Gebäude- und Inhaltversicherung für die Stadt Eschweiler Referenznummer der Bekanntmachung: 02/651/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eschweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Inhaltversicherung für die Stadt Eschweiler
Gebäude- und Inhaltversicherung für die Stadt Eschweiler.
Stadt Eschweiler
Johannes-Rau-Platz 1
52249 Eschweiler
Gebäude- und Inhaltversicherung für die Stadt Eschweiler.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude- und Inhaltversicherung für die Stadt Eschweiler
Postanschrift: Eurener Straße 196-198
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54294
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYNYN4U
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen. (Vgl. § 160 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl.§ 134 GWB).