Sanierung/Modernisierung SZ Saarn – Modulbau Ersatzneubau Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2020-4057
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Böckler-Platz 5
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung/Modernisierung SZ Saarn – Modulbau Ersatzneubau
Im Rahmen der Sanierung/Modernisierung des Schulzentrums Saarn handelt es sich hierbei um die Leistungen zur Planung und schlüsselfertigen Errichtung eines Schulgebäudes in Modulbauweise.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr plant die Errichtung eines Ersatzgebäudes auf dem Gelände des Schaltzentrum Saarn. Das Gebäude soll auf Grundlage der beigefügten Planunterlagen und Gutachten in Modulbauweise errichtet werden. Maßliche, technische und optische Anforderung die verbindlich einzuhalten und umzusetzen sind, sind in den beigefügten Unterlagen beschrieben. Die Wahl des Modulsystems ist dem Bieter freigestellt, sofern alle gestellten Forderungen umgesetzt werden und gültige Normen und Vorschriften für den Schulbau eingehalten sind. Basis der Leistungsbeschreibung sind die in der Anlage beigefügten Unterlagen gem. Gesamtinhaltsverzeichnis.
Grundlage der anzubietenden Leistung ist die Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) einschließlich sämtlicher beigefügter Unterlagen für die schlüsselfertige Erstellung der Baumaßnahme. Sämtliche über die beigefügten Unterlagen hinausgehenden und erforderlichen Planungsleistungen und Gutachten sind durch den AN zu erbringen und einzukalkulieren. Eine Ausnahme hiervon bilden die Bauantragsplanungen, diese werden durch das Büro RKW erstellt und eingereicht. Der AN hat seine eigene Planung als Tektur zum Bauantrag, nach Abschluss seiner Planungsleistung einzureichen. Kosten für diese Maßnahme sind durch den AN zu kalkulieren.
Der anzubietende Leistungsumfang umfasst alle zur betriebs und schlüsselfertigen Erstellung erforderlichen Planungs- und Bauleistungsarbeiten entsprechend der technischen Beschreibung und den Planungsunterlagen, einschl. der notwendigen Straßen und Zufahrtswege, der Anschlüsse an
Sämtliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, einschließlich Räumung, Schuttbeseitigung und Abfuhr.
Erschließungskostenbeiträge und Kanalanschlussbeiträge übernimmt der AG. Die Hausanschlusskosten (für Gas, Wasser-, Abwasser und Elektroanschluss sowie der Anschluss an das Telefonnetz- und Breitbandkabel) übernimmt der AG. Die Gebühren für die Bauzustandsbesichtigungen, die Rohbauabnahme und die Gebrauchsabnahme durch das Bauordnungsamt, der Feuerwehr sowie Kosten für Sonderfachleute, übernimmt der AG.
Veranlassung, Durchführung, Mitwirkung sowie das Erwirken der notwendigen Bescheinigungen ist Sache des AN.
Eine Pflege und Reinigung aller Bausubstanzen, technisch und bauphysikalisch einwandfreie Konstruktionen und deren befriedigendes Erscheinungsbild, z. B. Verkleidungen bzw. UP-Installationen aller Kabel- und Rohrleitungen sind Grundlage des Angebotes. Hierzu gehören auch alle Vorkehrungen gegen Schall-, Geruch -und Staubübertragung. Verdeckt eingebaute Aggregate und Komponenten müssen Revisions- und Reparaturmöglichkeiten erhalten.
