Erweiterung NetApp Backup Referenznummer der Bekanntmachung: Wer-09-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.monheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung NetApp Backup
Die Stadt Monheim am Rhein beabsichtigt die Erweiterung und den teilweisen Austausch des vorhandenen Backup-Systems durch Ergänzung und Erweiterung mit NetApp-Komponenten.
Stadtverwaltung Monheim am Rhein
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein
Gegenstand der Ausschreibung sind Filer AFF-A220 als redundantes Storage-Systemsowie Object-Store SG5712 als redundantes Object-Store System.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Handelsregisterauszug (soweit einschlägig) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Vorlage eines Handelsregisterauszuges zum aktuellen Stand, soweit der Bieter eingetragen sit,
— Auszug auf dem Gewerberegister/Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Auszug auf dem Gewerberegister/Gewerbeanmeldung auf aktuellem Stand.
Einzureichende Unterlagen:
— Umsatzzahlen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren.
Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch
Elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt).
Bekanntmachungs-ID: CXSNYYDYYXB
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Rügen sind als solche zu bezeichnen.
Gemäß § 160 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.