KiTa Hallenbad – Betriebsträgerschaft Kindertageseinrichtung
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Königswinter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koenigswinter.de
Abschnitt II: Gegenstand
KiTa Hallenbad – Betriebsträgerschaft Kindertageseinrichtung
Betrieb einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in Königswinter-Altstadt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Siehe Vergabeunterlagen
Wertungsmatrix als Entscheidungshilfe zur Auswahl von Betriebsträger von Kindertageseinrichtungen Grundlage für die Ausschreibung ist das Kinderbildungsgesetz NRW in der ab dem 1.8.2020 gültigen Fassung.
Folgende Eignungsanforderungen werden festgelegt (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
—— Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden;
—— Vorlage von Versicherungen;
—— Eigenerklärung über die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe in den letzten 3 Jahren Folgende Ausführungsbedingungen werden festgelegt (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
—— Erfüllung vor Zuschlagserteilung:
— Eigenerklärung gem. den gesetzlichen Vorgaben des KiBiz in der aktuell gültigen Fassung zu arbeiten
— Eigenerklärung zur verbindlichen Teilnahme am zentralen und trägerübergreifenden Anmeldesystem „Little Bird“
— Bereitschaft zur Kooperation mit dem Jugendamt und die Ergebnisse der Jugendhilfeplanung entsprechend umzusetzen
—— Erfüllung bis spätestens vor Leistungsbeginn:
— Erfüllung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII; räumliche Voraussetzungen wurden bereits vor
Baubeginn mit dem Landesjugendamt abgestimmt Mit dem Angebot vorzulegen:
—— Erklärung zur Eignung;
—— Erklärungen zu den Ausführungsbedingungen und Vertragsklauseln gem. Betreibervertrag;
—— Vorlage eines ausgeglichenen Finanzkonzepts über eine Laufzeit von 6 Jahren, aus der die nachvollziehbare Einbringung des Eigenanteils hervorgeht. Dies ist nur vorzulegen, sofern auf die Inanspruchnahme eines freiwilligen Zuschusses ganz oder teilweise verzichtet wird.
—— Erklärungen bzgl. der Zuschlagskriterien Qualitätsmerkmale:
1. Anzahl des Betriebs vergleichbarer Einrichtungen Mit dem Angebot vorzulegen: Benennung der Referenzeinrichtungen mit Angabe der Gruppengröße und Mitarbeiteranzahl Wertung: Träger mit keiner Einrichtung erhalten 0 Punkte. Träger mit einer Kita 1 Punkt und so weiter. Träger ab 6 Einrichtungen erhalten 6 Punkte.
Gewichtung: 5 2. Personalmanagement 2a mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung über die Bereitschaft zur Nachwuchsförderung (Ausbildung von PiA-Kräften und Berufspraktikanten) im Umfang von mind. einer neuen Stelle jährlich;
— Erklärung über die Bereitschaft und Kapazität zum Einsatz von Springerkräften;
— Erklärung, dass der Personalschlüssel mindestens 10 % über der personellen Mindestausstattung liegt.
Wertung 2a: Je positiver Erklärung erhält der Bewerber 1 Punkt 2b mit dem Angebot:
— Vorlage eines inhaltlich schlüssigen und geeigneten Konzepts zur Betreuung der Mitarbeiter*innen. Ziel ist die Förderung von wichtigen Fähigkeiten zur Leistungserbringung;
— Vorlage eines inhaltlich schlüssigen und geeigneten Konzepts zur internen Schulung/Fortbildung der Mitarbeiter*innen. Ziel ist die Förderung von wichtigen Fähigkeiten zur Leistungsbringung.
Wertung 2b: Je Vorlage eines schlüssigen und geeigneten Konzepts zu jedem Spiegelstrich erhält der Bewerber 1 Punkt Für ein der Zielerreichung in besonderer Weise dienliches Konzepts erhält der 1 Zusatzpunkt.
