Gebäudeplanung für die folgende Maßnahme: Sanierung Sporthalle in der Mark [Kirchlengern] Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-18/03-22NW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Kirchlengern
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kirchlengern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung für die folgende Maßnahme: Sanierung Sporthalle in der Mark [Kirchlengern]
Die Gemeinde Kirchlengern, beabsichtigt Ingenieur- und Architektenleistungen für die Sanierung der Sporthalle in der Mark zu vergeben.
Es handelt sich um eine im Jahr 1978 errichtete Dreifach-Sporthalle für Schul- und Vereinssport an der Erich Kästner-Gesamtschule. Zukünftig ist es vorgesehen die Sporthalle auch als Multifunktionshalle für andere Veranstaltungen zu nutzen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Leistungen der Gebäudeplanung. In einem parallellaufenden VgV-Verfahren werden die Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung ausgeschrieben.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
— Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10).
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. Es ist beabsichtigt in einer ersten Stufe die Leistungsphasen 1 und 2 zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lübbecke
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBED7TW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.