Bau- und Dienstleistungskonzession(en) für Errichtung und Betrieb von Kindertageseinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 51/2020/01
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rudolph-Brandes-Allee 19
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau- und Dienstleistungskonzession(en) für Errichtung und Betrieb von Kindertageseinrichtungen
Es ist beabsichtigt den Bau und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen gemäß Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW) im Stadtgebiet Bad Salzuflen zu beauftragen. Dazu werden drei bebaubare städtische Grundstücke im Rahmen eines Erbpachtverhältnisses zur Verfügung gestellt. Die drei städtischen Grundstücke liegen in den Ortsteilen Salzuflen, Werl-Aspe und Wülfer-Bexten. Dazu sollen auf den genannten Grundstücken, nach der Übergabe an einen freien Träger der Jugendhilfe/Investor, Kindertageseinrichtungen entsprechend den aktuellen Standards und entsprechend den baulichen Möglichkeiten, die die Standorte bieten, gebaut werden. Ziel der Ausschreibung ist es, Träger bzw. Investoren zu gewinnen. Vorrangiges Ziel dabei ist es, den kurzfristigen Bedarf von dringend benötigten Kindertagesbetreuungsplätzen zu decken und daraufhin langfristig eine Betreuung sicherzustellen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
7. Sonstiges: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bewerbern nachgefordert werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Rückfragen bis zum 30.12.2020 gestellt werden dürfen. Fragen, die nach dem 30.12.2020 eingehen, können nicht mehr fristgerecht beantwortet werden.
7. Sonstiges: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben bei den Bewerbern nachgefordert werden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Rückfragen bis zum 19.1.2021 gestellt werden dürfen. Fragen, die nach dem 19.1.2021 eingehen, können nicht mehr fristgerecht beantwortet werden.