Gewichtung: 5 3. Pädagogisches Konzept Mit dem Angebot: Vorlage eines pädagogischen Konzepts zur ordnungsgemäßen Betreuung, Erziehung und Bildung der betreuten Kinder mit folgenden Unterpunkten:
— inhaltlich schlüssiges und zur Zielerreichung geeignetes pädagogisches Leitbild;
— inhaltlich schlüssiges und zur Zielerreichung geeignetes Konzept zur Inklusion;
— inhaltlich schlüssiges und zur Zielerreichung geeignetes Konzept zur Partizipation (bspw. Kinderparlament, Kindersprechstunden);
— schlüssiges und zur Zielerreichung geeignetes Konzept zur Zusammenarbeit mit den Eltern;
— schlüssiges und zur Zielerreichung geeignetes Konzept zur Arbeit mit dem; individuelle Förderung wie Sprachförderung, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgeht. Förderung mit motorischem Bereich Wertung: Je Vorlage eines schlüssigen und geeigneten Konzepts zu jedem Spiegelstrich erhält der Bewerber 1 Punkt.
Für ein der Zielerreichung in besonderer Weise dienliches Konzept erhält der Bieter 1 Zusatzpunkt Gewichtung: 10 4. Mit dem Angebot: Vorlage eines Konzepts zur Sicherstellung der Sozialraumorientierung und Vernetzung mit folgenden Unterpunkten:
— schlüssige und zur Zielerreichung geeignete Darstellung der geplanten Einbindung in die Jugendhilfeplanung;
— schlüssiges und zur Zielerreichung geeignetes Konzept zum Übergang Kita – Grundschule;
— schlüssiges und zur Zielerreichung geeignetes Konzept zur Berücksichtigung der sozialen Strukturen im Sozialraum und der umliegenden Sozialräume;
— schlüssiges und zur Zielerreichung geeignetes Konzept zur Kooperation mit bereits bestehenden Kindertageseinrichtungen im Sozialraum (Konzept max. 4 Seiten) Wertung: Je Vorlage eines schlüssigen und geeigneten Konzepts je Spiegelstrich erhält der Bewerber 1,25 Punkte.
Für ein der Zielerreichung (Sozialraumorientierung und Vernetzung) in besonderer Weise dienliches Konzept erhält der Bewerber einen Zusatzpunkt.
Gewichtung: 20 5. Mit dem Angebot: Vorlage eines Konzepts zu dem bei der Leistungserbringung eingesetzten Qualitätsmanagement (Ziel: Verbesserung der Qualität der Leistung), insbesondere zu folgenden Unterpunkten:
— schlüssiges und zur Zielerreichung geeignetes Konzept zur Selbstevaluation
— schlüssiges und zur Zielerreichung geeignetes Konzept zum Beschwerdemanagement
— schlüssiges und zur Zielerreichung geeignetes Konzept zur Fachberatung, die den Anforderungen gem. §§ 6 und 47 KiBiz entsprechen (Konzept max. 2 Seiten) Wertung: Je Vorlage eines schlüssigen und geeigneten Konzepts je Spiegelstrich erhält der Bewerber 2 Punkt.
Gewichtung: 5 6. Ausgestaltung des Betreuungsangebots Mit dem Angebot: Erklärung zu den folgenden Punkten des Betreuungsangebots:
— Betragen die Schließungszeiten maximal 20 Tage im Jahr?
— Besteht ein flexibles Angebot bzgl. der Betreuungszeit/Betreuungsstunden? / Werden während Schließungszeiten Notgruppen gebildet, die betreut werden? / Besteht die Bereitschaft zur Überbelegung? / Besteht die Bereitschaft, bei Elternbedarf Öffnungszeiten über 45 Stunden hinaus anzubieten? Wertung: Für jede mit ja beantworteter Frage erhält der Bewerber 1 Punkt.
Für ein der Zielerreichung in besonderer Weise dienliche Angabe erhält der Bieter 1 Zusatzpunkt.
