Rahmenvertrag Netzwerk-, Server-, Storage- u. Multimedia-Komponenten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Netzwerk-, Server-, Storage- u. Multimedia-Komponenten
Rahmenvertrag Netzwerk-, Server-, Storage- u. Multimedia-Komponenten
Aachen
Die Uniklinik RWTH Aachen beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Netzwerk/ Storage Komponenten mit einem autorisierten Gold-Certified-Partner der Cisco Systems GmbH sowie Titanium- Certified-Partner der DellEMC abzuschließen.
Der Rahmenvertrag wird für einen Vertragszeitraum von 2 Jahren abgeschlossen und endet, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Das UKA behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Eine etwaige Information über die beabsichtigte Vertragsverlängerung erfolgt schriftlich, spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
U.a. sollen folgende Produktgruppen über den Rahmenvertrag beschafft werden:
UCS/Server, Backbone, Datacenter, Access Layer, WLAN Infrastruktur, Security Komponenten, IP Telefonie, UCC, Video
Über die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrages (inkl. optionales drittes und viertes Jahr) wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR zzgl. MwSt. in einzelnen Abrufaufträgen zum Rahmenvertrag geschätzt. Obwohl das Auftragsvolumen durch die Uniklinik RWTH Aachen auf Basis der Bedarfe sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf die Vergabe von Aufträgen bis zu diesem Auftragsvolumen durch die Auftragnehmer besteht nicht.
Die Periodizität der Einzelabrufe kann ebenfalls nicht konkret benannt werden. Abrufe erfolgen bei Bedarf
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag Netzwerk-, Server-, Storage- u. Multimedia-Komponenten
Postanschrift: Heerdter Lohweg 35
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Uniklinik RWTH Aachen beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Netzwerk / Storage Komponenten mit einem autorisierten Gold-Certified-Partner der Cisco Systems GmbH sowie Titanium- Certified-Partner der DellEMC abzuschließen.
Der Rahmenvertrag wird für einen Vertragszeitraum von 2 Jahren abgeschlossen und endet, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Das UKA behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern. Eine etwaige Information über die beabsichtigte Vertragsverlängerung erfolgt schriftlich, spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
U.a. sollen folgende Produktgruppen über den Rahmenvertrag beschafft werden:
UCS/Server, Backbone, Datacenter, Access Layer, WLAN Infrastruktur, Security Komponenten, IP Telefonie, UCC, Video
Über die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrages (inkl. optionales drittes und viertes Jahr) wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR zzgl. MwSt. in einzelnen Abrufaufträgen zum Rahmenvertrag geschätzt. Obwohl das Auftragsvolumen durch die Uniklinik RWTH Aachen auf Basis der Bedarfe sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf die Vergabe von Aufträgen bis zu diesem Auftragsvolumen durch die Auftragnehmer besteht nicht.
Die Periodizität der Einzelabrufe kann ebenfalls nicht konkret benannt werden. Abrufe erfolgen bei Bedarf
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Akuter zusätzlicher Bedarf an Netzwerkkomponenten
Erläuterung:
Die in der Uniklinik RWTH Aachen bestehende Netzwerkstruktur ist überwiegend 17 Jahre alt. Die eingesetzten Komponenten wurden auf Grund der Anforderungen und Bedarfsabschätzungen aus dem Jahre 2003-2004 ausgewählt und konfiguriert.
Durch die rasante Entwicklung der Digitalisierung sind die Anforderungen an die Funktionsweise und Leistungsfähigkeit von Netzwerkkomponenten allgemein und speziell in der Hochleistungsmedizin in Universitätskliniken gerade in den letzten Jahren besonders stark gestiegen. Das Universitätsklinikum Aachen hat sein Netzwerk in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich in allen Liegenschaften bedarfsorientiert ausgebaut und damit das Leitungsvermögen der vorhandenen Komponenten mehr als ausgeschöpft.
Ebenso ist auf Grund der Überalterung der Komponenten, deren nutzungsbedingter Zustand und der bereits erfolgten Abkündigung der Wartung durch den Hersteller ein dringender Handlungsbedarf wegen der zu erwartenden Ausfälle, Ersatzteilproblematik und veralteten Software entstanden.
Das Universitätsklinikum Aachen hat im Jahre 2016 eine Rahmenvereinbarung zum Kauf benötigter IT-Infrastruktur auf Basis einer europaweiten Ausschreibung abgeschlossen, der im Jahre 2018 erneut ausgeschrieben wurde und bis maximal 2022 Gültigkeit hat. Der Wartungsvertrag für die vorhandenen Netzwerkkomponenten endet am 30.3.2021.
Zur Lösung der beschriebenen Problematik wurde ein technisches Konzept zur Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur erstellt und mit dem derzeitigen Rahmenvereinbarungspartner abgestimmt.
Die Beauftragung der zusätzlich erforderlichen Komponenten erfolgt in Konformität zu der bestehenden Rahmenvereinbarung des UKA mit der T-Systems für Cisco und DELL/EMC Komponenten und verändert den Gesamtcharakter des Vertrages nicht, da der Austausch veralteter Komponenten Bestandteil der bestehenden Rahmenvereinbarung ist:
„Das angegebene Einkaufvolumen beruht in erster Linie auf dem geplanten Austausch alter Hardware in der Etagenversorgung, im Backbone und der Erweiterung des Netzwerkes (Security-Komponenten) in den nächsten zwei Jahren. Der Bereich Storage, WLAN und IP-Telefonie befindet sich ebenfalls im Ausbau“
Das Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung ist für die Gesamtlaufzeit auf [Betrag gelöscht] EUR geschätzt worden und wird mit dieser Auftragsänderung um 50 % gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB überschritten. Diesem Umstand geschuldet wird Anfang 2021 eine neue Ausschreibung der Rahmenvereinbarung erfolgen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers würde auf Grund des bereits begonnenen Umbauprozesses zu erheblichen Aufwänden und Problemen führen würde. Das UKA sieht hier insbesondere ein Gewährleistungsproblematik. Ebenso ist es auf Grund der Partnerstrategie des Herstellers der Netzwerkkomponenten nicht zu erwarten, dass ein anderer Anbieter auch nur annähernd die Bedingungen der bestehenden Rahmenvereinbarung überbieten kann. Dies kombiniert mit dem Umstand der kurzfristigen Freigabe von Mitteln durch das Land NRW ergibt hier die Möglichkeit das bestehende Risiko zeitnah zu reduzieren.
Das Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung ist für die Gesamtlaufzeit auf [Betrag gelöscht] EUR geschätzt worden und wird mit dieser Auftragsänderung um 50 % gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB überschritten. Diesem Umstand geschuldet wird Anfang 2021 eine neue Ausschreibung der Rahmenvereinbarung erfolgen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde auf Grund des bereits begonnenen Umbauprozesses zu erheblichen Aufwänden und Problemen führen würde. Das UKA sieht hier insbesondere ein Gewährleistungsproblematik. Ebenso ist es auf Grund der Partnerstrategie des Herstellers der Netzwerkkomponenten nicht zu erwarten, dass ein anderer Anbieter auch nur annähernd die Bedingungen der bestehenden Rahmenvereinbarung überbieten kann. Dies kombiniert mit dem Umstand der kurzfristigen Freigabe von Mitteln durch das Land NRW ergibt hier die Möglichkeit das bestehende Risiko zeitnah zu reduzieren.