammer)
i) eine Liste mit Referenzobjekten (können auch separat angehängt werden),
j) Jahresumsatzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
k) Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Falls ihr Unternehmen präqualifiziert ist, bitten wir um Mitteilung der Registernummer.
Einzureichende Unterlagen:
— VHB 444 – Referenzbescheinigungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabe sind Referenznachweise gemäß § 6a Abs.2 Nr.2 VOB/A, § 6a EU Nr.3 Buchstabe a) VOB/A, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen – nicht älter als 5 Jahre – mit mindestens 3 Referenzen nachzuweisen.
Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Das Formblatt „VHB 444 – Referenzbescheinigung (in aktueller Fassung)“ ist bevorzugt zu verwenden und wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend ausgefüllt vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Lindenallee 68, 45127 Essen, 5. Etage
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die
Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
„Hinweis“:
Die Stadtverwaltung macht in der Zeit von Mittwoch, 23. Dezember bis Donnerstag, 31. Dezember 2020, Betriebsferien. Die Dienststellen bleiben in dieser Zeit geschlossen.
Elektronische Angebote können nur über das Bietertool der Vergabeplattform eingereicht werden. Angebote über die Kommunikation oder per Mail sind NICHT zugelassen.
Technische Parametervorgabe bei elektronischer Angebotseinreichung
Das Angebot ist im Offenen Verfahren -EU- zwingend, bei Öffentlichen/ Beschränkten und Freihändigen nationalen Vergabeverfahren, bei entsprechender Vorgabe der Vergabestelle, elektronisch über die Plattform Vergabemarktplatz NRW zu übermitteln. Als Dateiformat für mit dem Angebot eingereichte Dokumente sind zwingend das PDF-Format und für die Angebotsdatei das GAEB d84- Format und im Übrigen allgemein verfügbare und lesbare Formate zu verwenden (z.B. *.txt, *.docx, *.xls, *.jpg, *.tif etc.). Andere nicht allgemein verfügbare Dateiformate, die nicht durch die Vergabestelle einzulesen sind, führen zum Angebotsausschluss. Alle zu einem Angebot gehörenden Dokumente sollen möglichst in einem einheitlichen Sendevorgang an die Plattform Vergabemarktplatz NRW übertragen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYDXR.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]