Hierzu zählen insbesondere:
— die genaue Angabe zu den Schließtagen;
— die Benennung von Einzelheiten des flexiblen Angebots der Betreuungszeit/-stunden und – die genaue Angabe der wöchentlichen Anzahl der Stunden, die über das Betreuungsangebot von 45 Stunden wöchentlich hinaus vorgehalten werden.
Gewichtung: 10 7. Mit dem Angebot: Erklärung zu den Aufnahmekriterien und zwar zu folgenden Punkten:
— Erfolgt die Aufnahmeentscheidung bedarfsorientiert (Angebot aller Stundenkontingente; Möglichkeit zum unterjährigen Betreuungswechsel)?
— Erfolgt die Aufnahmeentscheidung überkonfessionell?
— Erfolgt die Aufnahmeentscheidung aufgrund eines schlüssigen und geeigneten Konzepts, das der Angebotsunterbreitung beigefügt ist?
Für jede mit ja beantwortete Frage erhält der Bewerber 2 Punkte Gewichtung: 5 8. Der Träger räumt dem Jugendamt ein einvernehmliches Belegungsrecht ein. Dieses Belegungsrecht bezieht sich auf den prozentualen Anteil der Neuaufnahmen zu Beginn eines Kita-Jahres. Dies gilt sowohl für U3- also auch Ü3-Plätze. Können sich der Träger und das Jugendamt nicht über die Belegung einigen, muss der Träger den Platz unbesetzt lassen.
Die Verteilung der Zielpunkte erfolgt folgendermaßen:
— kein Belegungsrecht = 0 Punkte
— bis 10 % der Neuaufnahmen = 1 Punkt;
— bis 15 % Neuaufnahmen = 2 Punkte;
— bis 20 % Neuaufnahmen = 3 Punkte;
— bis 25 % Neuaufnahmen = 4 Punkte;
— bis 30 % der Neuaufnahmen = 5 Punkte;
— über 30 % der Neuaufnahmen = 6 Punkte Gewichtung: 10 9. Finanzen Vertragliche Regelung: „Der Träger kann neben dem gesetzlichen Zuschuss, der ihm gemäß § 36 Abs. 2 KiBiz zusteht, einen freiwilligen Zuschuss erhalten.
Die Höhe eines freiwilligen Zuschusses ergibt sich aus dem Angebot des Trägers. Sie gilt – mit Ausnahme des nachfolgenden Satzes 3 – unabhängig davon, ob und welchen gesetzlichen Zuschuss der Träger erhält. Die Höhe des gesetzlichen und freiwilligen Zuschusses ist aber insgesamt auf 100 % der Kindpauschalen beschränkt“ Mit dem Angebot anzugeben:
— Angabe dazu, ob der Bieter von § 36 Abs. 2 Nr. 1 (kirchliche Trägerschaft), Nr. 2 (andere freie Trägerschaft) oder Nr. 3 (Elterninitiative) KiBiz erfasst wird;
— Angabe dazu, ob und welchen freiwilligen Zuschuss der Bieter beansprucht.
Wertung: Nimmt der Träger keinen freiwilligen Zuschuss in Anspruch, erhält dieser 6 Punkte der Zielerreichung.
Eine Inanspruchnahme eines freiwilligen Zuschusses führt zu Punktabzügen bei der Zielerreichung. Grundlage dieser Abzugspunkte ist der höchste punktwert der Zielerreichung, somit 6 Punkte (ergibt absolut gewichtet 180).
Dieser wird durch den jeweiligen Trägeranteil geteilt.
Daraus ergibt sich:
— Kirchliche Trägerschaft: 0,58 Punkte je Prozent (6 geteilt duch 10,3);
— Freier Träger: 0,77 Punkte je Prozent (6 geteilt durch 7,8);
— Elterninitiative: 1,76 Punkte je Prozent (6 geteilt durch 3,4) Gewichtung: 30.