Neubau Mischwasserkanal für den Neubau der Sekundarschule
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Telegrafenstr. 29-33
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mischwasserkanal für den Neubau der Sekundarschule
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Vergabe der Leistung Neubau Mischwasserkanal für den Neubau der Sekundarschule.
42929 Wermelskirchen
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Neubau Mischwasserkanal für den Neubau der Sekundarschule entsprechend der Vorgaben der Leistungsbeschreibung – rund 300 m Kanalbau mit Schächten in unterschiedlichen Höhenlagen ab April 2021.
Vorhaben: Die Stadt Wermelskirchen plant den Abriss der bestehenden Realschule an der Rot-Kreuz-Straße, um auf dem Gelände die neue Sekundarschule errichten zu können. Im Schulgelände verläuft ein öffentlicher Mischwasserkanal DN 250 bis DN 350 aus Steinzeugrohren. Dieser befindet sich im Abrissbereich der Realschule, teilweise unterhalb der vorhandenen Gebäude. Weiterhin kreuzt der Kanal die Flächen des geplanten Neubaus. Als Ersatz ist zur Sicherstellung der Abwasserbeseitigung ein neuer Mischwasserkanal im Vorfeld der gepl. Baumaßnahme in eine neue Trasse außerhalb des Baufeldes zu legen. Weiterhin ist der vorh. Mischwasserkanal gem. Generalentwässerungsplanung des Städt. Abwasserbetriebs Wermelskirchen hydraulisch überlastet und dementsprechend hydraulisch zu verstärken. Die neu zu verlegenden Kanäle sind in den Nennweiten DN 300 bis DN 600 geplant.
Im Zuge der Kanalbauarbeiten ist das vorhandene Pflaster der derzeit befestigten Flächen aufzunehmen und zur Wiederverwendung auf dem Baugrundstück nach Anweisung des Auftraggebers zu lagern. Die Oberflächen sind zwischen S6 und 160 RÜ wieder wie vorgefunden hergestellt. Alle anderen Oberflächen sind aufgrund der folgenden Baumaßnahmen nicht wieder herzustellen. Die Baugruben sind bis OK- Gelände zu verfüllen. Flächen, die wieder als Wegeführung genutzt werden, sind provisorisch mit Schotter oder bit. Tragschicht einzudecken.
Parallel zu den Kanalbauarbeiten finden die Abbrucharbeiten der bestehenden Realschule statt. Die Zufahrt zum Baugrundstück wird gleichzeitig vom Abbruchunternehmen und Kanalbauer genutzt. Die Arbeiten im Bereich des Schachtes S 5 sind so umzusetzen, dass die Zufahrt unter halbseitiger Überbrückung umgesetzt wird. Daher stellt die Baustelle erhöhte Ansprüche an die maschinelle Ausrüstung, die personelle Besetzung und termingerechte Abwicklung. Dazu gehört auch eine reibungslose Kommunikation zwischen Bauherr, Auftragnehmer, Anliegern, dem Abbruchunternehmen und den Speditionen und der örtlichen Bauüberwachung. Diese ist u. a. insbesondere durch kurzfristige Verfügbarkeit und Mobilität des AN sicherzustellen.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank ist in dem Formular „VOB_Bietererklärung_zur_Eignung" (siehe Vergabeunterlagen unter „2_Auszufüllende Dokumente") einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular „VOB_Bietererklärung_zur_Eignung" (siehe Vergabeunterlagen unter „2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen.
Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben/Erklärungen:
— Eintragung in das Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der IHK,
— Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen,
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Entsprechende Bestätigungen/Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die Bietererklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung nach VOB/A der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet die folgende Angaben/Erklärungen:
— Umsätze der letzten 3 Jahre,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW),
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen,
— Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssummen.
Entsprechende Bestätigungen/Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die Bietererklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung nach VOB/A der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet die folgende Angaben/Erklärungen:
— Angabe von 3 positiven Referenzen der letzten 5 Jahre aus vergleichbaren Projekten mit Angabe von Projekt inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner,
— Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl,
— Zusätzliche auf den konkreten Auftrag bezogene Angaben über die technische Ausrüstung (v. a. Art und Anzahl besonderer Fahrzeuge/Geräte/Maschinen), die dem Angebot gesondert beizufügen sind,
Entsprechende Bestätigungen/Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen (Einheitliche Fassung) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt/Zentrale Vergabestelle, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E37896123“ möglich! Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien – also anonymen – Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 12.1.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Sowohl eventuelle Nachunternehmern und deren Teilleistungen als auch Mitglieder von Bietergemeinschaften sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung mit der „VOB_Bietererklärung_zur_Eignung‘ der Stadt Wermelskirchen nachweisen. Sind diese präqualifiziert, reicht in der Bietererklärung zur Eignung die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Sämtliche Nachweise/Erklärungen sind vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
Zahlungen erfolgen nach der VOB/B in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Stadt Wermelskirchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Postfach 200450
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: +49 2202 / 13-0