Buchungssoftware zur Reservierung von Räumen, Parkplätzen und Desktops Referenznummer der Bekanntmachung: 0060-Raumbuch-2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Buchungssoftware zur Reservierung von Räumen, Parkplätzen und Desktops
Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine leistungsfähige SaaS-Lösung einzuführen, die das Buchen von Räumen vereinfacht und beschleunigt, die Buchung von Ressourcen erlaubt, raumspezifische Besonderheiten im Buchungsprozess berücksichtigt, die Buchung über Raum-Displays und mithilfe mobiler Endgeräte ermöglicht sowie eine Umkreissuche nach freien Räumen und Anwendern erlaubt. Die Software sollte darüber hinaus die Möglichkeit einer Parkraumverwaltung und einer Arbeitsplatzbuchung umfassen. Die Nutzung soll den Mitarbeitern mit Outlook, per Webseite und über mobile Endgeräte möglich sein.
BARMER
Lichtscheider Straße 89
42285 Wuppertal
Ausgeschrieben wird der Kauf von Lizenzen einer Raumbuchungssoftware, sowie deren Hosting, Service und Wartung für eine maximale Vertragsdauer von 8 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe pauschal je Vertragsjahr abzuschließen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
— Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle der Bietergemeinschaft ist die Anlage zwingend mit dem Angebot einzureichen, da andernfalls das Angebot auszuschließen ist,
— Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3) zur Zuverlässigkeit,
— Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E4) über das Vorhandensein und die Benennung von mindestens 3 Referenzkunden, die auf gleichem oder ähnlichem Geschäftsfeld wie die BARMER tätig sind (Gesundheitswesen, Versicherungen) und die Softwarelösung dort jeweils von mehr als 10 000 Anwendern genutzt wird,
— Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) zum Datenschutz,
— Ausgefüllte Anlage #01 „Anforderungen an die Softwarelösung" mit den dort und in Ziffer 10.1 der Leistungsbeschreibung zusätzlich genannten Angaben/Nachweise (Beispiele, Spezifikation, Display-Gerätetypenliste).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.