Definition des Zieles der Bauaufgabe ("Schlüsselfertig"): Zur funktional schlüsselfertigen und uneingeschränkt voll funktionsfähigen Gesamtrealisierung der geschuldeten Leistung gehören alle Planungs-, Genehmigungs-, und Bauleistungen, die zur Erstellung der Baumaßnahme gemäß Leistungsbeschreibung einschließlich aller dazugehörigen Anlagen erforderlich sind. Die nach der Definition geschuldete Leistung umfasst eine vollständige, technisch uneingeschränkt voll funktionsfähige sowie baurechtlich abnahmefähige, mängelfreie Erstellung innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens, inklusive aller Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen, die in den Unterlagen aufgeführt sind. Ferner umfasst die geschuldete Leistung aber auch alle in den Unterlagen nicht erwähnten Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen, die erforderlich sind, um die Leistung voll funktionsfähig und betriebsfertig zu erstellen, so dass es für den vorgesehenen Zweck baurechtlich und technisch erstellt, abgenommen und technisch uneingeschränkt voll funktionsfähig genutzt werden kann. Alle Bauleistungen, die in den Leistungsbeschreibungen und den übrigen Vertragsunterlagen nicht ausdrücklich benannt sind, aber bei der Planbearbeitung bzw. bei der Baudurchführung durch den AN erkennbar werden und zur Erfüllung des Vertragszieles erforderlich sind, sind vom AN im Rahmen seines Vertragspreises zu erbringen. Sie sind in einer Qualität auszuführen, die dem Gesamtniveau der qualitativ beschriebenen Bauleistungen entspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
— Eigenerklärung entsprechend Formblatt 124
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
— Versicherungsbestätigung der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. „Bescheinigung in Steuersachen",
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit der Angebotsabgabe sind einzureichen:
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235),
— Aufgaben und Zuständigkeiten sind in einem ausführlichen und erschöpfenden Organigramm mit Nennung der jeweiligen Ansprechpartner, des Projektleiters und der Fachbauleiter mit dem Angebot einzureichen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen:
— Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer entsprechend Formblatt 236
— drei Referenznachweise vergleichbarer Leistungen der letzten 5 Jahre mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Sofern vom Auftragnehmer Mitarbeiter beschäftigt werden, welche die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend beherrschen, ist er verpflichtet, innerhalb jeder Arbeits- oder Montagegruppe mindestens einen sach- und fachkundigen deutschsprachigen Mitarbeiter arbeitstäglich an der Baustelle einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus)
Gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A sind keine Bieter bzw. Bevollmächtigte im Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen (akzeptierte Dateiformate: pdf, x84, d84, p84). Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen hoch:
— „Deckblatt VOB“ der Stadt Mülheim an der Ruhr,
— Leistungsprogramm nebst Konzept im Dateiformat PDF oder GAEB. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung des jeweils anderen Dateiformates vor.
— Eigenerklärung zur Eignung entsprechend Formblatt (VHB) 124, alternativ Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird,
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt VHB 235),
— Aufgaben und Zuständigkeiten sind in einem ausführlichen und erschöpfenden Organigramm mit Nennung der jeweiligen Ansprechpartner, des Projektleiters und der Fachbauleiter mit dem Angebot einzureichen.
— Benennung eines Firmenbauleiters des Auftragnehmers (bevollmächtigter Vertreter),
— Benennung des bevollmächtigten Unternehmens, dass die Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft vertritt,
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, nach Abgabe des Angebotes durch den Bieter zusätzliche Erläuterungen zu dem Angebot zu verlangen.
Vor Auftragserteilung werden vom Bestbieter neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen folgende Unterlagen angefordert:
—— Formblätter (VHB) 221 bzw. 222, ggf. Formblatt (VHB) 223. Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto zusätzlich die Urkalkulation im verschlossenen Umschlag. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Umschlag zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet,
—— Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b Einkommensteuergesetz
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO angefordert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beträgen in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskunft verlangen. Für den Fall der Verletzung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9 c EU VOB/A und 17 VOB/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B maßgebend.
Bieterfragen bitte schriftlich an die genannte Kontaktstelle per E-Mail oder über die Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr (https://www1.muelheim-ruhr.de/node/222503) bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist! Die Beantwortung später gestellter Fragen behält sich die Vergabestelle vor.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.