Neubau Intralogistik und Offizin Centrum am Universitätsklinikum Essen Referenznummer der Bekanntmachung: 04.7-048.-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hufelandstr. 55
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uk-essen.de/aktuelles/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Intralogistik und Offizin Centrum am Universitätsklinikum Essen
Das UK Essen beabsichtigt den Neubau eines Umschlaglagers (Intralogistik und Officin am UK Essen).
Hierfür werden Generalplanungsleistungen Objektplanung, TGA, Tragwerk sowie Brandschutzplanung benötigt.
Universitätsklinikum Essen AÖR
Hufelandstr. 55
45147 Essen
Neubau Umschlaglager (Intralogistik und Offizin am UK Essen)
Grobkostenschätzung Bau ca. 9,0 Mio. EUR brutto
Ersteinrichtung lose und EDV ca. 3,0 Mio. EUR brutto
Das Bauvorhaben steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
Optionale Beauftragung Generalplaner LPH I bis IV
Entscheidung LPH V als Ausführungsplanung Einzelgewerkvergabe oder GU mit funktionaler Leistungsbeschreibung nach vorliegender Kostenberechnung.
Generalplanungsleistungen, bestehend aus:
Objektplanung (vgl. §§ 3, 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI),
Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 8 (vgl. §§ 3, 55 Abs. 1 i.V.m. Anlage 15 HOAI),
Tragwerksplanung (§§ 3, 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI),
Brandschutzplanung, Leistungen gemäß AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 17, Ziff. 1.4.
Der öffentliche Auftrag wird eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Projektdauer haben, d.h. vom Zuschlag bis zur Fertigstellung der Maßnahme.
1. Referenzen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten, d. h. begonnen und beendeten, Leistungen (projektspezifisch, nach Möglichkeit Krankenhausbauten), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich – unter Berücksichtigung bestehender Datenschutzvorgaben – Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. (Gewichtung 70 %),
2. Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen (nach Möglichkeit seit mindestens 3 Jahren bestehenden) Qualitätssicherung des Bewerbers (z.B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems), (Gewichtung 15 %),
3. Angaben zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz (Gewichtung: 15 %).
Hinweis der Vergabestelle:
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Für jede Fachdisziplin, also Objektplanung, TGA, Tragwerk sowie Brandschutzplanung sind jeweils 3 Referenzen einzureichen. Wenn jeweils mehr als 3 Referenzen eingereicht werden sollten, sind jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten jeweils mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen.
Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
Die Leistungen werden optional/stufenweise abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber sollte zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
— unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1 bis III.1.3. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen.
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bewerber hat. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bewerber zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bewerbers ziehen kann (z.B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in den hier nachgefragten Leistungsbereichen und sonstige damit zusammenhängende oder ähnliche Leistungen.
1. Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliche Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros.
Die Angaben zum Büro haben – sofern zutreffend – auch Ausführungen über die bisherige Zusammenarbeit mit dem in diesem Vergabeverfahren von dem Bewerber benannten Nachunternehmern zu enthalten
2. Referenzen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten über die in den letzten 5 Jahren erbrachten, d.h. begonnenen und beendeten, Leistungen (projektspezifisch, nach Möglichkeit Krankenhausbauten), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich – unter Berücksichtigung bestehender Datenschutzvorgaben – Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge
3. Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems)
4. Nachweis eines Konzeptes zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz.
„Hinweis der Vergabestelle“: Bitte auch die Angaben zu Referenzen unter Ziff. II.2.9 beachten.
Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Beschaffungsvorgang ist dringlich, weil er in engem Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz und der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zur Eindämmung der Covid-Pandemie steht.
Dies gilt insbesondere für das Thema des Neubaus im Sockelgeschosse der Apotheke im UG aber auch für die Intralogistik im EG und Medizintechnik im 1. OG.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform Vergabe NRW zu richten.
Hinweis:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYAYYBK.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/